Ansicht unseres Gebäude

Videosprechstunde – was Ärzte wissen sollten!

Pandemie, Ärztemangel, Digitalisierung – es gibt viele Gründe für die Videosprechstunde. Patienten sparen sich lange Wege, Ansteckungsgefahren und eine langwierige Arztsuche. Doch was bringt es Ärzten, Patienten online zu behandeln? Wann ist es sinnvoll? Sie erfahren im Folgenden, welche Vorteile die Online-Sprechstunde hat, wo die Risiken für Sie als Arzt liegen und wer die Kosten der Onlinetherapie übernimmt. Im Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick zum Thema, er informiert über die Chancen, die sich für Mediziner ergeben und die Perspektiven der Telemedizin.

Warum sind Videosprechstunden gefragt?

Die Online-Sprechstunde ist eine sinnvolle Ergänzung des direkten Arzt-Patienten-Kontakts. Gerade in der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass es Umstände und Situationen gibt, in denen der Patient nicht persönlich beim Arzt erscheinen kann bzw. sollte. Allein im 2. Quartal 2020, unmittelbar nach Inkrafttreten des ersten Lockdowns, suchten Kranke 1,2 Millionen Mal Hilfe per Video bei einem Arzt oder Psychotherapeuten. Die Pandemie hat jedoch nur einen Trend verstärkt und forciert, dem ohnehin die Zukunft gehört.

Ärzte müssen nicht erst mühsam von den Vorzügen einer Arzt-Online-Sprechstunde überzeugt werden, wie Umfragen der Stiftung Gesundheit ergaben. Mehr als die Hälfte der Befragten bietet bereits Videosprechstunden an und möchte diese auch weiterhin durchführen. Patienten schätzen die digitalen Sprechstunden zudem wegen der Möglichkeit, auch einmal vertiefende Gesundheitsgespräche führen zu können. Unter dem Strich spart die Telemedizin, deren sehr wichtiger Bestandteil die Online-Sprechstunde ist, Patienten wie Medizinern Zeit und Geld. Mithilfe der Telemedizin werden die technischen Möglichkeiten zur modernen Gesundheitsversorgung genutzt.

Videosprechstunde
Videosprechstunde

Woraus ergibt sich die Notwendigkeit von Videosprechstunden?

Das Gesundheitswesen in Deutschland muss insgesamt digitaler werden, um Abrechnungsprozesse zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und einen schnelleren, qualitativ hochwertigen Patientenkontakt zu ermöglichen. Damit wird der Rückstand zu anderen Ländern auf diesem Gebiet verringert. Durch die Telemedizin steigt nicht nur die Qualität der Patientenbetreuung, es kann auch die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung verbessert werden. Unser Gesundheitssystem muss effizienter arbeiten und moderne Heilverfahren mit intelligenten Technologien verbinden. Daten dürfen nicht verloren gehen und müssen zur richtigen Zeit am richtigen Ort ausgewertet und genutzt werden. Dazu leisten Telematikinfrastruktur und Telemedizin einen wichtigen Beitrag. Die Politik hat dazu bereits einige Reformen und Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.

Was kann die Videosprechstunde leisten?

Online-Videosprechstunden können das direkte Arztgespräch nicht ersetzen, jedoch wertvolle Hilfe leisten oder Ergänzung dazu sein. Wohnt der Patient beispielsweise auf dem Land viele Kilometer von der Arztpraxis entfernt, bietet der Online-Kontakt zum Arzt die Chance, unnötige Wege und Fahrtkosten einzusparen. Eine Therapie oder Fragen zu Medikamenteneinnahme und Impfangeboten kann der Mediziner genauso gut am Bildschirm wie persönlich erläutern. Nach Operationen und Verletzungen erspart die Arzt-Online-Sprechstunde dem Patienten beschwerliche Anfahrten und der Arzt kann den Wundheilungsprozess per Computer realistisch einschätzen. Trotz räumlicher Distanz kommt der Arzt in Echtzeit zu den gleichen Ergebnissen, als wenn der Patient unmittelbar vor ihm sitzt. Präsenztermine können so für schwierige Fälle und Akutversorgungen reserviert werden. Daher eignet sich die Sprechstunde per Video vor allem für Fachgebiete wie Allgemeinmedizin und Psychotherapie. Jedoch kann sie ebenso für die anderen Fachrichtungen nützlich sein. Vertrags- wie Privatärzte können diese einrichten, mit Ausnahme von Labor-, Nuklearmedizinern, Pathologen und Radiologen. 

