Praxisversicherungen: Diese Versicherungen brauchen Sie!

In Ihrer Praxis gibt es viele potentielle Störungs- und Schadensfälle. Praxisversicherungen helfen Ihnen dabei die finanziellen Folgen möglichst gering zu halten.

Unser Ratgeber für Praxisversicherungen gibt Ihnen einen Überblick über die gängigsten Praxisversicherungen.

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Für wen eignet sich diese Versicherung?

Diese Versicherung ist für Ärzte aller Fachrichtungen ein absolutes Muss. Sie ist im Heilberufe-Kammergesetz für alle Ärzte vorgeschrieben, die ihren Beruf ausüben. Auch für angestellte Ärzte und Ärzte im Ruhestand kann sich ein eigenes Restrisiko ergeben, weshalb hier grundsätzlich ebenfalls Versicherungsbedarf besteht.

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis entstehen kann.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.

Die Prüfung, ob es eine rechtliche Grundlage für die Forderungen eines Anspruchstellers gibt, ist eine weitere wesentliche Funktion der Berufshaftpflicht für Ärzte („Abwehrfunktion“ oder auch „passiver Rechtsschutz“). Unberechtigte Ansprüche werden hierüber abgewehrt – wenn nötig auch vor Gericht mit Übernahme der entstehenden Kosten.

Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter (auch angestellte Ärzte) und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Chirurg

Infolge unterlassener Kontrollröntgenaufnahmen verkennt ein Chirurg das Abkippen einer Unterarmfraktur, die in erheblicher Fehlstellung verheilt. Der 40-jährige Fernfahrer wird berufsunfähig und muss umgeschult werden. Eine Thromboseprophylaxe nach einer Fraktur mit Ruhigstellung mittels Gips wird unterlassen. Die bleibende Gefäßschädigung zieht eine Zahlung von ca. 8.000 € nach sich.

Kinderarzt

Ein Kinderarzt verschleiert die ohnehin nicht eindeutigen Symptome einer Appendizitis (Entzündung des Wurmfortsatzes des Blinddarms) durch krampflösende Medikamente. Die kleine Patientin verliert Gebärmutter und Eierstock.

Urologe

Der Samenleiter wurde bei einem Patienten, der keinen weiteren Nachwuchs wünschte, nicht ordnungsgemäß unterbunden, so dass die Zeugungsfähigkeit erhalten blieb. Der Patient verlangte die Unterhaltskosten für ein gezeugtes Kind.

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
Berufshaftpflichtversicherung für Ärzt:innen

Praxisinventarversicherung

Für wen eignet sich eine Praxisinventarversicherung?

Für alle Arztpraxen, die über Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte etc. verfügen.

Was ist versichert?

Die gesamte Praxisausstattung, wie beispielsweise Computer, Behandlungsgeräte, Waren und Vorräte, Medikamente u.v.a.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

  • Feuer inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Schadenbeispiel aus der Praxis: Brand in der Arztpraxis

Durch einen technischen Defekt in der Elektronik entstand ein Feuer in einer Praxis. Glücklicherweise wurde das Feuer früh entdeckt und konnte gelöscht werden. Dennoch kam es zu erheblichen Beschädigungen durch das Löschwasser und die Verrußungen. Allein die Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung nahmen zehn Tage in Anspruch.

Praxisinventarversicherung
Praxisinventarversicherung

Elektronikversicherung

Für wen eignet sich diese Praxisversicherung?

Sinnvoll für alle Nutzer elektronischer Geräte.

Was ist versichert?

Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z. B.:

  • Daten- und Kommunikationstechnik (mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z.B. Festplatten)
  • Medizintechnik
  • Bürotechnik

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen, insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit
  • Sturm, Frost, Überschwemmung

Schadenbeispiel aus der Praxis: Wochenende in einer Arztpraxis

Nach Sprechstundenschluss am Freitagmittag haben die Mitarbeiter einer Arztpraxis vergessen die Fenster des EDV-Raumes zu schließen. Während des Wochenendes kam es zu mehreren starken Regenfällen. Das Regenwasser löste einen Kurzschluss aus und zerstörte den Server sowie die Telefonanlage. Die Schadenhöhe inkl. der Neuinstallation wurde auf 7.500 € geschätzt. Hinzu kam, dass durch den Ausfall dieser Geräte der Praxisbetrieb über drei Tage nicht möglich war.

