PVS: Digitalisierung, elektronischer Arztbrief, elektronische Patientenakte

Praxisverwaltungssystem (PVS): Ein Ratgeber für Ärzte und Ärztinnen

Ohne ein leistungsfähiges Praxisverwaltungssystem PVS wären die Tätigkeiten in freien Arztpraxen mühseliger und komplizierter. Das PVS gehört zur digitalen Grundausstattung jeder Praxis. Was bringt die Praxissoftware Ärzten, medizinischem Personal und Patienten? Wonach sollten niedergelassene Mediziner die Arztsoftware auswählen? Was ist vor Installation und Verwendung zu beachten? Welche Maßnahmen helfen gegen Cyber-Risiken? Im folgenden Artikel finden Sie die Antworten.

Was ist ein Praxisverwaltungssystem PVS?

Beim Praxisverwaltungssystem PVS handelt es sich um eine spezielle Software für freie Praxen, die auf die Anforderungen im Gesundheitswesen zugeschnitten ist. Sie wird von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verwendet und ermöglicht es dem medizinischen Personal, die Arbeitsschritte – vom Bestellvorgang bis zur Dokumentation – elektronisch abzuwickeln. Durch die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse wird die Praxisarbeit erleichtert, indem sie schneller vonstattengeht und besser organisiert ist. Dazu gehören beispielsweise Softwarelösungen für die Verwaltung von Patientendaten, die Abrechnung ärztlicher Leistungen, Dokumentation von Arztgesprächen, Befunden und Medikationen, ein Terminplanungssystem, Buchhaltungsprogramm und eine Kommunikationsplattform zum fachlichen Austausch zwischen Ärzten. 

Als alternative Bezeichnungen für das Praxisverwaltungssystem PVS haben sich diese Begriffe durchgesetzt: Arztinformationssystem (AIS), Arztpraxissoftware, Arztsoftware oder Praxissoftware. Die Software wird ständig weiterentwickelt und muss in den Arztpraxen aktualisiert werden, um mit der Telematikinfrastruktur reibungslos zusammenzuwirken und neue Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder den elektronischen Arztbrief (eArztbrief) nutzen zu können. So kann beispielsweise in der ePA zeitnah und schnell erfasst werden, was im Behandlungsgespräch besprochen wurde und wie die Krankengeschichte verlaufen ist.

Praxisverwaltungssystem
Praxisverwaltungssystem

Woraus ergibt sich die Notwendigkeit eines PVS?

Bis zur papierlosen Arztpraxis dauert es noch eine Weile, sie wird jedoch in nicht allzu ferner Zukunft Realität werden, weil sie sich für Ärzte lohnt. Einerseits werden niedergelassene Ärzte dazu gezwungen, ihre Arbeitszeit effektiver einzusetzen. Durch den demografischen Wandel, neue Krankheiten und die Zunahme der Bürokratie wachsen die Anforderungen an vergleichsweise weniger medizinisches Personal. Andererseits liegen die Vorteile der Digitalisierung klar auf der Hand, sodass es ohne sie nicht mehr geht. Verwaltungsaufgaben und Meldungen an Behörden verschlingen viel Zeit. In der Praxis müssen eine Vielzahl an Zetteln und Formularen ausgedruckt werden, die wiederum nach dem Ausfüllen per Hand in den Computer eingegeben werden müssen. Dabei können Tippfehler entstehen, die im schlimmsten Fall zu einer Fehldiagnose und zum Schaden des Patienten führen können. 

Junge Ärzte und jüngeres Praxispersonal sind im Allgemeinen mit den digitalen Herausforderungen vertraut und aufgeschlossener dafür als erfahrene Mitarbeiter. Jedoch vollzieht sich nicht nur bei Ärzten und Beschäftigten in den nächsten Jahren ein Generationswechsel, auch bei den Patienten. Schon heute erwarten Patienten, dass moderne Technologien in der Arztpraxis für eine Entlastung der Behandlungsbedürftigen sorgen und ihnen unnötige Wege und bürokratischen Aufwand ersparen. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren verstärken, eine Praxis ohne Online-Terminreservierung hat es zunehmend schwerer, neue Patienten zu gewinnen. Ein modernes Praxisverwaltungssystem PVS muss auf die künftigen Erfordernisse der Digitalisierung im Gesundheitswesen ausgerichtet sein. 