Die Ärztin oder der Arzt kann den Patienten in der virtuellen Sprechstunde nach seinen Beschwerden, Symptomen und der Krankheitsentwicklung befragen bzw. ihn am Bildschirm direkt in Augenschein nehmen. Somit ist eine vollständige und gleichwertige Anamnese möglich. Eventuell kann zeitgleich eine Diagnose gestellt werden. Außerdem ist der Vertragsarzt berechtigt, Rezepte und Überweisungen auszustellen und ggf. eine Krankschreibung zu veranlassen. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass es sich um einen bekannten Patienten und eine virtuell diagnostizierbare Krankheit handelt. Die Krankschreibung darf maximal 7 Kalendertage betragen. Danach muss der Patient persönlich die Praxis aufsuchen. Einen großen Nutzen können Fernkonsultationen beispielsweise haben, wenn lediglich Medikationen und Dosierungen anzupassen sind, während bei komplexen Krankheitsbildern die Gefahr von Fehldiagnosen steigt. Das verstärkte Einholen von Zweitmeinungen kann zu einem erhöhten Bedarf an digitalen Gesundheitsleistungen führen.

In welchen Situationen sind virtuelle Behandlungen zweckmäßig?

Grundsätzlich müssen sich Ärzte am Bildschirm einen ausreichenden Eindruck von der gesundheitlichen Verfassung des zu Behandelnden verschaffen können und die Krankheit bzw. der Stand der Technik und Wissenschaft eine Fernbehandlung zulassen. Ein Dermatologe kann beispielsweise den Erfolg begonnener Therapien bei Ausschlägen oder Akne gut aus der Ferne überprüfen. Allgemeine Situationen für ein Arzt-Videogespräch können u. a. sein:

  • Kontrolluntersuchungen oder Befundbesprechungen,
  • Erstbewertung von Akutfällen, ob ein Präsenztermin erfoderlich ist,
  • Nachsorge nach Operationen,
  • Beratungsgespräche zur Arzneimitteleinnahme, Therapieunterstützung oder als Zweitmeinung.

Welche Vorteile hat die Videosprechstunde für niedergelassene Ärzte?

Für den Arzt bildet die Online-Sprechstunde ein wichtiges Bindeglied zu den abgelegen wohnenden Patienten und eine grundlegende Voraussetzung, um die Vorteile der Telematikinfrastruktur voll zum Tragen kommen zu lassen. Statt dem Patienten das Rezept per Post zu verschicken oder ihn gar in der Praxis abholen zu lassen, kann er das E-Rezept gleich per Smartphone übermitteln. Die digitale Sprechstunde versetzt Mediziner in die Lage, kurzfristig zu entscheiden, ob ein Praxisbesuch unbedingt notwendig ist oder ob der zu Behandelnde einen anderen Facharzt bzw. die Notfallambulanz aufsuchen sollte. Fachärzte oder weitere Spezialisten können per Video hinzugezogen werden, falls mehr Fachkompetenz zur Genesung und Fehlerreduktion erforderlich sein sollte.

Für niedergelassene Ärzte hat die digitale Sprechstunde ebenfalls wirtschaftliche Effekte. Das Personal kann sich entweder Aufgaben widmen, für die vorher wenig Zeit war oder durch den Verzicht auf lästigen Papierkram zukünftig sogar teilweise eingespart werden. Große Investitionen sind nicht erforderlich. Der Arzt kann seine Termine flexibler planen und durchführen, Patienten sind nicht an die Praxisöffnungszeiten und die Örtlichkeit gebunden. So kann der Patient seinen Arzt ggf. am Wochenende oder von seinem Urlaubsort aus befragen. Jüngere Leute gehen heute selbstverständlich mit digitaler Technik um, sie müssen nicht erst an diese herangeführt werden. Videosprechstunden erhöhen so in Zukunft die Attraktivität der Arztpraxis für junge Patienten, deren Arztbindung noch nicht so ausgeprägt ist.

