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Kassenärztliche Vereinigung: Aufbau, Struktur und Aufgaben

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist für die wichtige Aufgabe der Organisation der flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zuständig. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Ansprechpartner für alle vertragsärztlichen Fragen. Sie gewährleisten die Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten im Zusammenwirken mit den Ärztekammern.

Was ist die Kassenärztliche Vereinigung?

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind zugleich Dienstleister wie übergeordnetes Verwaltungsorgan der niedergelassenen Ärzte, die fast ausnahmslos zur Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten zugelassen sind. Sie organisieren die Durchführung der medizinischen Versorgung der Versicherten und ermöglichen Ärzten eine adäquate Abrechnung ihrer Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Jeder Patient in Deutschland kann sich, unabhängig von seiner Krankenkassenzugehörigkeit, bei einem ausgewählten niedergelassenen Arzt in gleich hoher Qualität behandeln lassen. Die KV stellen sicher, dass die Behandlung in Wohnortnähe erfolgen kann. Sie vertreten außerdem die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen und fungieren als Aufsichtsbehörden der Vertragsärzte. Die KV sind ein Garant für die Wahrung der Niederlassungsfreiheit, Freiberuflichkeit und freien Arztwahl sowie eine leistungsgerechte Entlohnung der Arzttätigkeit. Ihre Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch (SGB) dokumentiert.

Wie ist die Mitgliedschaft in KV geregelt?

Mit Aufnahme der vertragsärztlichen Versorgung werden Ärzte automatisch Mitglied in der KV. Das betrifft die:

  • im Verantwortungsbereich zugelassenen niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten,
  • bei Vertragsärzten und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mindestens mit einer halben Stelle angestellten Mediziner,
  • angestellten Ärzte, die in zugelassenen MVZ praktizieren,
  • zur vertragsärztlichen Versorgung befugten Krankenhausärzte.

Welche Voraussetzungen gelten für Vertragsärzte?

Vertragsärzte haben das Recht und die Pflicht, gesetzlich krankenversicherte Patienten zu behandeln. Voraussetzung für ihre Zulassung sind die ärztliche Approbation und eine mindestens 5-jährige fachärztliche Weiterbildung. Dazu muss der Arzt ins Arztregister eingetragen und vom Zulassungsausschuss der KV als Vertragsarzt zugelassen worden sein.

Kassenärztliche Vereinigung
Kassenärztliche Vereinigung

Wie ist die Kassenärztliche Vereinigung aufgebaut?

In Deutschland gibt es 17 KV, die auf Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bilden. Sie sind jeweils für ein Territorium zuständig, die Zuständigkeitsbereiche der KV entsprechen den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen sind zwei KV vertreten, je eine für Nordrhein und Westfalen-Lippe. Auch für Zahnärzte existieren Kassenzahnärztliche Vereinigungen. 

KV und KBV sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, sie nehmen im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben wahr. Die KV stehen unter Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Bundesländer wie dem Sozial- oder Gesundheitsministerium. Bei der KBV handelt es sich um den Dachverband der KV. Die KBV verfolgt bundesweit das Ziel, für ihre Mitglieder faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, was eine angemessene Vergütung, den Abbau von Bürokratie und die Gewinnung von ärztlichen Nachfolgern einschließt. Außerdem ist ihre Arbeit auf die Bedürfnisse der Patienten und die Förderung von deren Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ausgerichtet. Ähnlich regional strukturiert sind die Ärztekammern, deren Aufgabe in der Beaufsichtigung der Ärzte ihres Bundeslandes besteht, die bei ihr Pflichtmitglieder sind.

Bei KV und KBV stehen unterschiedliche Schwerpunkte und Aufträge im Mittelpunkt. Verhandlungspartner der KV auf Länderebene bei der Festlegung der ärztlichen Vergütungen sind die Landesverbände der Krankenkassen. Partner auf Bundesebene ist der GKV-Spitzenverband, mit dem hauptsächlich die vertragsärztliche Versorgung vereinbart und organisiert wird. Die KBV ist gegenüber den KV nicht weisungsbefugt.

