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Praxisfinanzierung: Das sollten Ärzte wissen!

Optimale Praxisfinanzierung verhilft zu reibungslosem Start

Nicht jeder Arzt oder Zahnarzt wird als Unternehmer geboren. Spätestens bei der Frage nach der Selbstständigkeit müssen sich Mediziner mit dem Thema der Praxisfinanzierung auseinandersetzen. Selten wird eine Existenzgründung Arzt oder eine Praxisübernahme komplett aus eigenen Mitteln zu finanzieren sein. Der Erfolg der ärztlichen Niederlassung hängt deshalb vor allem von einem realistischen und verlässlichen Finanzierungskonzept ab.

Warum ist eine Fremdfinanzierung der Praxis sinnvoll?

Die Gründung oder der Kauf einer Arztpraxis erfordern umfangreiche und kapitalintensive Investitionen. Die Kosten für eine Existenzgründung Arzt beginnen bei einer sechsstelligen Summe. Abgesehen davon, dass junge Ärztinnen und Ärzte kaum über genügend Rücklagen zur Finanzierung der Anschaffungen verfügen, kann sich eine Praxisfinanzierung im Niedrigzinsumfeld lohnen. Derzeit befinden sich die Darlehenszinsen zur Finanzierung Arztpraxis auf einem sehr günstigen Niveau. Aufgrund der jahrelangen Nullzinspolitik sind Bank- und Förderkredite zu außerordentlich niedrigen Zinsen zu haben. Eventuell vorhandenes Eigenkapital kann dann als Reserve für unerwarteten Finanzbedarf oder zum späteren Erwerb einer privaten Immobilie dienen. 

Ein tragfähiges Finanzierungskonzept ist an Ihre persönliche und unternehmerische Situation angepasst und orientiert sich an Ihren Ansprüchen. Mit der Finanzierung Arztpraxis über Fremdmittel besitzen Sie Planungssicherheit. Sie können über Jahre mit der finanziellen Belastung gut kalkulieren. Die Ausgaben für die Fremdfinanzierung in Form der Kreditzinsen sind steuerlich absetzbar, solange sie betrieblich veranlasst sind.

Praxisfinanzierung
Praxisfinanzierung

Welche Möglichkeiten zur Finanzierung einer Arztpraxis gibt es?

Ein überzeugendes Finanzierungskonzept setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Grundlage können langfristige Festzinsdarlehen sein, die auf dem Annuitätenprinzip basieren. Die Annuität stellt eine monatlich gleichbleibende Rückzahlung dar, bei der sich im Zeitablauf der Tilgungsanteil erhöht und der Zinsanteil entsprechend verringert. Hier profitieren Ärzte und Zahnärzte vom vorab für die gesamte Laufzeit fest vereinbarten Niedrigzins. Zinserhöhungen und damit eine höhere Rückzahlungsrate sind während der Darlehenslaufzeit ausgeschlossen. 

Variabel verzinste oder endfällige Darlehen, bei denen während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden und die Tilgung am Ende in einer Summe erfolgt, sind weitere Finanzierungsvarianten. Dabei wird während der Finanzierungsdauer parallel in Spar- oder Vorsorgeprodukten wie Fondssparplänen die erforderliche Tilgungssumme angespart. Indes haben Lebensversicherungen aufgrund der Niedrigzinsphase als Ansparform an Bedeutung verloren. Zudem können Ärzte öffentliche Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Bundesländer in Anspruch nehmen. Ihr besonderer Vorteil besteht nicht nur in sehr günstigen Konditionen, diese Darlehen räumen beispielsweise Existenzgründern am Anfang der Kreditlaufzeit tilgungsfreie Jahre ein. Die medizinische Ausrüstung kann auch über einen Leasingvertrag finanziert werden. 

Worin unterscheiden sich Finanzierung und Leasing?

Niedergelassene Ärzte oder Gründer stehen vor der Wahl, ob sie ihre teuren medizinischen Geräte, die Einrichtung bzw. das Fahrzeug aus Fremdkapital oder mittels Leasings finanzieren wollen. Die Fremdfinanzierung erfolgt über Investitionskredite von Banken. Hier geht der Gegenstand sofort in das Eigentum des Arztes über und er kann uneingeschränkt darüber verfügen. Diese Finanzierungsart empfiehlt sich, wenn Geräte langfristig genutzt werden sollen oder bei einer Praxisübernahme gebrauchte Apparaturen übernommen werden. 

Für mittelfristige Zeiträume unter zehn Jahren rentiert sich ein Leasingvertrag. Dieser räumt dem Mediziner das Nutzungsrecht an den Geräten ein, er erwirbt kein Eigentum daran. Monatlich wird eine Rate als „Nutzungsentgelt“ an den Anbieter gezahlt. Ärzte können entweder am Schluss des Vertrags eine Kaufoption für die Geräte ausüben oder die medizinische Ausrüstung wird gegen ein neues Gerät ausgetauscht und der Vertrag fortgesetzt. Sie müssen hierbei darauf achten, dass Apparate und Gerätschaften in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Leasing lohnt sich beispielsweise, wenn neue Geräte auf den Markt kommen, die erprobt werden sollen. Für bereits niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bietet Medizintechnikleasing den Vorzug, dass eingeräumte Kreditlinien nicht belastet werden und eine steuerliche Absetzbarkeit der Leasingraten gegeben ist.

