Unterstützungen für Arzt:Ärztinnen die NäPA

NäPA in Haus- und Facharztpraxen

Die Arbeitsanforderungen an Mediziner:innen steigen aufgrund des demografischen Wandels unaufhörlich. Dabei müssen Ärzte:innen nicht alles selbst machen. Routinearbeiten und wiederkehrende Untersuchungen können von NäPA erledigt werden. Sie erfahren im folgenden Artikel, was NäPA sind, wie sie in Haus- und Facharztpraxen für Entlastung sorgen und weshalb sich ihr Einsatz lohnt. 

Was sind NäPA?

NäPA wird als Abkürzung für nichtärztliche Praxisassistenten:innen verwendet. Hausärzte:innen können eine Praxisassistenz einstellen, die den:die Praxisinhaber:in oder angestellte Ärzte:innen im Praxisalltag unterstützen. Dabei geht es vor allem um die Betreuung von Patienten bei Hausbesuchen oder Visiten im Pflegeheim

Eine Fortbildung zum:r nichtärztlichen Praxisassistenten:in ermöglicht es Medizinischen Fachangestellten (MFA), stärker Verantwortung zu übernehmen und mehr Geld zu verdienen. Mit der Qualifikation vertiefen MFA ihre medizinischen Kenntnisse, die sie zum Wohle ihrer Patienten einsetzen können. Das erlaubt ihnen gleichzeitig, selbstständiger in der Praxis zu arbeiten. Zu den Aufgaben eines:r nichtärztlichen Praxisassistenten:in zählen die eigenständige Durchführung von Hausbesuchen und Besuchen in Alten- und Pflegeheimen mit Leistungen wie:

  • Blutdruckmessung,
  • Kontrolle der Blutzuckerwerte,
  • Durchführung von EKG,
  • Begutachtung und Versorgung von Wunden,
  • Erneuerung von Bandagen und Verbänden,
  • Verabreichung von Medikamenten,
  • Patientenberatung und -anleitung.

Ärzte:innen können diese Arbeiten qualifikationsgerecht delegieren. Nicht übertragbare ärztliche Tätigkeiten sind Anamnese, Diagnose, Indikationen und die Ausführung von Operationen. 

Nicht-ärztliche Patientenassitenz

Wer kann NäPA werden?

Grundlage für die Beschäftigung von nichtärztlichen Praxisassistenten:innen ist eine abgeschlossene Ausbildung als MFA. Früher wurde dieses Fachpersonal als Sprechstundenhilfe oder Arzthelfer:in bezeichnet. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören der Patientenempfang, die Vorbereitung der Behandlungsräume, organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben, Patientenberatung sowie Laborarbeiten. Außerdem assistieren sie Ärzten:innen bei Untersuchungen. Anerkannt für eine Weiterbildung zur NäPA wird ebenso eine vergleichbare Berufsausbildung im medizinischen Bereich wie Krankenschwester, Hebamme, Rettungssanitäter:in oder Pflegefachkraft. Zudem muss er oder sie bereits insgesamt 3 Jahre in einer Haus- oder Facharztpraxis beschäftigt gewesen sein.

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Der zeitliche Umfang der Ausbildung ist abhängig von der Praxiserfahrung der Fortzubildenden. Er beträgt maximal 271 Stunden, die neben der Arbeit in der Arztpraxis zu schaffen sind. Bei einer mehr als 10-jährigen Berufserfahrung reduziert sich beispielsweise der Fortbildungsumfang auf 150 Stunden Theorie und 20 Stunden praktische Weiterbildung. Die vollen insgesamt mehr als 7 Monate währenden Weiterbildungsstunden müssen mit 200 Stunden theoretischem Unterricht und 71 praktischen Fortbildungsstunden MFA absolvieren, die noch keine 5 Jahre in einer Arztpraxis tätig waren. Die maximale Dauer, in dem die Weiterbildung zum:r Praxisassistenten:in abgeschlossen werden kann, umfasst 5 Jahre. Angestellte, die bereits eine Ausbildung zum:r Versorgungsassistenten:in in der Hausarztpraxis (VERAH), Mobilen Praxisassistenten:in (MoPra) oder innerhalb anderer Modellprojekte absolviert haben, müssen nur ergänzende Ausbildungsmodule nachweisen, sodass sich die Ausbildungsdauer entsprechend reduziert.