Organe der KV sind der Vorstand und die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung mit 60 Mitgliedern wählt und prüft den hauptamtlichen Vorstand und ist beispielsweise für seine Entlastung und wichtige Entscheidungen im Hinblick auf Gebäude und Grundstücke der Körperschaft zuständig. Sie wird für 6 Jahre gewählt.

Die Kassenärztliche Vereinigung ist bundesweit organisiert
Die Kassenärztliche Vereinigung ist bundesweit organisiert

Welche Aufgaben hat die Kassenärztliche Vereinigung?

Hauptaufgabe der KV ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der GKV-Mitglieder in der gesamten Fläche und die gleichermaßen notwendige Organisation der Bereitschaftsdienste außerhalb der regulären Sprechstunden. Darüber hinaus übernimmt die KV noch weitere Funktionen für ihre Mitglieder:

  • Interessenvertretung für Ärzte und Ärztinnen,
  • Vertretung der Mitglieder und ihrer Rechte gegenüber Krankenkassen und Ärztekammern,
  • Kontrolle der Vertragsärzte,
  • Honorarverteilung unter den Mitgliedsärzten,
  • Ansprechpartner für die Angelegenheiten der Mitglieder (Gesetze, Abrechnung, Praxisorganisation usw.) und berufsbezogene Vertretung,
  • Einigung mit den anderen KV auf die Vergütung der Arztleistungen.

Die KV verfügen über die Vertragshoheit. Sie sind u. a. zuständig für den Abschluss von Verträgen mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in denen Rechte und Pflichten sowie Honorarfragen der Kassenärzte festgelegt werden. Im Folgenden erläutern wir detailliert die wesentlichsten Aufgaben der KV. 

Versorgungsauftrag

Grundlegend haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die ambulante ärztliche Versorgung zu sichern und zu verbessern. Dies geschieht auf der Grundlage der Bedarfsplanung. Sie legt fest, wie viele Ärzte einer bestimmten Fachrichtung für die optimale Versorgung einer Region notwendig sind. Die Bedarfsplanung beruht auf einer Richtlinie, die von KBV und Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitet wird. Darin fließen neben der Versichertenanzahl auch die Struktur der Bevölkerung hinsichtlich Einwohnerdichte, Alter und Krankheitsdisposition ein. Das Ziel der Bedarfsplanung besteht darin, in bestimmten Regionen eine Über- oder Unterversorgung mit ärztlichen Leistungen zu verhindern. Daher wird Ärzten teilweise nur ein begrenzter Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit gewährt.

Kassenzulassung

Damit sich der Arzt in einem bestimmten Gebiet mit seiner Praxis niederlassen kann und gesetzlich Versicherte behandeln darf, braucht er die Zulassung durch die KV. Der approbierte und fachlich oder allgemeinmedizinisch weitergebildete Arzt muss sich zuvor in das Arztregister der KBV in seinem Wohnortbezirk eintragen lassen. Aufgrund des Arztantrags tagt der Zulassungsausschuss. In diesem Ausschuss sitzen paritätisch Vertreter der Krankenkassen und der Ärzteschaft, die ehrenamtlich tätig sind. Für die Zulassung genügt die einfache Stimmenmehrheit. Wird ein Widerspruch gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses eingereicht, hat darüber der ebenfalls ehrenamtlich besetzte Berufungsausschuss zu entscheiden. Er besteht aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und aus drei Vertretern der Vertragsärzte und drei Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen. Sind Ärzte mit der Entscheidung nicht einverstanden, müssen sie Klage beim Sozialgericht erheben. Über Einzelheiten, Bedingungen und erforderliche Unterlagen zur Zulassung können Sie sich in unserem Ratgeber Kassenzulassung informieren.

Kontrolle der Vertragsärzte

Die Kassenärztlichen Vereinigungen können die Einhaltung der ärztlichen Pflichten kontrollieren. Dazu gehören die Berufspflicht, Behandlungspflicht, eine regelmäßige Sprechstundentätigkeit, Verpflichtung zur Dokumentation und das Wirtschaftlichkeitsgebot für die Praxis. Mit der Kontrolle und Honorarverteilung gegenüber den Mitgliedsärzten aufgrund von mit den Krankenkassen abgeschlossenen Kollektivverträgen sowie eines Leistungsverzeichnisses sichern die KV eine ordnungsgemäße Durchführung der kassenärztlichen Tätigkeit.