Welche Nachteile hat die Videosprechstunde für selbstständige Ärzte?

Im ländlichen Raum fehlen häufig die technischen Voraussetzungen, beispielsweise eine stabile Datenleitung. Oftmals empfinden ältere Patienten die Onlinesprechstunde als zu formell und unpersönlich. Betagte kommen selten allein mit der Computertechnik klar.

Onlinetherapien haben ihre Grenzen, für bestimmte Untersuchungen ist der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt unerlässlich. Das trifft beispielsweise auf körperliche Untersuchungen, Probengewinnung für Laboranalysen oder apparative Diagnostik wie Röntgen und Ultraschall zu. Ärzte unterliegen dem Risiko, wichtige Symptome am Bildschirm zu übersehen und dadurch falsche Diagnosen zu stellen. Ob durch Videosprechstunden eine nachhaltige Wirkung auf Onlinetherapien für den Behandlungserfolg von Patienten ausgeht, ist noch umstritten, da langjährige Erfahrungen fehlen.

Welche Vorteile ergeben sich für Patienten?

Auch der Patient kann von Arzt-Online-Sprechstunden profitieren, indem er in seinem vertrauten Umfeld verbleiben kann. Die Vertraulichkeit des Arztgesprächs bleibt dennoch gewahrt. Er erspart sich nicht nur Fahrzeit und Fahrtkosten, sondern auch die Wartezeit beim Arzt. Insbesondere für regelmäßig erforderliche Konsultationen oder chronisch Kranke überwiegen die Vorteile der Wege- und Zeiteinsparung. Patienten in Altenheimen, Alleinstehende und Pflegebedürftige, für die ein Aufsuchen der Praxis oftmals ein unüberwindbares Hindernis darstellt, können dadurch besser betreut werden. Die Patienten müssen nicht befürchten, sich mit einer Krankheit in der Praxis anzustecken oder selbst beispielsweise einen Virus zu verbreiten. Erkrankte müssen das Haus nicht verlassen und Eltern nicht mit ihren Kindern die langen Wartezeiten in der Praxis überstehen. 

Die Teilnahme an der Videosprechstunde ist freiwillig. Auch Behandlungsbedürftige, die nicht wissen, ob sie und welchen Arzt sie konsultieren sollen, können ihr Anliegen in der virtuellen Sprechstunde schnell und unkompliziert klären. Dadurch werden unnötige Praxisbesuche reduziert. Für den Patienten eröffnen sich zudem mehr Möglichkeiten bei der freien Arztwahl, indem ebenso weit entfernte Mediziner befragt werden können.

Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig?

Die Technik muss eine angemessene Kommunikation sicherstellen. Arzt wie Patient benötigen eine konstant stabile Internetverbindung. Beide müssen zudem über einen Rechner bzw. Bildschirm mit Kamera, Lautsprecher bzw. Headset und Mikrofon verfügen. Endgeräte für Behandlungsbedürftige sind Smartphone, Tablet, Notebook oder PC. Eine spezielle Software wird nicht benötigt. Vertragsärzte entscheiden sich für einen Videodienstanbieter, der zertifiziert sein muss und die technische Realisierbarkeit sowie sichere Durchführung der Arzt-Online-Sprechstunde gewährleistet. Vor allem muss der Videodienstanbieter bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, damit die Kommunikation gegenüber Dritten geschützt ist.