Elektronikversicherung
Elektronikversicherung

Betriebsunterbrechung

Für wen eignet sich diese Praxisversicherung?

Für alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe sowie Freiberufler.

Was ist versichert?

Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Praxisversicherungen berücksichtigen in der Regel Ihre individuellen Bedürfnisse. Dies gilt gerade für eine Absicherung einer Betriebsunterbrechung.

Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch,Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
  • Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall
Praxisversicherungen
Praxisversicherungen

Praxisversicherungen nachhaltig anpassen

Unsere Experten für Praxisversicherungen geben Ihnen gerne einen detaillierten Überblick über Ihre Möglichkeiten ein ausbalanciertes und nachhaltiges Deckungskonzept für Ihre Arztpraxis zu erstellen. Vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies Kennenlern-Gespräch (telefonisch, online oder persönlich).

Praxisausfallversicherung

Für wen eignet sich eine Praxisausfallversicherung?

Alle Freiberufler und Kammerberufe.

Was ist versichert?

Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc. werden von einer Praxisausfallversicherung getragen.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Praxisausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Krankheit oder Unfall des Inhabers (wenn vereinbart – Bedingungen prüfen)
  • angeordnete Quarantäne (wenn vereinbart – Bedingungen prüfen)

Schadenbeispiel aus der Praxis: Unfall

Ein Arzt wird bei einer Motorradtour mit Freunden in einen Unfall verwickelt. Dabei zieht er sich zwei Wirbelbrüche zu. Für die Dauer seiner Genesung muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden. Die Mehrkosten kann er über die Erstattung seiner Praxisausfallversicherung begleichen.

Praxisausfallversicherung
Praxisausfallversicherung

Rechtsschutz für Ärzte

Für wen eignet sich diese Versicherung?

Für alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und – je nach gewähltem Versicherer – anderen Berufsgruppen, die dem Feld des Heilwesens zugeordnet werden können (z. B. Ergotherapeuten, Psychologen, Tierärzte, Hebammen, etc.).

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Regress-Rechtsschutz im außergerichtlichen Verfahren
  • Praxis-Vertrags-Rechtsschutz
  • Privater-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement

Schadenbeispiele aus der Praxis

Regress-Rechtsschutz

Die Praxis des Allgemeinmediziners Dr. Müller ist stark ländlich angesiedelt. Bedingt durch den spürbaren, berufsbedingten Wegzug der jüngeren Bevölkerung zählen vor allem ältere Bürger und chronisch Kranke zu seinen Patienten. Entsprechend hoch fallen die nötigen Arzneimittelverordnungen aus. Die Kassenärztliche Vereinigung setzt bei einer der Abrechnungen daher einen Arzneimittelregress an. Die besondere Patientensituation der Praxis wurde nicht berücksichtigt. Ein eingeschalteter Anwalt kann eine Prüfung des Sachverhalts bewirken; der Regress ist in vollem Umfang unangebracht.

Praxis-Vertrags-Rechtsschutz

Der Zahnarzt Dr. Guth setzt seinem Patienten Welscher insgesamt vier Implantate. Der Heil- und Kostenplan wurde im Vorfeld zur Vorlage bei Krankenkasse und Krankenzusatzversicherung an den Kunden ausgehändigt. Der Patient wurde von seiner Zusatzversicherung informiert, welche Summe er nach Abzug der gesetzlichen sowie der Zusatzleistungen selbst noch aufbringen muss. Diese Mitteilung hat er nicht gelesen. Als er nach Abschluss der Behandlung die Rechnung der Praxis erhält, weigert er sich, diese zu begleichen. Nach einem erlassenen Mahnbescheid geht die Sache vor Gericht, wo die Forderung in Umfang und Höhe als gerechtfertigt angesehen wird. Die Rechtsschutzversicherung leistete alle Kostenvorschüsse, die bis dahin anfielen.

Rechtsschutz für Ärzte
Rechtsschutz für Ärzt:innen

Cyber-Risiken

Für wen eignet sich diese Praxisversicherung?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten.

Was kann meiner Praxis zustoßen?