Serviceleistungen

Vom Service der KV kann jeder Vertragsarzt profitieren. Die KV unterstützen mit ihren Serviceleistungen die Kassenärzte und versuchen, ihnen ihre Arbeit im Alltag zu erleichtern. Dazu stellen sie viele Instrumentarien bereit, das Serviceangebot der KV umfasst:

  • Abrechnung,
  • Verordnungen (Umsetzung von Verordnungen und Richtlinien in die Praxis),
  • Formulare (Bereitstellung gesetzlich anerkannter Vordrucke),
  • Praxismanagement (Ratgeber und Leitfäden für Praxisführung),
  • Praxis-IT (Mindeststandards und Musterbeispiele für IT-Praxisausstattung),
  • Praxisbörse,
  • Qualitätssicherung,
  • Fortbildung,
  • ambulante Leistungen (z. B. für Ernährung, Prävention, IGeL oder Familienplanung).

Angehenden Praxisinhabern fällt es oftmals schwer, einzuschätzen, wie viele Standards kann und wie viele muss ich bei der Einrichtung und Organisation meiner Praxis beachten. Die Kassenärztliche Vereinigung gibt Hilfestellung in vielen Bereichen des Praxisalltags, auch für die Patientengewinnung sind sie hilfreich. 

Zu den Aufgaben der KV gehört nicht nur der Service gegenüber den Mitgliedsärzten, sondern auch gegenüber den Patienten. Dazu zählt das Beschwerdemanagement. Die Patientenbeschwerden werden lokal von der zuständigen KV bearbeitet, indem diese Streitigkeiten und Einsprüche direkt zwischen beiden Parteien zu klären versucht. Die KV stellen für Patienten über die Arztsuche ärztliche Daten zur Abfrage bereit. Wer krank ist, kann über den Wohnort auf der Webseite der Landes-KV Merkmale zum erforderlichen Arzt suchen: Fachgebiet, Schwerpunkte, Krankheitsbilder, hausärztliche Versorgung oder Sprechzeiten.

Nachfolgend betrachten wir einige relevante Serviceleistungen näher.

Abrechnung

Der zugelassene Arzt rechnet seine erbrachten Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Grundlage der ärztlichen Abrechnung ist der sogenannte Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) mit Punktzahlen und festen Euro-Werten. Die KV ermittelt das Honorar des Arztes, es unterscheidet sich nach Leistung und Fachgebiet. Die Höhe orientiert sich an Kollektivverträgen, die auf Bundesebene vereinbart und auf Landesebene konkretisiert wurden, sowie Honorarverteilungsverträgen. Die KV bekommen von den GKV einmal pro Quartal eine Gesamtvergütung ausgeschüttet, der eine begrenzte Leistungsmenge zugrunde liegt. Die Vergütung wird anschließend durch die KV mithilfe des Punktesystems und von Richtwerten honoriert und an den jeweiligen Arzt weitergeleitet.

Fortbildung

Verantwortlich für die Durchführung der Ärztefortbildung sind die Landesärztekammern. Die KV wiederum legen fest, inwieweit Ärzte verpflichtende Fortbildungen absolvieren müssen und kontrollieren diese. Der Arzt muss die besuchte Fortbildung an die KV melden. Das erfolgt durch die Einreichung eines von der Kammer ausgestellten Schulungszertifikats. Die Kassenärztlichen Vereinigungen fördern beispielsweise die Weiterbildung junger Ärzte im ambulanten Bereich mit landesspezifischen Zuschüssen. Fortbildungskurse dienen der Qualitätssicherung.

Qualitätssicherung

Zu den zentralen Aufgaben der KV gehört die Sicherung einer hohen Qualität der Heilbehandlungen. Die KV orientieren sich an Vorgaben des Gesetzgebers sowie Veröffentlichungen von Qualitätsberichten und der Festlegung von Qualitätsmanagementverfahren durch die GKV. Die Praxen müssen patientenorientiert arbeiten, über die erforderlichen fachlichen und gerätetechnischen Voraussetzungen verfügen sowie logistisch optimal aufgestellt sein. Die KV überprüft beispielsweise die Geräte zur Diagnostik und Therapie sowie deren permanente Rezertifizierungen. Zudem müssen Schulungen zum Qualitätsmanagement das gesamte Praxisteam einbeziehen. Die Prüfungen erfolgen stichprobenweise oder über eine fortlaufende Dokumentation. 