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Die Vorgaben für Praxis und Videodienst sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt, die zum 20. März 2021 aktualisiert wurde. Es geht dabei vor allem um die IT-Sicherheit und den Datenschutz. So müssen die Videodienstanbieter im Rahmen der Zertifizierung den Nachweis über die Einhaltung der sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen beim GKV-Spitzenverband und der Kassenärztliche Vereinigung (KV) vorlegen. Diese führen ein Verzeichnis der Videodienstanbieter mit Bescheinigung nach Anlage 31b und veröffentlichen es auf ihren Internetseiten.  

Welche zertifizierten Anbieter für die Videosprechstunde gibt es?

Frei verfügbare Videodienstanbieter sind nicht erlaubt, sensible Gesundheitsdaten brauchen eine verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindung. Derzeit gibt es mehr als 55 zertifizierte Anbieter von Videodiensten für Ärzte, die auf der Liste von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vertreten sind. Diese wird ständig aktualisiert, denn es kommen permanent neue Anbieter hinzu und das zwingend zu erteilende Zertifikat gilt nur befristet. Die Zertifizierung wird von befugten Stellen nach den Vorgaben der KBV und des GKV-Spitzenverbands vorgenommen. In einer Selbstauskunft müssen die Videodienstanbieter die erfolgreiche Zertifizierung an beide Verwaltungsorgane nachweisen. Nachdem der Vertrag zwischen der Praxis und dem Videodienstanbieter abgeschlossen wurde, erhalten die Arztpraxen eine Bescheinigung über die erfolgte vorschriftsmäßige Zertifizierung. 

Arzt-Online-Sprechstunde

Welche Bedingungen muss der niedergelassene Arzt erfüllen?

Die KV ist normalerweise zu informieren, sobald Sie als Arzt beabsichtigen, Videosprechstunden anzubieten. Erkundigen Sie sich, ob das in Pandemiezeiten noch gilt. Für den Arzt ist eine Registrierung bei einem Videodienst notwendig. Die Einwilligung des Patienten zur Videosprechstunde und ggf. zur ärztlichen Dokumentation der Behandlung während des Gesprächs muss vor dem ersten Gespräch eingeholt werden. Dies kann online unmittelbar gegenüber dem Arzt oder in schriftlicher Form erfolgen. Der Arzt muss seine Praxis so ausstatten und organisieren, dass eine reibungslose Durchführung der virtuellen ärztlichen Konsultation möglich ist. Dazu gehören folgende Anforderungen:

  • Durchführung in einem separaten, geschlossenen Raum mit Privatsphäre am offiziellen Praxissitz,
  • garantierte Vertraulichkeit und ohne Unterbrechung ablaufend,
  • keine gesonderte Registrierung für Patienten notwendig,
  • Name des Patienten muss ersichtlich sein,
  • keine Werbung in virtuellen Sprechstunden,
  • keine Aufzeichnung des Gesprächs gestattet.

Was sollte der Arzt für die digitale Kommunikation mitbringen?

Die Funktionen des virtuellen Sprechzimmers sind auf der Bildschirmoberfläche übersichtlich angeordnet und einfach zu bedienen. Auch wenn die Technik leicht zu meistern ist, schadet ein technisches Verständnis ärztlicherseits nicht. Eine gewisse Technikaffinität des Arztes und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen digitalen Trends erleichtert dem medizinischen Personal die Akzeptanz von Onlinetherapien. Auch gegenüber den Patienten kann der Arzt besser argumentieren und mehr Verständnis erreichen, wenn er selbst vom Nutzen der Arzt-Online-Sprechstunde überzeugt ist. Bedenken gesundheitlicher Art oder gegenüber dem Datenschutz lassen sich so einfacher zerstreuen. Eine einfühlsame Art des Arztes hilft, wenn sich Patient und Mediziner nur via Bildschirm begegnen. Durch nonverbale und visuelle Signale des aktiven Zuhörens machen Mediziner deutlich, dass sie dem Gespräch mit voller Konzentration folgen.

Essenziell für den Arzt ist die Einhaltung seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Sie umfassen folgende Punkte:

  • Die Vertretbarkeit des Arztes muss auch bei Online-Sprechstunden gewährleistet sein.
  • Befunderhebung, Beratungen und Behandlungen sowie Dokumentation müssen genauso gründlich und gewissenhaft wie in der Präsenzsprechstunde ausgeführt werden.
  • Der Patient ist auf alle Besonderheiten der Fernkonsultation hinzuweisen.

