Digitale Gesundheitsanwendungen

DiGA, Gesundheits-Apps und M-Health: Ein Ratgeber für Ärzte und Ärztinnen

Vertragsärzte können seit Oktober 2020 Apps auf Rezept verschreiben. Möglich wurde dies durch das Digitale-Versorgung-Gesetz, in dem die Kostenerstattung für die Verschreibung von Medi-Apps durch die Krankenkassen geregelt wurde. Doch welche Gesundheits-Apps sind sinnvoll und zugelassen? Woher bekommen Mediziner diese Apps? Welche Bedeutung haben sie für niedergelassene Ärzte? Sie erfahren im Folgenden alles Wesentliche zu DiGA, E-Health und M-Health.

Was sind DiGA?

DiGA ist die Abkürzung von: digitale Gesundheitsanwendungen. Darunter versteht man digitale Helfer auf dem Smartphone oder Tablet bzw. PC oder Laptop. Diese befähigen Patienten, Krankheiten besser einzuschätzen und regen sie an, eine präventive, gesundheitsfördernde Lebensweise zu entwickeln. Sie können auch von Arzt und Patient gemeinsam genutzt werden. Arzt oder Ärztin werden dadurch in die Lage versetzt, Krankheiten schneller zu erkennen, gezielt zu behandeln und lückenlos zu überwachen. Die Apps müssen eindeutig medizinischen Zwecken dienen und digital genutzt werden. DiGA’s, die nur der ärztlichen Leistung dienen, zählen nicht dazu. Abrechenbare Med-Apps bedürfen einer CE-Kennzeichnung und müssen bestimmte Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen. Sie müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft worden und im DiGA-Verzeichnis gelistet sein. 

Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung wurden mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz 2019 geschaffen. Konkrete Anforderungen sind in den §§ 33a und 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgegeben. Details zum notwendigen Prüfverfahren für Gesundheits-Apps regelt die Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV). Einzelheiten zur notwendigen Telematikinfrastruktur in den Arztpraxen und zur Einführung medizinischer digitaler Anwendungen wurden bereits 2015 im „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ festgeschrieben.

Digitale Gesundheitsanwendungen
DiGA

Definition und Beispiele

DiGA

Es handelt sich dabei um auf digitalen Technologien basierende Gesundheits-Apps, deren Kosten von Krankenkassen erstattet werden. Die digitalen Helfer können in der Krankheitsbehandlung, Prävention, bei Verletzungen und auch bei Behinderungen gute Dienste leisten. Ein etabliertes Beispiel sind Diabetes-Apps, die durch Auswertung der gemessenen Daten für eine Verbesserung der Zuckerwerte sorgen. 

E-Health

Unter dem Begriff E-Health werden die mithilfe von elektronischen Technologien entwickelten Anwendungen im Gesundheitsbereich zusammengefasst. Diese unterstützen die Therapie und Betreuung Behandlungsbedürftiger durch innovative digitale Lösungen. Dazu gehören die Telemedizin, das Gesundheitskartensystem, der Einsatz von Gesundheits-Apps und computergestützte Bildungsangebote. Wörtlich übersetzt aus dem Englischen bedeutet die Bezeichnung E-Health: auf elektronischer Datenverarbeitung basierende Gesundheit. Sie wird als Oberbegriff für die Verwendung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Gesundheitsversorgung verwendet. 

M-Health

M-Health ist ein Teilbereich von E-Health, eine einheitliche Definition beider Begriffe gibt es nicht. Hinter M-Health verbirgt sich Mobile Health: die mobile Gesundheit. In diesem Fall werden für die digitalen Anwendungen Smartphone und Tablet genutzt, sodass ein Einsatz der Med-Apps an jedem Ort zu jeder Zeit möglich ist. Es handelt sich um eine spezielle Form der digitalen Gesundheitsanwendungen. Die Gesundheitsdienste werden mittels Mobilfunktechnik sowie mobiler und drahtloser Technologien bereitgestellt und abgerufen. Sie umfassen zudem persönliche digitale Assistenten, Anwendungsprogramme mit Sensoren und Patientenüberwachungsgeräte. Deshalb gehören beispielsweise Kopfhörer oder Uhren für die Selbstüberwachung sowie Notrufanlagen für Senioren dazu. M-Health leistet einen großen Beitrag zur Verbindung und Vernetzung von ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und neue wohlstandsbedingte Krankheitsbilder erfordern eine alltagstaugliche Behandlung und flächendeckende Anwendung von M-Health.

