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Berufshaftpflichtversicherung Arzt

Eine Berufshaftpflichtversicherung Arzt ist unverzichtbar. Als Arzt setzt man ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend hoch ist Ihre Verantwortung für das Wohl Ihrer Patienten. Selbst dem erfahrensten Mediziner kann im Laufe seiner Tätigkeit ein Missgeschick passieren. Ein Mal falsch gehandelt, ein Mal falsch entschieden und die Folgen für Sie können verheerend sein – finanziell und juristisch. Etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte stärkt Ihnen den Rücken und lässt Sie nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Nachfolgend finden Sie einige Schadenbeispiele aus der Praxis. Eine „Berufshaftpflichtversicherung Arzt“ hilft Ihnen dabei die Folgen von Schäden abzufangen.

Zahnarzt

Bei der Extraktion eines Zahnes rutschte dem Zahnarzt die Zange aus. Dabei wurden zwei Zähne frakturiert (angebrochen). Eine prothetische Versorgung wurde notwendig.

Gynäkologe

Ein Gynäkologe muss Schadenersatz leisten, weil die zu späte Entscheidung zum Kaiserschnitt für den hypoxischen Hirnschaden eines Kindes verantwortlich ist. Neben einem Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,- Euro fallen monatliche Pflegekosten in Höhe von 2.500,- Euro (kapitalisiert 560.000,- Euro) und Heilbehandlungskosten an.

Orthopäde

Ein 38-jähriger Gipser erleidet eine Gelenkversteifung nach einer Infektion im Anschluss an eine intraartikuläre Injektion und wird berufsunfähig. Da über dieses Risiko nicht nachweisbar aufgeklärt worden war, greift § 630h BGB, der ein Verschulden des Arztes in einem solchen Fall vermuten lässt (Beweislastumkehr). So haftet der Arzt für alle finanziellen Folgen einschI. des Verdienstschadens und der Ansprüche der Sozialleistungsträger.

Urologe

Der Samenleiter wurde bei einem Patienten, der keinen weiteren Nachwuchs wünschte, nicht ordnungsgemäß unterbunden, so dass die Zeugungsfähigkeit erhalten blieb. Der Patient verlangte die Unterhaltskosten für ein gezeugtes Kind.

Berufshaftpflichtversicherung Arzt
Berufshaftpflichtversicherung Arzt

Berufshaftpflichtversicherung Arzt Wissenswertes

Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte aller Fachrichtungen ein absolutes Muss. Sie ist im Heilberufe-Kammergesetz für alle Ärzte vorgeschrieben, die ihren Beruf ausüben. Auch für angestellte Ärzte und solche im Ruhestand kann sich ein eigenes Restrisiko ergeben, weshalb hier grundsätzlich ebenfalls Versicherungsbedarf besteht.

Was ist überhaupt versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis entstehen kann.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.

Die Prüfung, ob es eine rechtliche Grundlage für die Forderungen eines Anspruchstellers gibt, ist eine weitere wesentliche Funktion der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte („Abwehrfunktion“ oder auch „passiver Rechtsschutz“). Unberechtigte Ansprüche werden hierüber abgewehrt – wenn nötig auch vor Gericht mit Übernahme der entstehenden Kosten.

Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter (auch angestellte Ärzte) und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Der Leistungsumfang einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Berufshaftpflichtversicherung Arzt deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B. Schäden:

  • die man selbst erleidet
  • die man vorsätzlich herbeiführt
  • die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind

Auch für spezielle Behandlungen muss der Versicherungsschutz geprüft werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Wo gilt die Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. bei Hausbesuchen). Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Hier sind die Auslandsregion, der Grund des Auslandsaufenthalts sowie auch die Dauer maßgeblich dafür, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.

Ärzteversicherung Deutschland
Ärzteversicherung Deutschland

Versicherungssumme: Ermittlung der richtigen Höhe

Die Höhe der Deckungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sollte sich immer nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers richten, z.B. nach der Fachrichtung. Generell sollte bei Ärzten eine Deckungssumme von min. 5 Mio. Euro gewählt werden, immerhin geht es um mögliche Schäden an Personen bzw. Tieren.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Welche zusätzlichen Ärzteversicherungen sind zu empfehlen?

Arzt Rechtsschutz

Neben der Berufshaftpflicht für Ärzte sollte das passende Gegenstück bei keinem Arzt fehlen: Eine spezielle Heilwesen-Rechtsschutzversicherung, also ein Arzt Rechtsschutz. Dieser wertvolle Schutz rundet Ihre Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten ab und stärkt Ihnen in nahezu allen Rechtsgebieten den Rücken. Hier sollte an alle wichtigen Bausteine gedacht werden. Bedingt durch die nahe Tätigkeit am Menschen, sehen sich Ärzte immer häufiger auch mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert (Spezial-Straf-Rechtsschutz). Der Praxis-Vertrags-Rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn es bei einem der vielen Verträge, die für den Betrieb einer eigenen Praxis nötig sind, zu Streitigkeiten kommt. Der Regress-Rechtsschutz ist eine sinnvolle Erweiterung des Sozialrechtsschutzes, der Ihnen Waffengleichheit beschert, wenn z. B. eine Krankenkasse der Ansicht ist, dass Sie ohne begründeten Anlass Ihr Arzneimittelbudget überschritten haben. Ein umfangreicher Rechtsschutz lässt Sie ruhiger schlafen.

Mit einer Regressversicherung können Sie sich gegen die Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. So eine Versicherung kommt im Wesentlichen für tatsächlich regresspflichtige Fälle auf (z. B. unwirtschaftliche Überweisung von Patienten zur Diagnostik, unwirtschaftliche Verordnung von Hilfs-, Heil- und Arzneimitteln u. ä.).

Arzt Unfallversicherung

Ärzte sind in hohem Maße auf die Funktionalität ihrer Sinne angewiesen. Diese können bei einem Unfall aber schnell in Mitleidenschaft gezogen werden. Unfallversicherungen mit spezieller Gliedertaxe für Ärzte gehen auf diese besondere Situation ein und sorgen für die nötige Absicherung. Hier sind die Entschädigungssätze auch bei vergleichsweise geringen Schädigungen sehr hoch. Deshalb empfehle wir den Abschluss einer Arzt Unfallversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Sollten Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr im Stande sein Ihren Beruf in gewohnter Weise auszuüben, ist Ihre Existenz gefährdet. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte stellt hier den Königsweg der Vorsorge dar. Damit können Sie eine bestimmte monatliche Rentenhöhe für einen bestimmten Zeitraum absichern. Die Rente sollte zu Ihrem bisherigen Einkommen passen, das Endalter möglichst einen nahtlosen Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Für entsprechende Altersvorsorge sollten Sie ohnehin sorgen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist es wichtig, dass die sogenannte Infektionsklausel im Bedingungswerk enthalten ist. Grundsätzlich erfolgt die Leistung aus solch einem Vertrag erst dann, wenn z. B. eine Krankheit die Arbeit nicht mehr möglich macht. Ihrem Berufsstand kann aber bereits dann ein berufliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden, wenn lediglich die Infektion mit einer Krankheit festgestellt wird. Nur mit enthaltender Infektionsklausel leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte auch in diesem Fall.

Welche Ärzteversicherungen sind sinnvoll?
Welche Ärzteversicherungen sind sinnvoll?

Weitere Informationen zu den aufgeführten Ärzteversicherungen finden Sie in unserem Ratgeber für Praxisversicherungen.
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