Reform der privaten Altersvorsorge · ab 2027

Altersvorsorgedepot: was es für Ärztinnen und Ärzte bedeutet

Ab dem 1. Januar 2027 löst ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot die Riester-Rente ab, mit bis zu 50 % staatlicher Förderung auf Ihre Beiträge. Für eine Berufsgruppe mit hohem Einkommen und eigener Versorgungsstruktur lohnt der genaue Blick.

bis zu50 %staatliche Förderung auf Ihre Eigenbeiträge
bis 540 €Grundzulage pro Jahr vom Staat
01.01.2027geplanter Start des Altersvorsorgedepots
0 €Steuer auf Erträge in der Ansparphase

Worum es geht

Geförderte Geldanlage statt Garantieprodukt

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Sie zahlen regelmäßig ein und investieren das Geld am Kapitalmarkt, vor allem in Fonds, ETFs und Anleihen. Einzelaktien, Zertifikate oder Krypto sind ausgeschlossen.

Anders als bei Riester gibt es keine verpflichtende Beitragsgarantie. Der Verzicht auf teure Garantien eröffnet höhere Renditechancen bei entsprechenden Wertschwankungen. Gefördert wird über drei Hebel: steuerfreie Erträge in der Ansparphase, direkte Zulagen und einen möglichen Steuervorteil über die Günstigerprüfung.

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können ab 2027 nach Beratung in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, ohne erhaltene Förderung zurückzuzahlen.

Die Förderung im Detail

So staffelt sich die staatliche Zulage

Die Grundzulage hängt von Ihrem Eigenbeitrag ab. Gefördert werden Beiträge bis 1.800 € pro Jahr. Einzahlungen darüber (bis zur Obergrenze) bringen weiter Steuerstundung, aber keine direkte Zulage mehr.

Eigenbeitrag
+ Zulage
Stufe 1 · erste 360 €
50 % → + 180 €
Stufe 2 · weitere 1.440 €
25 % → + 360 €
1.800 € + 540 €
= 2.340 €, die als förderfähiger Betrag in die Günstigerprüfung einfließen.
Ihr Eigenbeitrag
Staatliche Zulage

Zusätzlich möglich: Kinderzulage bis 300 € je Kind, einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 € (Eröffnung unter 25).

Warum gerade für Ihre Berufsgruppe

Drei Punkte, die für Ärztinnen und Ärzte besonders zählen

Hoher Grenzsteuersatz

Bei einem Spitzensteuersatz wirkt der Sonderausgabenabzug stark: Über die Günstigerprüfung kann die steuerliche Entlastung deutlich über der reinen Grundzulage liegen. Je höher das Einkommen, desto größer der Hebel.

§

Erstmals auch für Selbstständige und Freiberufler

Die staatlich geförderte Altersvorsorge wird mit der Reform erstmals auf Selbstständige und Freiberufler ausgeweitet. Damit können auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gefördert werden, die über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind. Das Gleiche gilt für selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Steuerfreies Umschichten

In der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an. Das volle Kapital bleibt investiert, relevant beim Rebalancing und bei einer Gleitpfad-Strategie vor dem Ruhestand.

Auf einen Blick

Was das Depot kann

01

RenditechancenKapitalmarkt statt starrer Garantie, breit gestreut über Fonds und ETFs.
02

Steuerfreie AnsparphaseKeine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale auf laufende Erträge.
03

FlexibilitätSparrate anpassbar, sinnvoll bei schwankendem Praxis- oder Honorareinkommen.
04

KostendeckelBeim verpflichtenden Standardprodukt max. 1,0 % Effektivkosten pro Jahr.
05

30 % TeilauszahlungZu Rentenbeginn kann ein Teil des Kapitals einmalig entnommen werden.
06

AnbieterwechselWechsel und Übertrag sind vorgesehen, mit gesetzlich begrenzten Kosten.

Was vorab zu klären ist

Punkte für das Gespräch

Die Eckpunkte stehen, die Ausgestaltung der Anbieter folgt. Diese Fragen klären wir individuell für Ihre Situation.

Bin ich als Ärztin oder Arzt im Versorgungswerk förderberechtigt?

Angestellte Ärztinnen und Ärzte lassen sich in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien und sind nach bisheriger Regelung als Mitglied in einem Versorgungswerk nicht direkt förderberechtigt. Für Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke wird der Kreis direkt Förderberechtigter mit der Reform in Zukunft erweitert. Die konkrete Förderfähigkeit hängt vom Einzelfall ab und sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Lohnt sich der Wechsel von Riester?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz; ein Übertrag ist ab 2027 ohne Förderrückzahlung möglich, kann aber Kosten verursachen. Voreiliges Handeln kann die Zulagen für 2026 gefährden. Lassen Sie sich daher zuerst beraten.

Wann und wie wird ausgezahlt?

Die Auszahlungsphase beginnt nach aktuellem Stand grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr, über einen Auszahlplan oder eine lebenslange Rente. Zu Beginn sind bis zu 30 % Teilkapitalentnahme möglich. Die Auszahlungen werden im Alter besteuert.

Wie viel kann ich maximal einzahlen?

Direkt gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Jahr. Insgesamt einzahlbar sind bis zu 6.840 € je Vertrag; bei zwei parallelen Verträgen bis 13.680 €. Der Betrag über 1.800 € profitiert von Steuerstundung, nicht von zusätzlicher Grundzulage.

Was passiert im Erbfall?

Grundsätzlich ist das Vermögen vererbbar. Erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind dabei meist zurückzuzahlen. Ausnahme ist die Übertragung auf den Ehe- oder Lebenspartner. Die Details gehören in die persönliche Planung.

Persönliche Einschätzung für Ihre Situation

Ob sich das Altersvorsorgedepot für Sie lohnt, hängt von Einkommen, Versorgungsstatus und vorhandenen Verträgen ab. Sobald die Reform final steht, ordnen wir sie für Ihre Situation ein. Sprechen Sie uns gern unverbindlich an.

Gespräch vereinbaren

oder direkt: 0931 797090 · Altersvorsorgedepot@baz.de

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf dem aktuellen Stand der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgedepot). Einzelne Regelungen und Beträge können sich im weiteren Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozess noch ändern. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für eine auf Ihre persönliche Situation bezogene Empfehlung sprechen Sie uns bitte an. Stand: 06/2026