Gesundheits-Apps

Das sind digitale Anwendungen, die konzipiert wurden, um medizinische Werte zu messen, zu erfassen und auszuwerten oder Serviceleistungen anzubieten, wie Training oder Ernährung zu unterstützen. Sie werden als sogenannte Lifestyle-Apps bezeichnet, die zu gesundheitsbewusstem Verhalten anregen, beispielsweise Bewegungs- und Ernährungs-Apps. Lifestyle-Apps sind nicht als Medizinprodukte eingestuft, da sie der körperlichen Fitness und der Steigerung des Wohlbefindens von Gesunden dienen. Ein medizinischer Nutzen dieser Apps ist schwer nachweisbar. Sie sind in App-Stores frei zugänglich, müssen jedoch nicht zwangsläufig kostenfrei sein. Hilfreich sind beispielsweise Fitness-Apps. Ernährungs-Apps befassen sich u. a. mit dem Thema Intervallfasten, anderen Diäten oder der Förderung des Muskelaufbaus. Oftmals wird der Begriff Gesundheits-Apps jedoch sowohl für frei zugängliche Apps als auch für die als Medizinprodukte klassifizierten digitalen Anwendungen verwendet.

Medi-Apps

Bei Medizin-Apps (auch Medi-Apps oder Med-Apps) wird zwischen zwei Arten unterschieden:

  • Medizinische Apps, die zu Diagnose- und Therapiezwecken dienen. Diese müssen zugelassene Medizinprodukte sein.
  • Service-Apps, die den Zugang zu medizinischen Leistungen erleichtern oder überwachen. Das kann zum Beispiel die Erinnerung an Arzt- oder Impftermine, die Einnahme von Medikamenten oder Vorsorgeuntersuchungen sein.

Sie müssen einen klaren, nachweisbaren Nutzen für Versicherte zur Überwindung und Bewältigung von Erkrankungen haben. Wenn die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, bezeichnet man die Anwendungen auch als „Apps auf Rezept“. Es gibt Med-Apps für die Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Gesundheit, beispielsweise gegen Rückenschmerzen, Migräne und Depressionen oder zur Erkennung von Herzrhythmus-Störungen. Gute Behandlungserfolge wurden schon mit einer Tinnitus-App erzielt.

Digitale-Versorgung-Gesetz

Bereits im Namen des Gesetzes widerspiegelt sich dessen Ziel: „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG)“. Das Digitale-Versorgung-Gesetz trat am 19.12.2019 in Kraft. Es bildet die Rechtsgrundlage für die Digitalisierung der Gesundheitsbranche und ermöglicht die Verschreibung von DiGA’s auf Rezept sowie die Anwendung der Telemedizin, beispielsweise die Durchführung von Videosprechstunden. Zudem regelt das Digitale-Versorgung-Gesetz die Grundlagen der Sicherheit der IT-Systeme in den Praxen. Es geht dabei nicht nur um die Vernetzung von Arzt und Patient, sondern um eine bessere Gesundheitsversorgung durch Einbeziehung von Krankenhäusern, Krankenkassen und Apotheken in die Digitalisierung. Das Digitale-Versorgung-Gesetz enthält folgende Schwerpunkte:

  • Anspruch der gesetzlich Krankenversicherten auf DiGA in der Regelversorgung
  • Forcierung der Telemedizin
  • Anschluss von Apotheken und Kliniken an die Telematikinfrastruktur
  • Vereinfachung von Verwaltungsabläufen durch Digitalisierung
  • Aufgabe der Festlegung bindender IT-Sicherheitsstandards
  • Förderung digitaler Innovationen durch Krankenkassen
  • Weiterentwicklung des Innovationsfonds.
Digitale-Versorgung-Gesetz
Digitale-Versorgung-Gesetz

Warum werden digitale Anwendungen benötigt?

Deutschland hat digital in vielen Bereichen aufzuholen. Im Gesundheitswesen sind große unerschlossene Potenziale hinsichtlich der Verbreitung moderner Behandlungsmethoden, effizienteren Datenverwaltung und zur Beseitigung von Angebotslücken durch Ärztemangel aufgrund der demografischen Entwicklung vorhanden. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens führt außerdem zu einer volkswirtschaftlich relevanten Kosteneinsparung, sie nutzt Patienten wie dem Gesundheitssystem. Ihre Auswirkungen sind gesamtgesellschaftlich, da die Förderung der Krankheitsvorbeugung durch vorausschauende, gesundheitlich positive Verhaltensweisen den Lebensstandard insgesamt erhöht.