Was ist ein Investitionskredit?

Die Mittel aus einem Investitionskredit sind zweckgebunden für Neuanschaffungen im Rahmen des Kaufs, der Übernahme oder Neugründung einer Arztpraxis zu verwenden. Auch, wenn Sie Ihre Praxis modernisieren oder erweitern möchten, kommt ein Investitionskredit infrage. Damit sichern Sie das Wachstum oder den Erhalt Ihrer Arztpraxis in der Zukunft. Kredite für Investitionen in das Anlagevermögen laufen in der Regel länger als fünf Jahre und sind mit einer geringeren Verzinsung als Betriebsmittelkredite versehen. Investitionen können beispielsweise ein neues EKG-Gerät, ein neuer Behandlungsstuhl oder eine Laboreinrichtung sein, die den Wert Ihrer Praxis erhöhen und mit einem ökonomischen Effekt einhergehen. Gerade bei der Übernahme einer älteren Praxis können erhebliche Aufwendungen für Modernisierungen und neue Gerätschaften notwendig sein.

Was versteht man unter einem Betriebsmittelkredit?

Ein Betriebsmittelkredit dient der Sicherung Ihrer Praxis-Liquidität. Im Vergleich zum Investitionskredit umfasst er einen kürzeren Zeitraum und weist höhere Zinsen auf. Er kann flexibel eingesetzt werden, nicht nur zu Beginn der Selbstständigkeit. Der Betriebsmittelkredit wird zur Deckung laufender Betriebskosten und für Käufe von Waren, die den Praxisbetrieb gewährleisten, eingesetzt. Er kann als Extra-Darlehen gewährt oder als Kontokorrent-Kreditlinie auf dem Geschäftskonto eingeräumt werden. Es ist möglich, diesen Kreditrahmen flexibel abzurufen, Zinsen fallen nur auf die Inanspruchnahme des Kreditvolumens an.

Arzt
Existenzgründung Arzt

Welche Unterlagen sind für die Finanzierung einer Arztpraxis vorzulegen?

Um unkompliziert einen Bankkredit zu erhalten, müssen Ärzte und Zahnärzte vollständige und exakte Unterlagen einreichen. Das sind:

  • Kreditantrag mit Vorhabensbeschreibung,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • aktueller Lebenslauf und Approbationsurkunde,
  • Selbstauskunft zu den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen (Einnahmen/Ausgaben) und zur Vermögenssituation, einschließlich Verbindlichkeiten,
  • letzte drei Gehaltsnachweise von angestellten Ärzten,
  • aktueller Steuerbescheid oder Einkommensteuererklärung,
  • letzte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA),
  • letzter Jahresabschluss und Vorjahreszahlen,
  • Praxismietvertrag,
  • ggf. Kaufverträge und Gesellschaftervertrag,
  • Kostenaufstellung für geplante Investitionen und Mitarbeiter,
  • Baupläne und Verträge für Umbauten,
  • Nachweise über Sicherheiten, zum Beispiel Grundbuchauszüge,
  • Versicherungsnachweise für eigenes Praxisobjekt.

Kreditinstitute können darüber hinaus weitere Dokumente und Nachweise anfordern. Handelt es sich um eine Existenzgründung, müssen Sie außerdem einen Businessplan mit Erläuterungen zum Gründungsvorhaben, Kapitalbedarfs- und Investitionsplan, Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre sowie Liquiditätsplanung abgeben.

Wie lange dauert die Genehmigung einer Praxisfinanzierung?

Im besten Fall stehen Ihnen nach vier Wochen die Kreditmittel zur Verfügung. Müssen Unterlagen nachgereicht oder nachgebessert werden, kann sich der Prozess erfahrungsgemäß bis zu 12 Wochen hinziehen. In der Regel dauert es sechs bis acht Wochen bis zur Kreditbewilligung. Sie sollten daher ausreichend Zeit einplanen und die Kreditbeantragung für die Praxisübernahme rechtzeitig vorbereiten. 

Welche Rolle spielen Sicherheiten bei der Praxisfinanzierung?

Die Bank prüft vorab die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Ärzte und Zahnärzte verfügen schon von Berufs wegen über eine gute Bonität. Dennoch sind die individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse ausschlaggebend für die Höhe der Zinsen und andere Kreditbedingungen. Mit der Darlehensvergabe geht das Bankhaus das Risiko ein, sein Geld nicht zurückzuerhalten. Um das Ausfallrisiko zusätzlich abzusichern, werden im Kreditvertrag Sicherheitsleistungen vereinbart. Übliche Kreditsicherheiten sind:

  • Belastung von Immobilien mit Grundschulden,
  • Todesfallschutz durch Risikolebensversicherung in Höhe der Darlehenssumme,
  • Abtretung des Verkaufserlöses der Praxis,
  • Abtretung der Ansprüche an die Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Darüber hinaus können Bürgschaften, die Sicherungsübereignung der Praxisausstattung oder Abtretung von Guthaben bzw. Depots verlangt werden. Dies hängt vom Einzelfall ab und muss geprüft werden. Von Existenzgründern sind in der Regel mehr Sicherheiten zu hinterlegen als von berufserfahrenen Medizinern. Somit kommt dem Inhalt und dem Zusammenstellen der Antragsunterlagen besondere Bedeutung zu.