Welche Ziele werden mit einem PVS erreicht?

Bei der Einführung eines PVS geht es darum, die Arbeit in der Praxis gleichzeitig sicher und effizient zu gestalten. Unnötige Mehrarbeit durch Doppelerfassungen, Terminüberschneidungen oder fehlende Abrechnungsdaten gehört der Vergangenheit an. Es wird viel administrativer Aufwand eingespart. Für den eArztbrief stehen etwa Textvorlagen zur Verfügung, sodass die Bearbeitungszeit reduziert wird. Praxisinhaber und Personal können dadurch in der gleichen Arbeitszeit mehr leisten und Kosten sparen. Digitale Programme beschleunigen die Arbeitsabläufe, beispielsweise durch unmittelbare Übermittlung von Laborbefunden an die Praxis. Die Kompatibilität mit Drittsystemen verhindert, dass der gleiche Vorgang mehrere Male erfasst und wieder neu gespeichert werden muss. Nachstehende Ziele sind durch das Einrichten eines Praxisverwaltungssystems PVS in der ärztlichen Selbstständigkeit zu erreichen:

  • Optimierung der Arbeitsabläufe,
  • Rationalisierung der Dokumentation,
  • bessere Nachvollziehbarkeit des Behandlungsprozesses,
  • revisionssichere Speicherung und Archivierung von Patienten- und anderen Daten,
  • Qualitätssicherung für die Tätigkeiten in der Praxis,
  • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Einsparung von Ressourcen und Kostenreduktion für den niedergelassenen Arzt.

Welche Vorteile ergeben sich aus dem Einsatz des PVS?

Die wesentlichen Vorzüge eines Praxisverwaltungssystems PVS für den niedergelassenen Mediziner liegen in der Zeit- und Kostenersparnis. Zum Beispiel dauert die Vereinbarung von Patiententerminen online bei weitem nicht so lange wie persönlich oder am Telefon mit dem herkömmlichen Führen eines Terminplanungsbuches. Damit werden laufende Unterbrechungen für das Personal im Praxisalltag vermieden. Wesentlich erleichtert wird die Arbeit in der Praxis beispielsweise durch eine auf einem Tablet installierte Anwendung, mit der Patienten Frage- oder Anamnesebögen ausfüllen können. Es treten zudem weniger Nachfragen und Differenzen in der Leistungsabrechnung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder Krankenkassen auf, weil die Eingaben vereinheitlicht wurden. In der gewonnenen Zeit können die Angestellten andere Aufgaben erledigen. Wenn beispielsweise der eArztbrief sofort auf elektronischem Wege an den weiterbehandelnden Facharzt übermittelt wird, vergeht im Interesse des Patienten keine unnötige Zeit. Zudem werden durch die Programme viele Fehlerquellen ausgeschlossen und sie gewährleisten einen reibungslosen Praxisablauf. Unter dem Strich verbleibt sowohl ärztlicherseits als auch für die Mitarbeiter mehr Zeit für die Patienten. Ein PVS trägt daher zu mehr Arbeitszufriedenheit beim medizinischen Personal bei. Keineswegs unwichtig für eine Vertragsarztpraxis ist die sich daraus ergebende Steigerung der Behandlungsqualität, die ihrerseits zu mehr Patienten und Erträgen für die Praxis führen kann. Ein Formularwesen zum automatischen Ausfüllen von Rezepten und Überweisungsformularen spart Arzt und Personal beispielsweise einiges an Zeit. Die Praxissoftware kann beispielsweise auch Patienten autonom an Termine erinnern, per E-Mail oder SMS.