Was beinhaltet die Fortbildung?

Obligatorischer Bestandteil der Weiterbildung ist ein 20-stündiger Notfallkurs. Den Hauptteil bildet das sogenannte Case Management, um die individuellen Lebensumstände der Erkrankten richtig einschätzen zu können und daraus geeignete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation abzuleiten. Hier ist zu beurteilen, ob beispielsweise Diabetes- oder Ernährungskurse notwendig sind oder jemand im Haushalt Hilfe bei der Pflege bzw. beim Anlegen von Verbänden benötigt. Wird Handlungsbedarf erkannt, kümmert sich eine nichtärztliche Praxisassistenz um die Umsetzung. 

Weitere Module umfassen u. a. Arzneimittelversorgung, Wundpflege und Wundversorgung, das Erkennen und Behandeln häufiger Krankheitsbilder in der Hausarztpraxis und medizinische Dokumentation. Auch spezielle Themen wie die Versorgung und Betreuung von Palliativpatienten oder die Weiterleitung von depressiven Behandlungsbedürftigen zum Psychologen stehen auf dem Lehrplan. Einfühlsame Kommunikation, optimale Gesprächsführung und erfolgreiche Motivation sind wichtige Lehrinhalte. Wesentlich ist ein Praktikum, das aus 4 Hausbesuchen von 30 Minuten Dauer besteht. Die Patienten werden zu Hause oder im Heim besucht und der:die Weiterbildungsteilnehmer:in muss den jeweiligen Fall gründlich dokumentieren, kurz beschreiben und von dem:r Hausarzt:ärztin bescheinigen lassen. 

Zur Abschlussprüfung zugelassen werden künftige Praxisassistenten:innen, wenn sie mindestens 90 Prozent des theoretischen Unterrichts besucht und das vorgeschriebene Praktikum absolviert haben. Die Prüfung besteht aus einer 12-seitigen Hausarbeit mit einer Fallbeschreibung, die sich auf mindestens 3 Module bezieht, ergänzt wird dieser Teil durch eine mündliche Prüfung. 4 Prüflinge werden jeweils 15 Minuten lang zu ihren Hausarbeiten und ihrem Wissen zum Lehrstoff befragt. 

Wer kann NäPA beschäftigen?

Nichtärztliche Praxisassistenten:innen sind insbesondere für Hausarztpraxen eine große Hilfe. Sie zahlen sich vor allem bei Hausärzten:innen aus, die einen großen Patientenstamm betreuen. Die Beschäftigung muss von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) genehmigt werden, indem diese ihr gegenüber erklären, dass sie eine:n qualifizierte:n Praxisassistenten:in für wenigstens 20 Wochenstunden zur Unterstützung einsetzen. Dazu müssen Hausarztpraxen eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • In den vorangegangenen 4 Quartalen muss der:die Hausarzt:ärztin mit voller Zulassung im Durchschnitt mindestens 700 Fälle pro Vierteljahr behandelt haben. Sind mehrere Hausärzte:innen in der Praxis tätig, steigt die Zahl der erforderlichen Behandlungsfälle um 521 je weiterem:r Arzt:Ärztin.
  • Durchschnittlich muss der:die Hausarzt:ärztin in den letzten 4 Quartalen mindestens 120 Fälle therapiert haben, in denen die Patienten älter als 75 Jahre waren. Für sämtliche Allgemeinmediziner:innen mit vollem Tätigkeitsumfang kommen jeweils noch einmal 80 Fälle hinzu.

Für teilzeitbeschäftigte Ärzte:innen wird die Fallzahl anteilig ausgerechnet. Fälle im Bereitschaftsdienst, Überweisungen ohne Patientenkontakt und stationäre Behandlungen werden bei den Fallzahlen nicht berücksichtigt. 

