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Praxisabgabe: Was Ärzt:innen wissen sollten!

Der letzte Arbeitstag naht für manchen zu schnell. Der Abschied vom Berufsleben will gut vorbereitet sein. Ärzte und Zahnärzte treibt immer häufiger eine Sorge um: Wer betreut meine Patienten weiter? Der demographische Wandel reduziert das Angebot an Nachfolgern. Hinzu kommt, dass nur noch wenige Jungmediziner das wirtschaftliche Risiko einer Selbstständigkeit tragen wollen, erst recht in unsicheren Zeiten. Die Nachfrage nach Praxen wird somit ständig geringer. Eine Praxisabgabe wird schwerer.

Daher ist es klug, sich rechtzeitig nach einem Nachfolger für Ihre Praxis umzusehen. Wir sagen Ihnen, was bei Ihrer Praxisübergabe wichtig ist. Mithilfe unserer Praxisbörse erleichtern wir Ihnen den sorgenfreien Übergang in Ihren wohlverdienten Ruhestand. 

Praxisabgabe
Praxisabgabe

Wann sollten Sie die Praxisabgabe angehen?

Erstrebenswert ist eine Praxisabgabe, die für alle Seiten reibungslos und erfolgreich verläuft. Daher müssen nicht nur die Interessen des abgebenden Arztes und seines Nachfolgers Berücksichtigung finden, sondern auch die von Patienten und Angestellten. Vielen leuchtet ein, dass sie sich nicht erst ein halbes Jahr vorher mit der Praxisübergabe beschäftigen können. Doch wann ist der beste Zeitpunkt dafür?

Dieser kann individuell sehr verschieden sein und hängt von etlichen Faktoren ab, wie individuellen Plänen und persönlichen Voraussetzungen hinsichtlich Gesundheit, Familie, Finanzen oder Fachgebiet. Eine Rolle spielt ebenfalls die allgemeine und örtliche Versorgungslage mit medizinischen Leistungen. Es kommt darauf an, an welchem Ort sich Ihre Praxis befindet, im offenen oder gesperrten Planungsbereich bzw. in ländlicher oder städtischer Umgebung.

Ohne große Hürden gestaltet sich der Praxisverkauf in einem offenen Planungsgebiet, weil Sie dort Ihre Räumlichkeiten nicht öffentlich ausschreiben müssen. Zum privaten Verkauf genügt ein schriftlicher Praxisübernahmevertrag. In unterversorgten Bereichen auf dem Land kann sich die Nachfolgersuche schwieriger gestalten. Hier müssen Sie selbst die Initiative ergreifen, beispielsweise über persönliche Kontakte und Anfragen bei Ärzten in Kliniken. Inserieren Sie in Fachzeitschriften und nutzen Sie die Reichweite unserer Praxisbörse zum Präsentieren Ihrer Behandlungsräume. Wir beraten Sie zur Anfertigung eines professionellen Exposés Ihrer Niederlassung.

Die Praxisübergabe in einem gesperrten Planungsbereich ist reglementiert. Es wird eine öffentliche Ausschreibung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) verlangt, da in diesem Gebiet zu viele Mediziner aus dem gleichen Fachgebiet praktizieren und der Zugang erst durch die KV freigegeben werden muss. 

Wer sich rechtzeitig Gedanken über die Abgabe seiner Praxis macht, profitiert beim Praxisverkauf davon. Im ländlichen Raum ist es angebracht, sich wenigstens fünf Jahre vor der Praxisübergabe darum zu kümmern, wo ein geeigneter Nachfolger zu finden ist. Ansonsten empfiehlt es sich, die Übergabe mindestens zwei bis drei Jahre vorher vorzubereiten.

Wie bereiten Sie sich auf die Praxisübergabe vor?

Eine genaue Planung hilft Ihnen, rechtzeitig loszulassen und Ihren Ruhestand ohne schlechtes Gewissen zu genießen. Definieren Sie Ihre Vorstellungen vom Kaufpreis der Praxis, dem Zeitpunkt ihrer Abgabe, Personal- und Patientenübergang und davon, welche Voraussetzungen Ihr Nachfolger mitbringen sollte.

Halten Sie idealerweise schriftlich fest, was Ihnen bedeutsam erscheint, damit Sie strukturiert vorgehen können und am Ende nichts vergessen. Welche Leistungen stehen in meiner Praxis im Vordergrund? Welche Qualifikationen sollte mein Nachfolger unbedingt mitbringen? Wie sollte sich die Übergangsphase gestalten?

Welche Unterlagen benötigen Sie bei der Praxisabgabe?