Praxissoftware Vorteile
Praxissoftware Vorteile

Welche Kriterien sollte das Praxisverwaltungssystem PVS erfüllen?

Das PVS muss mit dem Betriebssystem, das auf den Praxiscomputern verwendet wird, kompatibel sein. Das Praxisverwaltungssystem PVS hat die gesetzlichen Erfordernisse im Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Wichtige Merkmale für die Praxissoftware sind leichte Bedienbarkeit und Übersichtlichkeit. Die Arztsoftware muss zudem rechtlich aktuell sein und einen kontinuierlichen Support beinhalten. Genauso wichtig ist der Datenschutz, eine automatische Datensicherung erleichtert die Arbeit. Außerdem muss das Praxisverwaltungssystem mit allen gewünschten Partnern kombinierbar sein, damit im Netzwerk online kommuniziert werden kann. Zudem sollten eine Altdatenübernahme und ein sinnvolles Controlling gewährleistet sein.  

Welche Funktionen sind unerlässlich für ein PVS?

Ein Praxisverwaltungssystem PVS muss elementare Bestandteile aufweisen und den Bedürfnissen der jeweiligen Arztpraxis entsprechen. Da die Auswahl an Arztsoftware groß ist, hilft zur Orientierung ein Blick in die Installationsstatistiken der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf deren Webseite. Aus diesen geht hervor, welche Programme am meisten installiert wurden und beliebt bei niedergelassenen Vertragsärzten sind. Darüber hinaus veröffentlicht die KBV Zulassungslisten für PVS, aus denen ersichtlich ist, für welche Anwendungsfelder die Praxissoftware zugelassen wurde, beispielsweise für Dokumentation, Blankoformularbedruckung oder vertragsärztliche Abrechnung. Das korrekte Funktionieren der Praxissoftware wird durch eine Zertifizierung der KBV sichergestellt. Die Zertifizierung erfolgt auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit für die Praxis. 

Das Praxisverwaltungssystem PVS setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, grundlegend erforderlich sind Komponenten für:

  • das Führen der ePA, einschließlich Dokumentation, Verwaltung und Korrespondenz,
  • die Ausführung der Abrechnungen mit Krankenkassen bzw. KV sowie die Erledigung des eigenen Rechnungswesens,
  • die Existenz von Schnittstellen zur Übernahme von Labordaten, Werten von Geräten und aus externen Laboren,
  • die sichere Datenübermittlung an Apotheken, Krankenhäuser und andere Praxen.

Außerdem bieten zusätzliche Tools wie zur Online-Terminvergabe, Einrichtung von Videosprechstunden sowie für interne Einsparungen durch ein automatisiertes Formular- und Bestellsystem einen abrechenbaren Nutzen. Zusatzfunktionen einer geeigneten PVS können beispielsweise die Kopplung mit dem Telefon sein, sodass der Mitarbeiter sofort weiß, wer gerade Rat sucht. Mithilfe einer Zusatzfunktion gibt es auch die Möglichkeit, die Online-Materialbestellung zu überwachen. Damit sehen die Mitarbeiter auf einen Blick, ob die Bestände zu Ende gehen oder das Verfallsdatum bestimmter Materialien erreicht ist. Ärzte, die das Modul einer Arzneimitteldatenbank installiert haben, verfügen über ein Handbuch, das alle in Deutschland zugelassenen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit Indikationen und anderen grundsätzlichen Informationen enthält. 

Besonderheiten des PVS in der Einzelpraxis

Das Praxisverwaltungssystem PVS sollte auf den Bedarf der Arztpraxis ausgerichtet sein. Praxisform und Praxisgröße bestimmen den Umfang der Arztsoftware. Eine effiziente Praxisorganisation benötigt eine optimale Anzahl von Programmen. In der Einzelpraxis sollten nur die Module erworben und verwendet werden, die einen konkreten Nutzen bringen. Zu viele Funktionen der Praxissoftware lenken nur ab und verschlingen wertvolle Zeit. Unbedingt erforderlich sind die elektronische Patientenverwaltung und das Abrechnungsmodul. Nicht notwendig für eine Einzelpraxis ist beispielsweise ein Programm zur Schichtplanung, da dort nur der Praxisinhaber als Arzt arbeitet. Bei einer Praxisneugründung sind zahlreiche Serviceleistungen innerhalb der Arztsoftware hilfreich. 