Mailbombe

Unter einer Mailbombe versteht man das organisierte Verschicken einer Vielzahl von E-Mails (mit oder ohne Anhängen), um die E-Mail-Kommunikation des Empfängers zu blockieren. 

DOS-Attacke (Denial of Service)

Denial of Service (kurz DoS; engl. für „Dienstverweigerung“) bezeichnet in der Informationstechnik die Nichtverfügbarkeit eines Dienstes, der eigentlich verfügbar sein sollte. Obwohl es verschiedene Gründe für die Nichtverfügbarkeit geben kann, spricht man von DoS in der Regel als die Folge einer Überlastung von Infrastruktursystemen. Dies kann durch einen mutwilligen Angriff auf einen Server, einen Rechner oder sonstige Komponenten in einem Datennetz verursacht werden. Wird die Überlastung von einer größeren Anzahl anderer Systeme verursacht, so wird von einer verteilten Dienstblockade oder Distributed Denial of Service (DDoS) gesprochen.

Datenmissbrauch

Datenmissbrauch hat ebenfalls viele Gesichter. Am häufigsten ist hier der betrügerische Missbrauch von Bank- und Kreditkartendaten der Kunden eines Unternehmens, da hiermit sehr schnell Geld ergaunert werden kann. Auch das Ausspionieren eines Unternehmens fällt unter diese Kategorie der Cyber-Risiken. Zugang kann der Täter über Schadsoftware (z. B. Keylogger), Hardware (z. B. gestohlener PC) oder über Mitarbeiter (z. B. „geborgten“ Zugang) erhalten.

Datensabotage

Bei einem Datensabotageakt werden Daten beschädigt, verändert oder gelöscht. Dies kann über ein Schadprogramm erfolgen oder gezielt durch einen Eindringling vorgenommen werden.

Digitale Erpressung

Digitale Erpressung kann in verschiedenen Formen auftreten. Die größte Verbreitung findet über sog. „Ransomware“ statt, Schadprogramme wie z. B. der bekannte „BKA-Trojaner“. Hier wird in der Regel der Zugriff auf den eigenen Rechner blockiert und suggeriert, dass diese Blockade aufgehoben wird, wenn man eine Zahlung tätigt (z. B. als Bußgeld „getarnt“). Allerdings gibt es natürlich auch Fälle, in denen Firmen mit angedrohten DDoS-Attacken zur Lösegeldzahlung erpresst werden. Auch die Drohung, erbeutete Patientendaten zu veröffentlichen, etc. ist ein häufiger Erpressungsansatz.

Cyber-Risk-Versicherung
Cyber-Risk-Versicherung

Was ist versichert?

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrer Praxis gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.

Welche Kosten sind u.a. versicherbar?

Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrer Praxis nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden.

Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:

  • Kosten für IT-Forensik
  • Rechtsberatung
  • Informationskosten
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Kosten für Krisenmanagement
  • Kosten für PR-Beratung
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Vertragsstrafen (PCI)
  • Lösegeldzahlungen
  • Wiederherstellungskosten
  • Sicherheitsverbesserungen

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die hier genannten Punkte zum Deckungsumfang ausschließlich beispielhaften Charakter haben. Die Tarife am Markt unterscheiden sich zur Zeit sehr stark. Daher ist gerade in diesem Bereich eine individuelle Beratung über Praxisversicherungen notwendig.

Schadenbeispiel aus der Praxis: Digitale Erpressung

Hackern gelingt es, Zugriff auf die Patientenakten eines Allgemeinmediziners zu erlangen. Nachdem die Datenbank erfolgreich kopiert wurde, schreiben sie den Praxisinhaber per E-Mail an und drohen mit der Veröffentlichung der Anamnesen – natürlich mit dem Vermerk, woher die Daten stammen. Gegen Zahlung einer gewissen Geldsumme via Western Union könne er die Veröffentlichung verhindern

Ärzteversicherung
Ihr Team von der BAZ

Jetzt sind wir am Ende dieses Ratgebers angelangt. Falls Sie den gesamten Ratgeber über Praxisversicherungen gelesen haben, genießen Sie unsere vollste Anerkennung, denn Sie haben Ihren Wissensschatz zum Thema Praxisversicherungen enorm erweitert.

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