Natürlich sollten Ihre Patientenakten und Buchführungsunterlagen auf dem neuesten Stand und ordnungsgemäß geführt sein. Folgende Unterlagen helfen Ihnen wie Ihrem Nachfolger bei der Einschätzung Ihrer Arztpraxis:

  • BWA, Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre,
  • Arbeitsverträge, Hausarztverträge, Fortbildungsnachweise Arzt und Mitarbeiter,
  • Gesellschaftsverträge und -beschlüsse,
  • Grundbuchauszüge,
  • Darlehens-, Kauf-, Miet-, Leasing-, Lieferantenverträge,
  • KV/KZV- Abrechnungen,
  • Notfallplan, Organigramm,
  • Geräte-Prüfberichte, Wartungsverträge, Verträge mit Kliniken,
  • Entsorgungsnachweise und -verträge,
  • Zertifizierungsunterlagen.

Für einen zufriedenstellenden Praxisverkauf kommt es auf die richtige Bewertung der Arztpraxis an.

Praxisbewertung
Praxisbewertung

Wie funktioniert die Praxisbewertung?

Wie viel Ihre Praxis wert ist, entscheidet nicht unerheblich darüber, ob und welche Interessenten sie übernehmen möchten. Der Praxiswert wird wesentlich bestimmt von der Wirtschaftlichkeit Ihrer Arbeit. Er wird geprägt von Standort, Umsatz, Wettbewerbssituation, Patientenanzahl, dem Anteil an Privatpatienten, der Beschäftigtenzahl und Ausstattung Ihrer Praxis. 

Die Werte der Einrichtungsgegenstände, Instrumente, Geräte oder KFZ stehen in der Bilanz oder im Anlageverzeichnis, wobei nur der Zeitwert zu berücksichtigen ist. Schwieriger einzuschätzen ist der aktuelle Wert des Grundstücks und der Räume der Praxis, da hier Marktfaktoren eine Rolle spielen. Beides zusammen bildet den materiellen Praxiswert. 

Problematisch kann die Festlegung des immateriellen Praxiswerts sein. Dieser wird auch als Goodwill bezeichnet, den Erwerber bereit sind, über den reinen materiellen Wert hinaus zu bezahlen. Er wird stark von der Person des Inhabers beeinflusst und abgeleitet von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sowie ideellen Faktoren wie dem Bekanntheitsgrad der Arztpraxis oder dem Know-how der Mitarbeiter.

Bei der Wertermittlung hat sich das „Modifizierte Ertragswertverfahren“ durchgesetzt. Es beruht auf einer Analyse der Praxiseinnahmen und -ausgaben der letzten drei Jahre. Ohne fachmännische Hilfe können Mediziner jedoch kaum einen realistischen Praxiswert ermitteln. Die meisten Ärzte überschätzen den Wert Ihrer Praxis, weil sie damit emotional verbunden sind und ihre jahrelange harte Arbeit als Ertragsfaktor in der Rückschau überbewerten. Beauftragen Sie daher einen Experten mit dem Praxiswert berechnen, beispielsweise einen öffentlich bestellten Sachverständigen. Wir, als ein auf Arztpraxen spezialisierter Berater, erstellen ebenso kompetent Ihr Praxiswertgutachten

Warum ist eine korrekte Praxisbewertung so wichtig?

Die Bedeutung der Praxiswertermittlung wird am Beispiel von Dr. Müller, seit 30 Jahren als niedergelassener Allgemeinarzt tätig, deutlich. Er möchte in drei Jahren in den Ruhestand gehen. Er ist bestrebt, viel Kapital anzusammeln, um dann eine Weltreise bestreiten zu können. Eigentlich benötigte seine Praxis neue Stühle für das Wartezimmer und ein modernes Ultraschallgerät ist schon länger überfällig. Auch auf eine professionelle Internetseite verzichtet er, die Patienten kennen ihn ja. Er fragt sich: Lohnt sich das alles noch? 

Für einen optimalen Verkaufserlös rechnen sich die Investitionen. Das Wartezimmer ist die Visitenkarte der Praxis und nur Geräte, die auf dem neuesten technologischen Standard beruhen, liefern zuverlässige Diagnosen. Der junge Arztnachfolger wird fehlende technische Geräte und Kommunikationsoptionen beim Praxisverkauf wertmindernd anrechnen, da er diese Investitionen nun selbst finanzieren muss. Er bewertet digitale und technische Möglichkeiten außerdem höher als sein Vorgänger, da sie heute selbstverständlich sind. Eine moderne, intakte Praxis auf dem wirtschaftlichen Höhepunkt zu verkaufen, bringt stets mehr ein, als ein in die Jahre gekommenes Objekt zu veräußern.