Anders sind die Bedingungen bei Fachärzten:innen geregelt, hier werden keine Mindestbehandlungszahlen vorausgesetzt. Die Praxisassistenz darf jedoch nur von Fachkräften mit abgeschlossener Ausbildung in einem nichtärztlichen medizinischen Beruf wie Ergotherapeut:in, Krankenschwester oder Krankenpfleger:in ausgeführt werden. Deren Tätigkeit über mindestens 20 Wochenstunden in der Facharztpraxis muss ebenfalls die KV genehmigen. 

NäPA - Voraussetzungen
NäPA – Voraussetzungen

Wie funktioniert die Anmeldung von NäPA bei der KV?

Der:die Praxisinhaber:in muss für die Beschäftigung einer nichtärztlichen Praxisassistenz einen schriftlichen Antrag bei seiner regionalen KV stellen. Dazu sind Nachweise über deren qualifizierten Berufsabschluss und Zusatzqualifikationen gemäß § 7 Anlage 8 BMV-Ä beizufügen. In Facharztpraxen ist es notwendig, dass der:die qualifizierte Praxisassistent:in nach der Berufsausbildung mindestens 3 Jahre berufliche Erfahrung gesammelt und an wenigstens 20 Hausbesuchen mit delegierbaren Leistungen in Alten- oder Pflegeheimen bzw. vergleichbaren Einrichtungen teilgenommen hat.

Der Antrag muss vor Beginn des Einsatzes gestellt werden, Berechtigungen werden nicht rückwirkend erteilt. Die KV-Genehmigung gemäß Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) wird für 2 Jahre befristet und muss danach erneuert werden. Einzelne Bundesländer können abweichende Regelungen getroffen haben.

Wie erfolgt deren Vergütung im haus- bzw. fachärztlichen Bereich?

Hausärzte:innen dürfen ihre Leistungen anhand der Gebührenordnungsposition (GOP) bei den Krankenkassen abrechnen. Dafür werden festgelegte Punktzahlen gutgeschrieben. Zur hausärztlichen Strukturpauschale kommt ein Zuschlag für den Einsatz einer Praxisassistenz dazu. Die Honorare für nichtärztliche Praxisassistenten:innen sind in den letzten Jahren erhöht worden. Bei einem Besuch der Praxisassistenz im Heim wird durch die KV ein einmaliger Zuschlag zugesetzt. Für den Besuch weiterer Patienten in der gleichen Einrichtung sind die Bewertungspunkte etwas niedriger. Bei Fachärzten:innen gibt es für die normale Abrechnung eines Haus- oder Heimbesuchs durch den Arzt dann einen Zuschlag von der KV, wenn dieser durch eine:n qualifizierte:n nichtärztlichen Praxisassistenten:in erfolgt. Erläuterungen und Einzelheiten zu den GOP und der Punktebewertung finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter: Delegation.

Welche Förderungen gibt es über die KV?

Um die Übertragung von Arbeitsaufgaben auf Praxisassistenten:innen für Praxisinhaber:innen lukrativer zu gestalten, zahlen die KV Strukturzuschläge, diese ergänzen die hausärztliche Strukturförderung. Sie sind für erhöhte Ausgaben aufgrund der Weiterbildung, gestiegene Personalkosten und für Praxisausstattung, beispielsweise für ein zusätzliches Mobiltelefon, vorgesehen. Die KV setzt den Zuschlag pro Behandlungsfall zu, er ist jedoch auf maximal 23.800 Punkte (bzw. 2.647 Euro) je Praxis im Quartal begrenzt. Für Facharztpraxen gibt es neben der normalen Vergütung von Haus- und Pflegeheimbesuchen jeweils einen Zuschlag, wenn der Besuch durch eine:n qualifizierte:n NäPA erfolgt.

Welche Mitarbeiter eignen sich als NäPa?

