ISO 9001 für Ihre Praxis
Zukunftssicher. Förderfähig. Anschlussfähig.
Bis zu 80 % Förderung (BAFA)Qualitätsmanagement für Ihre Praxis – zukunftssicher, förderfähig, anschlussfähig
Ein Qualitätsmanagementsystem ist für Arzt- und Zahnarztpraxen Pflicht: spätestens drei Jahre nach der Zulassung, geregelt in § 135a SGB V und der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Eine externe Zertifizierung schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Sie schafft aber Vertrauen gegenüber Patient:innen, Kliniken, Kooperationspartnern und bei einer Praxisübernahme.
2026 ist das Thema für viele Praxen aktueller geworden, weil sich mehrere Rahmenbedingungen gleichzeitig verändert haben.
Drei Entwicklungen, die 2026 Handlungsdruck erzeugen
Verschärfte G-BA-Richtlinie
Der G-BA hat die QM-Richtlinie im Juni 2026 verschärft (u. a. Schutzkonzept gegen Missbrauch und Gewalt, erweiterte Prozessdokumentation). Das betrifft alle Praxen unmittelbar, unabhängig vom System.
Aus für QEP bei der DEKRA
Die DEKRA beendet ihre QEP-Akkreditierung zum 31.12.2026. Dort zertifizierte Praxen müssen sich entscheiden: Wechsel des Zertifizierers oder Umstieg auf ein anderes System.
Mehr Praxisbegehungen
Praxisbegehungen nehmen zu, teils mit angekündigten fachlichen Schwerpunkten je nach KV-Bezirk.
Warum Qualitätsmanagement oft zur Belastung wird
Ein wirksames QM ist ein gelebter Prozess, kein Ordner im Regal. Typische Stolpersteine:
- QM wird nebenher als lästige Pflicht geführt und hält einer Begehung nicht stand.
- Geschlossene Verfahren wie QEP lassen sich nicht mit anderen Managementthemen verbinden. Wer später Datenschutz oder IT-Sicherheit strukturiert nachweisen will, baut ein zweites, getrenntes System mit doppeltem Pflegeaufwand auf.
- Fördermöglichkeiten für die Einführung werden nicht genutzt.
- Bei Übernahme oder Kontrolle fehlt eine belastbare, nachvollziehbare Dokumentation.
Ihr Mehrwert durch begleitete QM-Einführung mit Förderung
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines zukunftssicheren Qualitätsmanagements – von der Förderantragstellung bis zur praxisfertigen Umsetzung, gemeinsam mit unserem Kooperationspartner. Wir setzen auf die international anerkannte ISO 9001, ergänzt um die branchenspezifische DIN EN 15224. So erfüllen Sie die G-BA-Vorgaben inhaltlich vollständig und behalten eine offene Struktur, die sich später mit weiteren Systemen wie der Informationssicherheit (ISO 27001) zu einem integrierten Gesamtsystem verbinden lässt.
Was Sie davon haben
- Förderfähig: Über das BAFA-Programm (ESF+) sind je nach Fördervoraussetzungen bis zu 80 % der Beratungskosten bezuschussbar. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Anschlussfähig: ISO 9001 und DIN EN 15224 sind kombinierbar mit weiteren Managementsystemen, statt paralleler Insellösungen.
- International verständlich: ISO 9001 wird auch außerhalb des Gesundheitswesens sofort als Qualitätssignal verstanden.
- Rechtssicher: Die gesetzlichen Anforderungen der G-BA-Richtlinie werden vollständig abgedeckt.
- Praxistauglich: Umsetzung mit einer auf Arztpraxen zugeschnittenen Software, kein Papiertiger.
Unser 5-Stufen-Konzept für Ihr Qualitätsmanagement
- Kurz-Check: Klärung Ihrer Ausgangslage, Ihrer Ziele und der passenden System-Wahl.
- Fördercheck & Antragstellung: Prüfung der BAFA-Förderfähigkeit und direkte Antragstellung.
- Ist-Analyse: Aufnahme Ihrer bestehenden Abläufe und Dokumentation, Abgleich mit der aktuellen G-BA-Richtlinie.
- Aufbau & Umsetzung: Entwicklung der Prozesse und Dokumentation in einer praxistauglichen Software.
- Zertifizierung & Ausbau: Begleitung durch interne Audits und Zertifizierung, bei Bedarf Zusammenführung mit weiteren Managementsystemen.
Starten Sie jetzt mit einem Kurz-Check!
Ob Neugründung, auslaufendes QEP-Zertifikat oder wachsendes MVZ: Wir zeigen Ihnen, welcher Weg zu Ihrer Praxis passt und welche Förderung Sie nutzen können. Der Einstieg ist unverbindlich und kostet Sie nur ein kurzes Gespräch.
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