Praxiswert berechnen
Praxiswert berechnen

Was ist bei der Praxisabgabe noch zu beachten?

Auch das Personal hat ein Recht darauf, zeitig von Ihrem Ausscheiden zu erfahren. Informieren Sie die Mitarbeiter früh und planen Sie Zeitpunkt und Folgen des Wechsels auch im Sinne Ihrer Angestellten sowie Patienten. Arbeiten Sie eine Zeitlang gemeinsam mit dem übernehmenden Arzt zusammen, sind die Chancen größer, dass von Anfang an Vertrauen zum neuen Arzt entsteht. Damit sichern Sie eine geregelte Einarbeitung und einen reibungslosen Übergang für Ihr Personal und den neuen Arzt. Einen jungen Mediziner mindestens drei Jahre vorher in Ihrer Praxis anzustellen, hat den Vorteil, dass Sie sich beide unter Arbeitsbedingungen kennenlernen und eventuell die Übernahmeentscheidung bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt noch einmal korrigieren können.

Der Gewinn aus dem Praxisverkauf muss versteuert werden. Damit Sie nicht zu viel Steuern zahlen, können Sie einen Freibetrag, den „halben Steuersatz“ oder die „Fünftelregelung“ nutzen. Wenn Sie Ihre Praxis ganz aufgeben, sollten Sie dies nicht zum Jahresende tun, sondern erst im neuen Quartal des folgenden Jahres, damit Sie mithilfe niedrigerer Einkünfte Steuern sparen. Bedenken Sie ebenso die steuerlichen Auswirkungen einer eventuell im Ruhestand fortgesetzten Tätigkeit. Steuerliche Fragen sind am besten mit einem Spezialisten oder Steuerberater zu klären.

Jede frühzeitige Überlegung zur Praxisübergabe zahlt sich später aus. Sie vermeiden dadurch Fehler, über die Sie sich im Nachhinein ärgern oder die dem übernehmenden Arzt zum Nachteil gereichen und so Ihren Ruf schädigen. Außerdem können Fehler zu einem reduzierten Kaufpreis führen. Am gravierendsten wirkt sich eine unzureichende Finanz- und Wirtschaftsplanung auf den finanziellen Ertrag Ihrer Karriere aus. Wenn Sie beispielsweise ohne Hilfe von Spezialisten den Praxiswert berechnen, können Sie beträchtliche Einbußen erleiden. 

Unsere Checkliste zur Abgabe Ihrer Behandlungsräume fasst übersichtlich alle notwendigen Schritte zusammen: 

Checkliste Praxisabgabe

  1. Nachfolgeregelung ca. zwei bis drei Jahre vor dem Ruhestand in Angriff nehmen
  2. liegt Praxis auf dem Land oder in einem unterversorgten Gebiet früher mit der Nachfolgersuche beginnen
  3. KV konsultieren, falls nicht bekannt ist, ob Ihre Arztpraxis in einem offenen oder geschlossenen Planungsgebiet liegt
  4. ehrliche, umfassende Bestandsaufnahme durchführen, wo Sie mit Ihrer Praxis stehen, ggf. in moderne Ausrüstung investieren
  5. verschiedene Verkaufsoptionen prüfen: Veräußerung an Praxiserwerber oder Zulassung im Nachbesetzungsverfahren, Verkauf an ein MVZ als Investor, Verkauf an Kollegen und Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Weiterarbeiten als angestellter Arzt beim Nachfolger
  6. Strategie für reibungslosen Übergang schriftlich festhalten, Zeitplan für Praxisübergabe konkretisieren
  7. Praxiswert vom Fachmann ermitteln lassen, damit Sie den aktuellen Wert Ihrer Arztpraxis weder über- noch unterschätzen
  8. Steuerberater hinzuziehen
  9. Mitarbeiter und Patienten frühzeitig informieren, Datenschutz für Patientendaten gewährleisten
  10. Vertragsübernahme durch neuen Arzt vorbereiten oder Kündigung bestehender Verträge einleiten
  11. Nachfolger in Überleitungsphase in Entscheidungsfindungen und Planungen einbeziehen
  12. professionellen Praxisübernahmevertrag mithilfe von Beratern oder Anwälten erstellen
  13. Bestandsaufnahme Ihres Privatvermögens und Finanzen für die Zeit nach dem Praxisverkauf planen

So gelingt es, dass Ihr Werk in Ihrem Sinne weitergeführt wird. Sie können sich derweil gelassen der Gestaltung Ihres neuen Lebensabschnitts widmen. Praxisabgabe geschafft.

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