Auch wenn die Praxisassistenz eigenständig arbeitet, sind Ärzte:innen verpflichtet, deren Arbeit zu beaufsichtigen. Der:die Haus- oder Facharzt:ärztin muss ständig für die Assistenz erreichbar sein. Spätestens am nächsten Werktag informieren die Assistierenden ihre:n Vorgesetzte:n über die von ihnen durchgeführten Handlungen und erhobenen Befunde. Ein enger Austausch und eine effektive Abstimmung ermöglichen erfolgreiche Behandlungen. Daher ist es entscheidend, dass Mediziner:in und NäPA sich verstehen, ein positives Verhältnis pflegen und der:die richtige Mitarbeiter:in aus dem Team für diese verantwortungsvolle Aufgabe ausgewählt wird. 

Diese Person muss die erforderliche Zeit, Energie und Durchhaltevermögen für die anstrengende Fortbildung mitbringen und in der Lage sein, selbstbestimmt zu arbeiten. Sie muss zudem einplanen, länger und häufig unterwegs zu sein, vor allem in ländlichen Gegenden. Die Assistenz beurteilt fachkundig den Gesundheitszustand von Patienten und braucht daher im Umgang mit ihnen das nötige Feingefühl und eine gewinnende Art. Sie muss in der Lage sein, offen auf Menschen zuzugehen und emphatisch aufzutreten. Selbst in schwierigen Situationen muss sie den Überblick behalten und gut auf die Bedürfnisse von Kranken eingehen können. Als fester Ansprechpartner genießt die Praxisassistenz das Vertrauen der Patienten. Auch die Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Pflegekräften und Angehörigen sollte ihr keine Schwierigkeiten bereiten. Im Mittelpunkt steht die bestmögliche Versorgung der Patienten, daher können sich Ärzte:Ärztinnen glücklich schätzen, durch den:die NäPA über mehr Zeit für andere wichtige Aufgaben zu verfügen.

Wie kann ich NäPA neben einer klassischen Gehaltserhöhung zusätzlich entlohnen?

Aus ihren Vorteilen lässt sich die Notwendigkeit einer hohen Wertschätzung und fairen Entlohnung der nichtärztlichen Praxisassistenz ableiten. Das Gehalt des:r nichtärztlichen Praxisassistenten:in richtet sich nach seiner:ihrer Berufserfahrung sowie der Praxisgröße und dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Niedergelassene Ärzte:innen haben jedoch zusätzliche Möglichkeiten, um ihre Mitarbeiter:innen am Praxiserfolg teilhaben zu lassen. Von der betrieblichen Krankenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge für Ärzte:Ärztinnen profitiert auch der:die Arzt:Ärztin als Arbeitgeber. 

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Betrieblich krankenversichert zu sein bedeutet, dass der:die Praxisinhaber:in für seine:ihre Angestellten eine private Krankenzusatzversicherung abschließt und auch selbst die Beiträge übernimmt. Praxisassistenten:innen wie andere Mitarbeiter:innen erhalten damit einen Bonus in Sachen Gesundheitsversorgung durch:

  • Übernahme der Kosten für ambulante Leistungen, wie Sehhilfen, Naturheilverfahren, Leistungen beim Zahnarzt oder Arznei-, Heil- und Hilfsmittel,
  • privatärztliche Leistungen in der Klinik und Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit (Krankentagegeld),
  • keinerlei Gesundheitsprüfung und Wartezeit,
  • Absicherung von Präventionsmaßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Gesundheitskurse,
  • Serviceleistungen für Mitarbeiter:innen und deren Familien, beispielsweise ärztliche Videosprechstunde oder Facharztvermittlung.

Die Mitarbeiter:innen sind so im Krankheitsfall besser abgesichert, aber auch für Ärzte:innen hat eine betriebliche Krankenversicherung Vorteile:

  • Ausfallzeiten des Personals reduzieren sich,
  • Praxis wird für qualifizierte Fachkräfte attraktiver,
  • Bindung der Angestellten an den Arbeitgeber steigt,
  • Praxisinhaber:in übernimmt Verantwortung für seine Mitarbeiter:innen,
  • günstiger Tarif durch Gruppenversicherungsvertrag,
  • Aufwendungen sind steuer- und sozialabgabenfrei.

