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Kassenzulassung: Die kassenärztliche Zulassung im Überblick

Ärztinnen und Ärzte, die sich mit eigener Praxis selbstständig machen wollen, fragen sich oft, womit sie bei ihrem Vorhaben beginnen sollen und wie sie es am besten bewältigen. Zunächst führt kein Weg an der kassenärztlichen Zulassung vorbei, ohne diese können Sie nicht praktizieren. Die erste Frage lautet also: Wie bekomme ich eine Kassenzulassung?

Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen notwendig sind, worauf Sie achten sollten und welche Möglichkeiten sich bieten, wenn Ihre Praxis in einem gesperrten Planungsgebiet liegt. Wir fassen für Sie alles Wichtige über die Zulassung als Vertragsarzt zusammen.

Was ist eine Kassenzulassung?

Gesetzliche Grundlagen für eine KV-Zulassung sind das SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung – und die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV). Darin sind die kassenärztlichen Zulassungsvoraussetzungen geregelt.

Ein Kassenarzt ist berechtigt, ärztliche Leistungen mit einer gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt dabei über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die kassenärztliche Zulassung ist somit ein Erfordernis, um gesetzlich Krankenversicherte behandeln zu können. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anhand eines Katalogs und festen Sätzen die Vergütung bestimmter Leistungen für Therapien und Präventionsmaßnahmen. Diese werden mit Vertragsärzten direkt abgerechnet oder als Kosten erstattet.

Kassenzulassung

Welche Rechte und Pflichten sind mit einer KV-Zulassung verbunden?

Der:die zugelassene Arzt:in darf nicht nur seine:ihre Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, er:sie wird mit der Zulassung als Vertragsarzt:in auch gleichzeitig Mitglied der zuständigen KV und unterliegt damit deren Regularien.

Daher muss er:sie die vertraglichen und berufsrechtlichen Bestimmungen verbindlich einhalten, die u. a. auf dem Bundesmantelvertrag-Ärzte basieren. An seinem:ihrem Sitz hat der:die Vertragsarzt:in seine:ihre Sprechstunden abzuhalten, er:sie unterliegt einer Präsenzpflicht. Die persönliche Leistungserbringung in freier Praxis ist obligatorisch. Außerdem besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Welche Voraussetzungen muss ein Vertragsarzt erfüllen?

Zugelassene:r Vertragsarzt:in kann nur werden, wer im Arztregister der KV eingetragen ist, über eine Approbation und einen Sitz als niedergelassene:r Arzt:in verfügt. Die Behandlungsmethoden eines Vertrags- bzw. Kassenarzt:ines müssen ausreichend, angemessen und wirtschaftlich sein. Wurde zudem eine Weiterbildung als Allgemeinmediziner:in oder in einem speziellen Fachgebiet als Facharzt:in erfolgreich abgeschlossen, sind die persönlichen Bedingungen für eine Kassenzulassung eingehalten.

Wer erhält eine kassenärztliche Zulassung?

Neben Ärzten sind auch Zahnärzte und Psychotherapeuten zur Verrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen befugt. Ihre Praxis muss sich dazu in einem offenen Planungsbereich befinden. 

Der:die Arzt:in muss zudem über die persönliche Eignung verfügen, um seine:ihre Leistungen regulär abrechnen zu können. Darunter werden die volle geistige und körperliche Kraft sowie Suchtfreiheit von Alkohol und Drogen in den letzten fünf Jahren vor der Zulassungsbeantragung verstanden. Außerdem muss dem:der Arzt:in für die Versorgung der Krankenversicherten ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Ein anderweitiges, zeitintensives Beschäftigungsverhältnis verträgt sich nicht mit der ärztlichen Eignung.

Worin unterscheiden sich Vertragsarzt und Privatarzt?

Ein:e Privatarzt:in braucht keine Zulassung zur medizinischen Versorgung von Patienten, die bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Er:Sie behandelt nur Privatversicherte. Seine:Ihre Therapien rechnet er:sie unmittelbar mit dem privat Krankenversicherten oder Selbstzahler:innen ab. Das beruht darauf, dass der:die Privatarzt:in nicht zur Leistung verpflichtet ist und eine:n gesetzlich Versicherte.n nicht behandeln muss. Eine Ausnahme gilt für Notfälle. 

