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Praxisausfallversicherung für Ärzte

Kann der Betrieb einer Arztpraxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Patientenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein. Eine Praxisausfallversicherung kann finanzielle Folgen abfedern.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Erkrankung

Herr Dr. Müller erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Daher muss er seine Praxis für mehrere Monate schließen. Die Kosten für Miete, Gehalt seiner Mitarbeiter/-innen, etc. laufen weiter.

Unfall

Ein Arzt wird bei einer Motorradtour mit Freunden in einen Unfall verwickelt. Dabei zieht er sich zwei Wirbelbrüche zu. Für die Dauer seiner Genesung muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden. Die Mehrkosten kann er über die Erstattung seiner Praxisausfallversicherung begleichen.

Einbruch und Vandalismus

In der Nacht brechen Unbekannte in eine Arztpraxis ein. Da es keine Kasse gibt und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen die Einrichtung und die Medizintechnik, beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw. Die Arztpraxis muss für mehrere Tagen geschlossen und wiederhergestellt werden.

Sturmschaden

Dass ein schwerer Herbststurm das Praxisdach einreißt, ist gerade noch zu verkraften, zumal eine Praxisinhaltsversicherung besteht. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Praxisbetrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter.

Praxisausfallversicherung
Praxisausfallversicherung

Praxisausfallversicherung: Wissenswertes

Für wen eignet sie sich?

Alle Freiberufler, egal ob Humanmediziner, Zahnmediziner, Physiotherapeut etc.

Was ist versichert?

Kapitalentschädigung zur Verwendung z.B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc. werden von einer Praxisausfallversicherung getragen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Praxisausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Krankheit oder Unfall des Inhabers (wenn vereinbart – bitte Bedingungen prüfen)
  • angeordnete Quarantäne (wenn vereinbart – bitte Bedingungen prüfen)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versicherbar?

Grundsätzlich sind Schäden durch nachfolgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Welche Ärzteversicherungen sind sinnvoll?
Welche Ärzteversicherungen sind sinnvoll?

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme für die Praxisausfallversicherung sollte der Summe Ihrer jährlichen, laufenden Kosten plus dem zu erwartenden Gewinn entsprechen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der durch den Praxisausfall nicht erwirtschaftete Kosten- und Gewinnblock wird in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

Reicht ein Krankentagegeld nicht aus?

Nein. Ihr Krankentagegeld dient als Einkommensersatz bei Krankheit, für Ihren Privatbereich. Es wird auch max. in der Höhe ausgezahlt, in der Sie nachweislich (persönliches!) Einkommen aus Ihrer Praxis erhielten. Ihre betrieblichen Fixkosten können daher also unmöglich auch noch davon bestritten werden – egal, wie hoch Sie es auch vereinbart haben mögen.

Die Praxisausfallversicherung ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung Ihres Praxisbetriebs. Nehmen Sie sich daher ein bisschen Zeit, um die für Sie passende Absicherung zu finden. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.