Tipp: Bei bekannten Patienten sollten Sie nach Änderungen der persönlichen Daten, zum Beispiel des Versichertenstatus, fragen. Bisher unbekannte Behandlungsbedürftige müssen ihre Identität mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Videogespräch belegen. Sie benötigen zwecks Abrechnung den Namen der Krankenkasse, Vor- und Zuname des Versicherten, Geburtsdatum, Versichertenart, Postleitzahl und Krankenversicherungsnummer.

Worauf ist im Rahmen der Einverständniserklärung zu achten?

Sie sollten neben der Einwilligung des Patienten einige Punkte besprechen, um Ihre Aufklärungspflicht nicht zu verletzen. Das Kennzeichen der virtuellen Sprechstunde sind die fehlenden Möglichkeiten der körperlichen und apparativen Untersuchung, der Arzt kann am Bildschirm nur „Sehen“ und „Hören“. Der Behandlungsbedürftige muss dem Arzt gegenüber erklären, dass ihm alle aktuell vorhandenen Befunde vorliegen und er ihn vollständig über seinen Gesundheitszustand informiert hat. Weiterhin ist zu versichern, dass er seine Fragen mit dem Mediziner abklären konnte. Der Patient sollte dem Praxisarzt sein Wissen darüber bestätigen, jederzeit und insbesondere bei Zustandsverschlechterung die Praxis aufsuchen zu können. 

Wie läuft eine Videosprechstunde ab?

Der Arzt bestimmt selbst, welchen Videoanbieter er aus der Liste der KBV und des GKV-Spitzenverbands wählt. Patienten finden das Angebot über die Webseite der Praxis oder über den Videodienstanbieter. Die Akzeptanz der Videosprechstunde setzt Pünktlichkeit und ausreichend Zeit von beiden Teilnehmern voraus. Nachstehende Schritte sind charakteristisch für die Sprechstunde per Video:

  1. Der Patient erhält aus der Arztpraxis einen freien Termin für die virtuelle Sprechstunde.
  2. Liegt die Einverständniserklärung des Patienten vor, kann die Sprechstunde starten und Patient wie Arzt wählen sich in das System ein. Der Arzt loggt sich auf der Plattform des Videodienstanbieters oder über die Online-Sprechstunde der Praxissoftware ein.
  3. Der Kranke wartet im virtuellen Wartezimmer, bis er vom Arzt ins „Online-Sprechzimmer“ geschaltet wird.
  4. Zu Beginn der Sprechstunde sollten die Teilnehmer alle noch im Raum befindlichen Personen vorstellen. Wenn beide damit einverstanden sind, können die medizinischen Fragen erörtert werden.
  5. Nach Ende der Sprechstunde melden sich die Beteiligten ordnungsgemäß aus dem Internet ab. Der Videodienstanbieter hat keinen Zugriff auf Ablauf oder Vereinbarungen des Gesprächs.
  6. Der Arzt dokumentiert den Inhalt des Dialogs und die Behandlung in der Praxissoftware.

Wie wird die Videosprechstunde abgerechnet?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die digitale Sprechstunde. Es galt jedoch die Vorgabe, dass ein Mediziner nicht mehr als 20 Prozent seiner Patienten online beraten darf. Diese Begrenzung wurde wegen der Corona-Pandemie bis auf weiteres aufgehoben. Zunächst rechnen Mediziner die Grund- oder Versichertenpauschale ab, für bestimmte Fachgebiete kommen allgemeine Zuschläge hinzu, wie beispielsweise für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags. Ärzte müssen fachbezogene Abschläge von 20 bis 30 Prozent in Kauf nehmen, sollte der Patient im Quartal ausschließlich die Onlinesprechstunde nutzen. Für Privatärzte existieren Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu telemedizinischen Leistungen.