Arzt
Vertragsarzt:in

Wie bekommen Sie eine Zulassung als Vertragsarzt:in?

Die Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen ist beim örtlichen Zulassungsausschuss zu beantragen. Im Antragsformular sind Vertragsarztsitz und Fachgebiet anzugeben. Außerdem sind verschiedene Dokumente und Nachweise beizufügen.

Für den Eintrag ins Arztregister ist zuerst ein separater Antrag mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (bei Namensänderung), Personalausweis, Passbild
  • Zeugnis über Studienabschluss bzw. Promotionsurkunde
  • Approbationsurkunde
  • Nachweise zur Facharztanerkennung und über abgeschlossene Weiterbildungen
  • Nachweise bzw. Bescheinigungen über bisherige ärztliche Tätigkeit.

Die Eintragung ins Arztregister ist gebührenpflichtig.

Welche Unterlagen sind mit dem Antrag auf Kassenzulassung vorzulegen?

Die Antragsunterlagen für das Zulassungsverfahren müssen folgende Dokumente umfassen:

  • Auszug aus dem Arztregister
  • Nachweis über entrichtete Gebühren für Registereintrag
  • unterzeichneter Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigungen der KV zu Ort und Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
  • Erklärung über bestehende Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse unter Angabe der frühestmöglichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Erklärung über Drogen- oder Alkoholabhängigkeit während der letzten fünf Jahre.

Diese Dokumente müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden. 

KV-Zulassung

Wie läuft die Entscheidung über die Kassenzulassung ab?

Die Entscheidung trifft der örtlich zuständige Zulassungsausschuss der KV. Ausschlaggebend für die Zulassung ist der Standort, an dem sich Ihre künftige Praxis befindet. Die KV planen den Bedarf an Haus- und Fachärzten für Ihr Bundesland und regeln, wie viele Ärzte sich in ihrem Zuständigkeitsbereich niederlassen können. Daher erteilen sie auch Auskünfte über freie Arztsitze.

Im offenen Planungsgebiet gibt es keine Probleme mit der KV-Zulassung. Sie können den Sitz Ihrer Arztpraxis frei wählen. In einem gesperrten Planungsbereich ist eine Niederlassung als Arzt:in nicht so ohne weiteres möglich. Sie müssen warten, bis die KV wieder einmal einen Vertragsarztsitz freigibt. Dazu können Sie sich in eine Warteliste bei der KV eintragen lassen. Das ist ratsam, wenn Sie nachhaltig an einem Arztsitz im betreffenden Planungsgebiet interessiert sind. Überdies zählt die Dauer der Wartefrist als Kriterium bei der Besetzung frei werdender Vertragsarztsitze. Trotzdem bleiben Alternativen, um Ihren Wunsch nach einer eigenen Arztpraxis zu realisieren.

Welche Alternativen gibt es zum kassenärztlichen Zulassungsverfahren?

Da gesperrte Planungsbereiche mit bestimmten Arztleistungen überversorgt sind, müssen Sie mit teilweise langen Wartezeiten bis zur Zulassung rechnen. Am aussichtsreichsten ist daher oftmals, sich für die Übernahme einer bestehenden Praxis zu bewerben. Eine etablierte Praxis zu kaufen, weist etliche Vorteile auf, beispielsweise das Vorhandensein eines Patientenstamms. Die Praxen in gesperrten Regionen müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Unsere Praxisbörse hilft Ihnen, schnell die geeigneten Behandlungsräume zu finden. Darüber hinaus können Sie sich über Ihre KV oder Inserate im Deutschen Ärzteblatt informieren.

Wie ist das Nachbesetzungsverfahren geregelt?

Beachten sie, dass es beim Kauf einer Praxis in einer überversorgten Region im Nachbesetzungsverfahren Ausnahmen für die Genehmigung durch den Zulassungsausschuss gibt. Aus versorgungsrelevanten Gründen wie der Einrichtung einer barrierefreien Arztpraxis kann die Zulassung dennoch erteilt werden. Gilt die Praxis nicht als versorgungsrelevant, kann der Zulassungsausschuss ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent den Antrag auf Nachbesetzung ablehnen und ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent soll die Genehmigung verweigert werden.