Besondere Merkmale des PVS in der Gemeinschaftspraxis

Die Gemeinschaftspraxis zeichnet sich durch einen gemeinsamen Patientenstamm und oft Fachgleichheit der zugehörigen Ärzte aus. Die Leistungsabrechnung erfolgt gemeinschaftlich. Wichtig für eine Gemeinschaftspraxis ist daher eine Abrechnungssoftware, die eine schlüsselgenaue Zuordnung auf die in der Gemeinschaftspraxis arbeitenden Ärzte erlaubt. Von Bedeutung ist in dieser Konstellation ein Tool zur Datenerfassung und zum Datenaustausch, das den Transfer von Dokumenten, beispielsweise zur Anamnese, gestattet. Bedeutsam wird ebenso die Schichtplanung, damit die Vertretung bei Abwesenheit oder der Tausch von Schichten leichter möglich sind. Die Kalender-Verwaltung muss den Zugriff auf die Terminplaner aller Ärzte in der Gemeinschaftspraxis ermöglichen. Vertretungen können sich dank Praxisverwaltungssystem PVS rasch ein Bild über die bisherige Behandlung verschaffen. Die Labordatenübertragung sollte in der Arztsoftware jedem Mediziner konkret zugeordnet werden können, da die Gemeinschaftspraxis meist ein Labor für Auswertungen nutzt.

Besonderheiten des PVS im MVZ

Im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis fungiert das MVZ als Leistungserbringer, sodass die Honorare der Ärzte differenziert werden müssen. Sowohl buchhalterisch als auch abrechnungstechnisch müssen die digitalen Anwendungen eine Verteilung auf die beteiligten Mediziner realisieren. Eine arztbezogene Leistungserfassung ist Voraussetzung für arzt- und fachgruppenspezifische Auswertungen hinsichtlich der Betreuung und der Umsätze. Da sowohl selbstständige als auch angestellte Vertragsärzte im MVZ arbeiten, muss der wirtschaftlichen Komponente beim PVS Rechnung getragen werden. Im MVZ sollte viel Wert auf die Zusatzfunktionen Zeitmanagement, Schicht- oder Terminplanung gelegt werden, da so die Arbeitsabläufe besser koordiniert und aufeinander abgestimmt werden können. Im MVZ spielt der Datenschutz in der Praxissoftware eine herausragende Rolle, weil nicht alle Mitarbeiter, etwa am Empfang, beispielsweise über Labordatenauswertungen von Patienten Kenntnis erlangen müssen. 

Spezifika des PVS für unterschiedliche Fachgruppen

Die spezifischen Anforderungen einer Fachrichtung ergeben sich aus deren Aufgaben, Behandlungsmethoden und technischen Ausstattung. Die Arztsoftware muss Fachmodule einschließen und die amtlichen Vorgaben berücksichtigen, die fortlaufend modifiziert werden. Verschiedene Fachgruppen werden mit Extrabudgets vergütet, dem sollte das Abrechnungsprogramm entsprechen. Beim Facharzt für Gynäkologie müssen beispielsweise die Daten von Mutter und Kind erfasst, überwacht und beispielsweise der Geburtstermin errechnet werden. In das Programm dürfen jedoch nicht nur die Ergebnisse der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen einzutragen sein, es sollte ebenso eine Terminerinnerung ermöglichen. Die Effektivität erhöht sich im Vergleich zu den per Hand eingepflegten Angaben, wenn ein Mutterpass digital ausgestellt wird. Beim Kardiologen ist beispielsweise eine Schnittstelle zu den technischen Geräten wie dem Elektrokardiografen, EKG-Schreiber, Bike usw. erforderlich, die sinnvoll in die Software integriert werden muss. Die Geräte lassen sich direkt mit der Praxissoftware verbinden, sodass fehlerhafte Eingaben ausgeschlossen sind.