Wie können sich Ärzte gegen Schäden aus technischen Problemen absichern?

Ihre Vorzüge entfalten kann die Arzt-Online-Sprechstunde nur, wenn die Technik funktioniert. Das bezieht sich nicht nur auf den Breitbandausbau im ländlichen Raum oder eventuell veraltete Hardware in Arztpraxen. Bei der Nutzung moderner Kommunikationstechnik entstehen täglich neue Risiken, die insbesondere die Datensicherheit bei der Übertragung und den Schutz persönlicher Patientendaten betreffen. Der Gesetzgeber hat dazu die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in einer IT-Sicherheitsrichtlinie für den medizinischen Bereich konkretisiert. Darin sind Mindestanforderungen an die Arztpraxen geregelt. Die IT-Sicherheitsrichtlinie wird derzeit schrittweise umgesetzt, damit Praxen über einen klaren Maßstab für ihre Software- und Computersicherheit verfügen. Der Arzt muss zuerst die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie umsetzen, bevor er überhaupt digitale Anwendungen nutzt.

Gerade niedergelassene Ärztinnen und Ärzte tragen auf diesem Gebiet eine besondere Verantwortung. Sie verwalten zahlreiche hochsensible Patientendaten, die vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden müssen. Das bedeutet, die IT-Systeme gegen Angriffe von Fremden oder mangelnde Sorgfalt des Personals zu sichern. Die IT in der Praxis muss entsprechend den gesetzlichen Richtlinien ausgestattet sein und betrieben werden. Sonst besteht die Gefahr, dass Kriminelle neben dem Datendiebstahl Ihre gesamte Praxis-IT außer Betrieb setzen. Ständig kommen neue Cyber-Risiken hinzu.

Der Praxisinhaber ist verantwortlich für den Schutz von Daten und Technik, er haftet gegenüber seinen Patienten für den Schaden, der aus einer mangelhaften Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie entsteht. Diese Risiken kann er an einen Versicherer auslagern. Idealerweise schützt er sich gegen finanzielle Verluste durch eine Cyber-Versicherung. Die Cyber-Versicherung deckt sowohl Eigen- als auch Fremdschäden ab. Sie erstattet die Kosten, die für die Wiederherstellung der Systeme sowie Benachrichtigung der Patienten entstehen, oder die Aufwendungen für eine Rechtsberatung. Cyber-Risiken können existenzbedrohend für den Praxisinhaber sein und auch große Auswirkungen haben, wenn sie nicht von Dritten verursacht wurden. Diese Schäden können durch Fehlbedienung bzw. fehlende IT-Kenntnisse des Personals oder einen Stromausfall verursacht sein.

Eine Cyber-Versicherung begrenzt Ihre Verluste und hat einige Vorteile. Sie leistet bei:

  • wirtschaftlichen Schäden durch Unterbrechungen des Praxisbetriebs,
  • anfallenden Kosten für Datenwiederherstellung und System­rekonstruktion,
  • Schadenersatzforderungen von Patienten wegen Datenmissbrauch und wehrt unberechtigte Forderungen ab,
  • Hinzuziehung von IT-­Forensik­-Experten zur Analyse, Beweissicherung und Schadensbegrenzung, von Anwälten für IT­ und Datenschutzrecht und kommt für deren Kosten auf.

Dank der Cyber-Versicherung können Sie trotz hoher Schadensummen ruhig bleiben und die betriebsbedingte Unterbrechung Ihres Praxisbetriebs so kurz wie möglich halten. Sie ermöglicht Ihnen die Einschaltung der richtigen Experten, damit Sie Ihre Systeme alsbald wieder starten können.

Der Imageschaden bei den Patienten, der sich in Umsatzrückgängen beziffern lässt, wenn Sie zeitweilig Ihre Praxis schließen müssen, ist jedoch durch eine Cyber-Versicherung für Ärzte nicht abgedeckt. Nachteilig kann außerdem sein, dass sehr viele Details im Vertrag geregelt werden müssen und der Überblick über passende Angebote aufgrund sehr unterschiedlicher Beiträge und Leistungen abhandenkommt. Deshalb empfiehlt es sich, eine unabhängige Ärzteberatung einzuschalten, die sich damit auskennt und weiß, worauf Ärzte beim Abschluss einer Cyber-Versicherung achten sollten.