Praxisbörse

Darüber hinaus kann sich jeder Vertragsarzt über die Internetseite der KV zu interessanten Themen informieren. Das reicht vom Weiterbildungsassistenten über Immobilien- und Inventarangebote bis zur gezielten Suche nach geschultem Personal. Wollen Sie als junger Arzt eine Praxis übernehmen, steht Ihnen eine Vielzahl von Angeboten neu zu besetzender Arztpraxen zur Verfügung. Unter dem Oberbegriff „Praxisbörse“ werden alle Angebote der KV regional zusammengefasst. 

Dennoch ist es ratsam, sich in mehreren Börsen zu registrieren, da Ihnen nur ein Vergleich möglichst vieler Vorschläge die Auswahl der optimalen Praxis ermöglicht. Nutzen Sie unsere Praxisbörse, die auch überregionale Offerten enthält. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir für Sie einen Leitfaden zur Praxisübernahme zusammengestellt. Wie Sie schnell das passende Angebot herausfiltern, verrät Ihnen unser Ratgeber Praxisübernahme

Finden Sie eine Praxis in einem gesperrten, weil ärztlich überversorgtem Gebiet, lohnt es sich, mit dem Abgebenden Kontakt aufzunehmen. Auch für berufserfahrene Ärzte bietet das Internetportal der KV für diesen Fall einen nützlichen Service. Sollten Sie in einem gesperrten Planungsgebiet eine Praxis abgeben bzw. verkaufen wollen, können Sie ganz bewusst Ihren Nachfolger selbst bestimmen. Hat der Praxisinhaber mit dem Wunsch-Praxiserwerber schon einen Vertrag abgeschlossen, kann das Verfahren der Praxisübergabe beschleunigt werden. Anderenfalls muss die Praxis öffentlich ausgeschrieben und die Nachfolge vor dem Zulassungsausschuss geregelt werden. Für eine unkomplizierte Praxisübernahme gibt es weitere sichere und schnelle Wege, beispielsweise ein Job-Sharing mit Ihrem gewünschten Praxisnachfolger. Wir geben Ihnen zur Praxisveräußerung wichtige Hinweise in unserem Ratgeber Praxisabgabe

Welche Vorzüge bieten die KV Ärzten?

Die Vorteile der historisch gewachsenen Verfahrensweise der Verbindung von Arzt und Krankenkassen durch die KV, die auf dem Berliner Abkommen von 1913 beruht, liegen auf der Hand. Der einzelne Arzt hat gegenüber den Krankenkassen weniger Verhandlungsmacht und wirtschaftliche sowie juristische Expertise. Das Verfahren sichert Ärzten eine einheitliche Entlohnung und benachteiligt ökonomisch niemanden. Vertragsärzte werden angemessen und leistungsbezogen vergütet. So gewährleisten die KV ihren Auftrag, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen und Therapien zu garantieren.  

Kassenärztliche Vereinigung - Interessenvertretung der Ärzte
Kassenärztliche Vereinigung – Interessenvertretung der Ärzte

Welche Probleme resultieren aus der Zusammenarbeit mit den KV?

Zwei größere Probleme belasten das Verhältnis der KV zu den Vertragsärzten. Die strenge Deckelung der Vergütungsausgaben führte jahrelang zu rückläufigen Honoraren für die Ärzte. Durch die überbordende Bürokratie werden die Ärzte zudem im Arbeitsalltag strapaziert und das führt zu Kostensteigerungen bei den KV. Dadurch schließen Kassen häufiger Selektivverträge direkt mit einzelnen Ärzten zur Leistungserbringung und Entlohnung ab. Angestrebt werden sollten stabile KV, die vor allem ihre Dienstleistungsfunktion gegenüber Ärzten und Patienten stärken. Unsere mit vertragsärztlichen Themen vertrauten Fachleute geben Ihnen persönlich oder auf unserem Portal weiterführende Auskünfte zu den Funktionen der KV und wie Sie diese am besten nutzen können.

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