Arztsoftware
Arztsoftware

Wer sind die gängigsten Anbieter für PVS?

Ärzte können sich auf der Webseite der KBV über die zugelassenen PVS-Anbieter unter: Zulassungslisten PVS informieren. Jeder Softwareanbieter muss eine Zertifizierung beantragen. Die KBV beurteilt, ob das Praxisverwaltungssystem PVS über alle Funktionen verfügt, die im Gesundheitswesen zum jeweiligen Zweck gebraucht werden. Dazu zählen die Festlegung bundeseinheitlicher Standards und Vorgaben, wie die Arztsoftware funktionieren soll. Bewährte Anbieter sind u. a. die CompuGroup Medical Deutschland AG, medatixx GmbH & Co. KG, Frey ADV GmbH, INDAMED EDV-Entwicklung und Vertrieb GmbH oder Zollsoft GmbH. Zu den gängigsten Softwarelösungen für kleine Praxen zählen: 

  • tomedo,
  • prinicipa,
  • medatixx,
  • medNEXT,
  • inSuite,
  • oder CMG Z1.pro.

Wie finden niedergelassene Ärzte das passende System?

Jeder Praxisinhaber entscheidet selbst, welche Arztsoftware er anschafft. Das Angebot an Praxissoftware macht die Entscheidung nicht leichter. Bevor die Auswahl getroffen wird, sollte eingehend über den eigenen Bedarf und die Funktionalität des Praxisverwaltungssystems PVS nachgedacht werden. Nützlich sind Antworten auf Fragen wie: Welche Module brauche ich? Sind facharztspezifische Programme notwendig? Benötige ich externe Schnittstellen zur Einbindung von Geräten wie Ultraschall oder Röntgen? Wie viele Mitarbeiter werden mit den Programmen gleichzeitig arbeiten? Welche Qualität soll der Support hinsichtlich Service, Schulungen und Fehlerbehebung aufweisen? Ratsam ist auch ein Blick auf zukünftige Entwicklungen: Ist das PVS erweiterbar, wenn die Arztpraxis vergrößert wird? Wie einfach kann ich den Softwareanbieter wechseln? 

Nachstehende Schritte helfen bei der Auswahl des richtigen Anbieters:

  • Wenn Sie sich über die KBV zu den gängigsten Softwareanbietern orientiert haben, informieren Sie sich auf deren eigenen Webseiten und prüfen die jeweilige Demo-Version.
  • Nutzen Sie kostenfreie Testversionen und stellen Sie diese auch Ihren Mitarbeitern zur Verfügung.
  • Kontaktieren Sie verschiedene Softwareanbieter und stellen Sie Ihre offen gebliebenen Fragen.
  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote auf der Grundlage gleichartiger Bedingungen und vergleichbarer Zeiträume hinsichtlich Funktionalität und Kosten.

Danach entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Personal, an welchen Softwareanbieter von PVS Sie sich wie lange binden wollen.

Wie wirkt sich das PVS auf die Work-Life-Balance von Ärzten aus?

Eine bessere Praxisorganisation unterstützt niedergelassene Ärzte bei ihrer Work-Life-Balance. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeits- und Freizeit ist vielen jüngeren Ärzten heute sehr wichtig. Beruf und Familie sollen vereinbar sein, was sich nicht nur positiv auf das Befinden des Praxisinhabers, sondern auch günstig auf das Verhältnis zu seinen Patienten und Mitarbeitern auswirkt. Einen großen Beitrag zur Work-Life-Balance leistet ein gut funktionierendes und passendes Praxisverwaltungssystem PVS. Sind die Verwaltungsprozesse digitalisiert und effektiv organisiert, wird der Arzt von vielen verwaltungstechnischen Arbeiten entlastet und kann seine Arbeitszeit zugunsten seines Privatlebens optimieren. 