Cyber-Versicherung
Cyber-Versicherung

Was passiert bei Behandlungsfehlern in der Videosprechstunde?

Auch eine Fernbehandlung per Computer muss fachgerecht und mit höchster Sorgfalt durchgeführt werden. Sollte es beispielsweise durch veraltete Technik zu unvollständiger oder schlechter Bildgebung kommen, kann dem Arzt daraus ein Behandlungsfehler angelastet werden. Der Arzt haftet auch für die Verletzung seiner Aufklärungspflichten am Bildschirm. Bislang hat sich jedoch kein allgemein definierter Standard für Fernbehandlungen etabliert. Der niedergelassene Arzt unterliegt hier demzufolge hohen Haftungsrisiken.

Eine Berufshaftpflichtversicherung muss ohnehin jeder Arzt abschließen, um sich vor hohen Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zu schützen. Behandlungsfehler des Arztes oder seiner Mitarbeiter sind generell durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt, die jeder Vertragsarzt nachweisen muss. Die Videosprechstunde bzw. Schäden daraus, beispielsweise Behandlungsfehler, sind in der Berufshaftpflichtversicherung ebenso enthalten. Bei der Berufshaftpflichtversicherung kommt es auf ausreichende Versicherungssummen an, damit Folgeschäden, wie eine lebenslange Rentenzahlung für den Patienten, nicht zur Zahlungsunfähigkeit des Vertragsarztes führen. Bevor Sie mit der digitalen Sprechstunde beginnen, sollten Sie daher prüfen, ob Sie angemessen versichert sind. Um die optimale Absicherung herauszufinden, kann ein Gespräch mit einer erfahrenen Ärzteberatung helfen.

Wo geht die Entwicklung zukünftig hin?

Mit der Corona-Pandemie hat sich die Fernbehandlung via Bildschirm sowohl bei Ärzten als auch Patienten endgültig etabliert. Die Telemedizin hat ihr Potenzial jedoch längst nicht ausgeschöpft. Die virtuelle Sprechstunde wird das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch in absehbarer Zeit nicht ersetzen. Technik und Technologie werden weiterentwickelt und neue Anwendungen kommen auf den Markt, die medizinische Angebotslücken füllen und die Verwaltung des Gesundheitswesens modernisieren. Damit steht letztlich allen Versicherten nicht nur mehr Zeit, sondern auch mehr Geld zur Verfügung.

Die Telemedizin ist eng mit der Telematik verbunden, die eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Telemedizin darstellt, beispielsweise durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) oder elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Bereits aktive Anwendungsfelder sind Telekonsilien, deren Funktion in der Konsultation eines Spezialisten durch den Arzt oder dem Austausch verschiedener Fachrichtungen besteht. Darüber hinaus funktioniert der digitale Dialog zwischen einer ambulanten und stationären Einrichtung auf Videobasis.

In Zukunft könnten Gesundheits-Apps die Telemedizin verstärkt unterstützen und sich Gesundheitseinrichtungen stärker vernetzen. In der Pflege sind ebenso neue telemedizinische Anwendungen denkbar. Plattformlösungen und technologisch-medizinische Partnerschaften müssen stärker ausgebaut werden. In Deutschland begrenzt momentan die mangelhafte Infrastruktur und die unzureichende Akzeptanz in der Gesundheitsbranche wie bei Patienten die Leistungsfähigkeit der Telemedizin. Die Zahl virtueller Behandlungen wird weiterhin wachsen und die digitale Gesundheitsversorgung sich in den nächsten Jahren verbessern. Die Nachfrage wird aufgrund des demografischen Wandels steigen, damit ist die Politik gefordert, entsprechende rechtliche und technische Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ihr Weg zu uns
Ihr Weg zur BAZ