In sogenannten privilegierten Fällen ist der Zulassungsausschuss verpflichtet, den Vertragsarztsitz mit dem Wunschkandidaten des Praxisveräußerers zu besetzen. Dies ist der Fall, wenn:

  • der:die Praxiskäufer:in mindestens fünf Jahre in einem unterversorgten Planungsgebiet als Vertragsarzt:in gearbeitet hat,
  • der:die Antragsteller:in Ehe- oder Lebenspartner oder Kind des.der Praxisverkäufer:in ist,
  • der:die Erwerber:in der Praxis wenigstens drei Jahre bei der:m Verkäufer:in angestellt war oder über den gleichen Zeitraum mit ihm:ihr eine Gemeinschaftspraxis betrieben hat,
  • sich der übernehmende Arzt:in verpflichtet, den Praxissitz in eine andere Region des Planungsgebiets zu verlegen, in der ein Versorgungsbedarf besteht.

Die Abgabe der Bewerbung in einer gesperrten Region auf einen ausgeschriebenen Arztsitz muss schriftlich und unbedingt innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist von zwei bis vier Wochen erfolgen. Das gesamte Entscheidungsverfahren kann vier bis sechs Monate dauern.

Weitere Optionen zur Zulassung sind:

  • sich bei einem:r Vertragsarzt:in anstellen zu lassen
  • Job-Sharing mit einem:r Vertragsarzt:in als dessen Angestellte:r oder Juniorpartner:in in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG): beide Ärzte arbeiten in der gleichen Fachrichtung und teilen sich Räume, Personal und Einrichtung
  • Beantragung einer Sonderbedarfszulassung im überversorgten Gebiet aufgrund regionaler Besonderheiten oder einer versorgungsrelevanten Praxis
  • Eröffnung einer Privatpraxis zur Behandlung von Privatpatienten und Selbstzahler:innen.

Als Juniorpartner:in einer BAG brauchen sie eine eigene Zulassung als Vertragsarzt:in, diese ist jedoch an die Zulassung des Seniorpartner:in, also des vorherigen Praxisinhaber:in, gekoppelt. Die beschränkte Zulassung wird spätestens zehn Jahre danach, oder wenn das Planungsgebiet nicht mehr gesperrt ist, aufgehoben. 

Was umfasst eine Teilzulassung?

Wollen beispielsweise junge Frauen vorübergehend in Teilzeit arbeiten, können sie eine Teilzulassung als Kassenärztin beantragen. Die Teilzulassung umfasst den halbierten Versorgungsauftrag. Damit können Mediziner:innen ebenso zur Hälfte als angestellte:r Arzt:in im Krankenhaus und zur Hälfte als Kassenarzt:in in den eigenen Behandlungsräumen tätig sein.

Schieben sie den Plan von der eigenen Arztpraxis nicht auf die lange Bank, wenn sie unabhängig behandeln und heilen möchten. Wir stehen ihnen als spezialisierter Berater für die Niederlassung von Ärzten mit Rat und Tat zur Seite. Befassen Sie sich rechtzeitig mit diesem Thema, wir haben für sie hier die wichtigsten Schritte aufgelistet:

Checkliste: Wie Sie eine Zulassung als Vertragsarzt:in erhalten

  1. Registrierung im Arztregister als Voraussetzung
  2. Zulassungsantrag beim zuständigen Zulassungsausschuss der KV stellen, ggf. nach Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz
  3. Erlaubnis für genehmigungspflichtige diagnostische und therapeutische Kassenleistungen mit beantragen
  4. wahlweise Eintrag in Warteliste: dann zu empfehlen, wenn am Praxisort keine freien Vertragsarztsitze vorhanden sind
  5. Alternativen zur eigenen Zulassung als Kassenarzt:in prüfen

Für die Verwirklichung Ihres Traums von der eigenen Praxis zahlt es sich aus, sich mit den Abläufen und der Bürokratie zur Zulassung als Vertragsarzt vertraut zu machen. So sind Sie perfekt auf Ihre freiberufliche ärztliche Tätigkeit inkl. Kassenzulassung vorbereitet.

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