Letztlich trägt eine betriebliche Krankenversicherung zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit bei. Der:die Mitarbeiter:in muss sich nicht selbst um eine private Krankenzusatzversicherung kümmern und dafür aufkommen. Die betriebliche Krankenversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und deckt Gesundheitsleistungen ab, die gesetzliche Kassen nicht oder nur zum Teil bezahlen. Sie kann für jede Praxis entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen von Angestellten und Arbeitgeber zusammengestellt werden. Vertiefende Informationen bietet Ihnen unsere Ärzteberatung im Internet unter: Betriebliche Krankenversicherung.

Betriebliche Krankenversicherung – Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit

Was bringt eine betriebliche Altersvorsorge für Ärzte:Ärztinnen?

Überzeugen kann ein ärztlicher Arbeitgeber auch mit Zuschüssen zur betrieblichen Altersvorsorge. Niedergelassene Ärzte:innen können steuer- und sozialabgabenfrei zur Erhöhung der Altersbezüge ihres:r Praxisassistenten:in beitragen. Gesetzliche Grundlagen sind u. a. das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und das Einkommensteuergesetz (EStG). Seit 2000 haben pflichtversicherte Angestellte, ebenso Teilzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine betriebliche Rente. Der medizinische Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Betriebsrente aus dem Bruttogehalt der Praxisassistenz in einen Altersvorsorgevertrag auf 5 verschiedenen Durchführungswegen ein. Welcher Weg geeignet ist, erfahren Praxisinhaber:innen optimalerweise in einem Gespräch mit unserer Ärzteberatung. Diese Vorgehensweise sichert dem:r Mitarbeiter:in im Ruhestand durch mehr Rente einen größeren finanziellen Spielraum. Niedergelassene Ärzte:innen sparen dadurch ungefähr 20 Prozent an Lohnnebenkosten ein. 

Der:die angestellte Praxisassistent:in muss die betriebliche Altersvorsorge für Ärzte:Ärztinnen nicht allein finanzieren. Ab 2022 gilt für alle Verträge die Verpflichtung, einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu leisten, soweit der:die Praxisinhaber:in durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einspart. So erhalten nichtärztliche Praxisassistenten:innen von ihrem:ihrer Chef:in Geld, um ihre gesetzliche Rente mit einer Betriebsrente aufzustocken. Damit motiviert und belohnt der:die Arbeitgeber:in die gute Arbeit seiner:ihrer Mitarbeiter:innen. Durch die gestiegene Qualifikation als NäPA steigt die Betriebsrente ohnehin, weil höhere Beiträge in den Vorsorgevertrag fließen. Die betriebliche Altersvorsorge bringt also beiden Seiten einen Nutzen. Worauf Sie dabei achten sollten, zeigt Ihnen unsere Ärzteberatung.

Mediziner:innen müssen ihre Mitarbeiter:innen darauf aufmerksam machen, dass sie eine Entgeltumwandlung ermöglichen. Das setzt voraus, dass der:die Arbeitgeber:in selbst gut über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge für Ärzte:Ärztinnen informiert ist. Um dabei Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich eine Beratung bei unserer kompetenten Ärzteberatung. Wir haben den Überblick und kennen uns mit dem Für und Wider einer betrieblichen Altersversorgung für Ärzte:Ärztinnen aus. Konsultieren Sie uns, wir stehen Ihnen jederzeit persönlich, telefonisch und online zur Verfügung. Die Gefahr, bei der Organisation eine falsche Entscheidung zu treffen, ist groß. Dann drohen Schadensersatzforderungen des Personals aus entstandenen Vermögensnachteilen wegen unterlassener Aufklärung oder fehlerhafter Beratung. Daher zahlt es sich aus, dass unsere Ärzteberatung auf einen über 30-jährigen Erfahrungsschatz bei der Betreuung von Medizinern:innen zurückgreifen kann. In unserer Übersicht über notwendige Versicherungen für Ärzte:innen auf unserer Webseite unter: Ärzteversicherungen finden Sie Hinweise, wie Sie sich optimal gegen Risiken schützen können.

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