Finanzierung Arztpraxis
Finanzierung Arztpraxis

Warum lohnt es sich, einen unabhängigen Finanzanlagenvermittler einzubeziehen?

Überblick und Wissen reichen jedoch häufig nicht aus, um ein ausgereiftes Finanzierungskonzept zu erstellen. Die einzelnen Finanzierungsformen funktionieren sehr verschiedenartig und ihre Auswirkungen sind komplex. Unzählige Varianten von Finanzinstrumenten sorgen für Tragfähigkeit, Flexibilität und Rentabilität der Kreditmittel. Erfahrung und Fachkenntnisse sind vonnöten, um deren optimale Kombination und den passenden Partner mit vorteilhaften Konditionen zu finden. Kompetente Profis können aufgrund ihrer ausgeprägten Branchenkenntnis auf Augenhöhe mit den Finanzinstituten verhandeln.

Inzwischen bieten neben der traditionellen Deutschen Apotheker- und Ärztebank viele Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister eine Praxisfinanzierung an. Das erste und bequemste Angebot muss jedoch nicht das ideale für Sie sein. Als freier Finanzanlagenvermittler verfügen wir über ein umfangreiches Netzwerk von Finanzpartnern. Ärzte profitieren von unserer unabhängigen Expertise und wir übernehmen die Auswahl des geeigneten Kreditinstituts. Service und Finanzierungsideen der Banken unterscheiden sich mittlerweile nur noch marginal. Dennoch ist es für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis und Ihren Werdegang sehr wichtig, wie Ihre Bonität eingestuft wird. Denn die Kreditentscheidungen der Geldinstitute beruhen auf subjektiv und geschäftspolitisch sehr unterschiedlichen Anforderungen. Grundsätzlich gilt: Je besser und stabiler Ihre wirtschaftliche Situation und je werthaltiger Ihre Sicherheiten, desto niedriger sind die Kreditzinsen. 

Da wir die Konditionen aller Finanzpartner überblicken, können wir für Sie die lukrativsten Bedingungen aushandeln. Sie ersparen sich damit Zeit und Stress. Wir sind Ihnen ebenso bei der Erstellung des Darlehensantrags behilflich, so dass Sie schneller eine Finanzierungszusage erhalten. Mit uns vermeiden Sie die Ablehnung Ihres Kreditantrags infolge von Vorschriften oder persönlichen Risikofaktoren. Ein seriöser und professioneller Verhandlungspartner wie wir macht den Unterschied aus. Als Finanzierungsspezialist für Heilberufe kümmern wir uns um alles – vom Antragsformular bis zur Vertragsüberwachung. 

Worauf ist bei einer Existenzgründung als Arzt zu achten?

Die Neugründung einer Praxis erfordert beachtliche Aufwendungen für deren Ausstattung, Einrichtung oder Umbau. Daher ist es wichtig, unterschiedliche Finanzierungsangebote zu vergleichen. Besonders vorteilhaft auf das Vorhaben wirken sich öffentliche Fördermittel aus, da Unsicherheit und Finanzbedarf zu Beginn der Berufslaufbahn groß sind. Die Beantragung von staatlichen Förderkrediten hat zunächst über die Hausbank zu erfolgen. Ein informelles Finanzierungsgespräch verschafft Ihnen den nötigen Vorlauf, um Ihr Konzept zu konkretisieren und alle Unterlagen ordnungsgemäß vorzubereiten. 

Förderprogramme dürfen Ärzte nur dann in Anspruch nehmen, wenn mit dem Gründungsvorhaben oder der Übernahme der Praxis noch nicht begonnen wurde. Als Beginn zählt jede Vertragsunterzeichnung oder Bestellung von praxisnotwendigen Gütern. Vor dem ersten Bankgespräch darf daher noch kein Miet- oder Leasingvertrag unterschrieben sein. Ein Beratungsvertrag für die fachgerechte Begleitung bei Existenzgründung und Finanzierungsanfrage zählt dagegen nicht als Auftakt der Gründung. 

Betrachten Sie nicht allein die geschäftlichen Aspekte Ihrer Praxiseröffnung. Ein ganzheitliches Finanzierungskonzept umfasst auch die Planung Ihrer privaten Finanzen. Nur, wenn sich Ihre Praxisfinanzierung, Altersvorsorge und ggf. ein Immobilienerwerb finanziell ergänzen, sind Sie gut abgesichert und können sich ganz Ihren ärztlichen Aufgaben widmen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Kontaktieren Sie uns einfach.

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