Das PVS hilft beispielsweise, ein besseres Zeitmanagement zu etablieren. Die mobile Arztpraxis ermöglicht es dem Mediziner, auch einmal außerhalb der Praxis zu arbeiten. Er kann zum Beispiel von zu Hause aus Daten auswerten, eine Videosprechstunde abhalten oder bei Hausbesuchen unterwegs auf Programme zugreifen. Mehr Informationen zum Thema und darüber, wie Sie trotz Arbeitsbelastung in Ihrer Praxis die Work-Life-Balance herstellen, sind in unserem Ratgeber unter: Work-Life-Balance: Selbstständig als Arzt oder Ärztin dokumentiert.

Wo liegen die Gefahren, die aus den Anwendungen des PVS resultieren?

Im Zusammenhang mit der technischen und technologischen Ausstattung in den Arztpraxen können neue Risiken entstehen, die enorme finanzielle Schäden für Praxisinhaber verursachen. Schon ein zeitweiliger Ausfall der Systeme oder des Internets führt zu ernsten Komplikationen im Praxisalltag. Bedienungsfehler seitens des Personals oder der Patienten an Endgeräten können zu Behandlungsfehlern und Arbeitsausfällen führen. Durch Datendiebstahl oder Hackerangriffe kann es im Extremfall zum Blockieren der Technik und zu einer Betriebsunterbrechung der Praxis kommen. Vom Imageschaden bis zur Insolvenz sind sämtliche Folgeschäden für den niedergelassenen Arzt vorstellbar. 

Wie kompliziert die Einschätzung der Risiken sein kann, verdeutlicht folgendes Beispiel. Die externe Datenablage in einer Cloud ermöglicht es dem Praxisinhaber, seine Daten kostengünstig zu speichern sowie ortsunabhängig und mit unterschiedlichen Geräten abzurufen. Cloud-Computing vermindert den Aufwand für den Aufbau und Erhalt der IT-Infrastruktur in der Praxis. Die Anwendungen jedoch werden zumeist über das Internet bereitgestellt, in dem vielfältige Gefahren für die Sicherheit der sensiblen Daten lauern. Nicht nur der Computer selbst muss vor Cyber-Risiken geschützt werden.

Wie können Ärzte diese Risiken vermindern?

Ärzte sollten ihrem Personal ausreichend Zeit für Schulungen zum PVS einräumen. Das zahlt sich in besserer Beherrschung der Technik aus. Außerdem schadet eine Sensibilisierung für Cyber-Risiken und Datensicherheit nicht, angefangen von sicheren Passwörtern bis zur Datensicherung am Computer. Öffnet beispielsweise eine Mitarbeiterin eine E-Mail mit einem Anhang und Schadsoftware, kann das gesamte Praxisverwaltungssystem PVS blockiert werden. 

Ein sicher funktionierendes Praxisverwaltungssystem PVS verringert Cyber-Gefahren. Ungefährdet ist das PVS jedoch nur, wenn in der Praxis Sicherheitsstandards und Bedienungsvorschriften eingehalten werden. Dazu sollten in Arztpraxen nicht nur regelmäßig die Quartals-Updates, sondern ebenso die Korrektur-Updates installiert werden. Das ist deshalb bedeutsam, weil die Hersteller durch die Rezertifizierung bei der KBV ihre Programme ständig verbessern und weiterentwickeln müssen. Damit werden Fehler und Fehlfunktionen korrigiert, sodass Störungen und Verluste allein aufgrund dieser Maßnahmen vermieden werden können. Für Schäden aus weiteren Cyber-Gefahren kann das Risiko auf einen Versicherer ausgelagert werden. Eine Cyber-Versicherung kommt für wirtschaftliche Schäden wie Umsatzeinbußen auf. 

Cyber-Versicherung
Cyber-Versicherung

Was ist eine Cyber-Versicherung?

Eine Cyber-Versicherung deckt eigene finanzielle Schäden des Praxisinhabers ab und übernimmt auch die Kosten, die Dritten, beispielsweise Patienten, durch Cyberkriminalität entstehen. Die Cyber-Risk-Versicherung reguliert folgende Schäden:

  • Verluste wegen Unterbrechung des Praxisbetriebs,
  • Kosten für Datenwiederherstellung und Systemrekonstruktion,
  • Entschädigung von Patienten wegen Datenmissbrauch und Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen,
  • Übernahme von Kosten für vermittelte Serviceleistungen, wie anwaltliche Beratung oder Arbeit von IT-Forensik-Experten zur Wiederherstellung der Systeme und Schadenbegrenzung.

Für eine selbstständige Arztpraxis ist eine Cyber-Versicherung unverzichtbar, da die Folgen von Sorglosigkeit oder Kriminalität verheerend sein und in die Millionen gehen können.

Wie kann eine spezialisierte Ärzteberatung unterstützen?

Ärztinnen und Ärzte müssen die richtige Cyber-Versicherung und den passenden Versicherer auswählen. Wichtig sind die Kosten einer Cyber-Risk-Versicherung, jedoch kommt es gerade im Schadensfall auf die vollständige und schnelle Regulierung des Schadens und eine gute Betreuung durch die Versicherungsgesellschaft an. Ausschlaggebend ist daher ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Über den Marktüberblick und die Kenntnisse, welche Kriterien bei einer Cyber-Versicherung wichtig sind, verfügt eine erfahrene Ärzteberatung wie wir. 

Wir unterstützen Ärzte bei der Auswahl des optimalen Versicherers. Wir sind auf Ärzteberatung spezialisiert und kennen uns mit den spezifischen Problemen des Gesundheitswesens aus, da wir schon viele Jahre niedergelassene Ärzte bei allen Praxisthemen betreuen. Cyber-Risk-Versicherungen sind keine Standardprodukte, die Tarife und ihre Konditionen weichen sehr voneinander ab. Daher lohnt sich ein Vergleich und eine Beratung durch Fachleute. Im Mittelpunkt steht der Bedarf der eigenen Arztpraxis. Wir helfen bei der Einordnung von Cyber-Gefahren und haben die Übersicht über die Versicherungsanbieter, die selbst bei identischem Versicherungsbeitrag unterschiedliche Leistungen offerieren.

Für die Versicherung gelten folgende Prämissen:

  • Die Versicherungssumme muss ausreichend hoch sein.
  • Je höher die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, desto niedriger die zu zahlende Prämie.
  • Je länger die Vertragslaufzeit, desto niedriger fällt der Versicherungsbeitrag aus.
  • Entscheidend sind die Ausschlüsse, die der Versicherer im Vertrag festlegt.
  • Meist wird eine maximale Entschädigungssumme pro Versicherungsfall vereinbart, lediglich bis zu dieser Höhe sind Schäden abgesichert.

Der geeignete Versicherer reguliert den Schaden schnell, in angemessener Höhe und ohne bürokratische Hürden. Laut Vertrag sollten folgende Risiken versichert sein:

  • Öffnen infizierter E-Mail-Anhänge,
  • Schädigung durch Phishing-Attacken,
  • Weiterleitung von Schadsoftware an Geschäftspartner, Mediziner oder Patienten,
  • digitale Erpressung mit Lösegeldforderungen,
  • Schäden durch Hackerangriffe,
  • Verschlüsselung von Patientendaten durch Trojaner,
  • Betriebsunterbrechung durch defekte Hardware.

Wir als erfahrene Ärzteberatung helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Versicherer, vergleichen und erläutern Ihnen Tarife und deren Bedingungen. Da die Versicherungsbedingungen bei einer Cyber-Risk-Versicherung sehr komplex und schwer vergleichbar sind und die Konditionen individualisiert werden können, zahlt sich die Konsultation von Spezialisten wie unserer Ärzteberatung aus.

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