Wie ist die weitere Entwicklung einzuschätzen?

Mithilfe von digitalen Gesundheitsanwendungen werden viele Arbeitsschritte vereinfacht oder sogar ganz eingespart. Sie ermöglichen eine präzise Auswertung von Gesundheitsdaten für Diagnose und Therapie und leisten einen Beitrag zum besseren Verständnis von Arzt und Patient. Alle Beteiligten profitieren von der Vernetzung der Versicherten mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. 

Die Entwicklung steht jedoch erst am Anfang, bisher wurden nur wenige Apps auf Rezept verschrieben. In dem Maße, wie sich die Akzeptanz der Med-Apps unter Ärzten wie Patienten erhöht und die Interaktion zwischen beiden belebt wird, erfolgt eine flächendeckende Verbreitung der digitalen Gesundheitsanwendungen. Insbesondere in der Betreuung chronisch Kranker bieten sich im ambulanten Bereich Chancen für Verbesserungen und Einsparungen. 

Der Markt für Medi-Apps wächst kontinuierlich. Es geht jedoch nicht darum, den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zu technisieren oder gar abzuschaffen. Ziel ist eine sinnvolle Kombination von persönlichen und technischen Faktoren zur besseren Gesundheitsversorgung und um Versorgungslücken im Gesundheitssystem zu schließen. Der ländliche Raum wird so besser und schneller mit medizinischer Beratung versorgt. Digitale Anwendungen sorgen außerdem dafür, dass Patienten flexibler in ihrer räumlichen und zeitlichen Gestaltung werden. Sie müssen beispielsweise die Physiotherapie oder die Rückenschule nicht mehr persönlich aufsuchen, sondern können mithilfe der elektronischen Helfer die Übungen überwacht zu Hause durchführen. 

Auch volkswirtschaftlich wird der Stellenwert dieses Angebots wachsen. Werden gesundheitliche Probleme durch innovative Gesundheitsprogramme eher erkannt, lassen sich etliche Krankheiten vermeiden oder besser behandeln und viele Ausgaben sparen. Innovative Technologien können zudem zur besseren Erkenntnis von Zusammenhängen und Auswirkungen von Krankheitssymptomen beitragen. Dank künstlicher Intelligenz wird es für Ärzte möglich sein, präziser einzuschätzen, wie erfolgreich eine Therapie sein kann und wie lange sie mit Nachsorge dauern wird.

Welche Vorteile haben DiGA für Ärzte?

Für Mediziner sind DiGA von großer Bedeutung, weil sie den Praxisalltag erleichtern. Die elektronischen Helfer ergänzen traditionelle Therapien und befriedigen erweiterte Informationsbedürfnisse von Patienten, insbesondere durch M-Health. Die Anwendungen ermöglichen es Ärzten, sofort einzugreifen und schnell zu entscheiden, wenn bei Patienten gesundheitliche Schwierigkeiten auftreten. Das DiGA-Verzeichnis fungiert als Datenbank, in denen Auskünfte zu Indikationen, Anwendungsmöglichkeiten oder Preisen verfügbar sind.

Über eine App der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann beispielsweise umgehend der aktuelle Impfstatus des Patienten festgestellt werden. Auch für Notfälle existieren Apps mit Symptomen und Handlungsrichtlinien für Mediziner. DiGA ermöglichen Ärzten einen schnellen Überblick über Handlungsalternativen, Medizinproduktangebote und Patientendaten. Sie helfen, im Ernstfall Leben zu retten, tragen zu einer verbesserten Patientenbehandlung bei und vereinfachen Arbeitsprozesse in der Praxis. Damit haben sie über die Kostenreduktion auch einen wirtschaftlichen Effekt für den niedergelassenen Arzt. Einem Diabetiker muss der Hausarzt beispielsweise nicht jedes Mal neu die Folgen seiner gemessenen Werte erläutern, sodass mehr Zeit für andere Behandlungsbedürftige bleibt.

Können DiGA nachteilig für Mediziner sein?

Digitale Anwendungen können individuelle Besonderheiten des Einzelnen schlecht einordnen, da sie fast ausnahmslos für typische Fälle und massenhafte Verwendung konzipiert sind. Die Technik, die Patienten oder auch teilweise Ärzte verwenden, kann zu ungenau für die Wiedergabe von Symptomen oder körperlichen Merkmalen sein. In diesen Fällen ist sie zur Beurteilung der Krankheit durch den Mediziner nicht oder nur wenig geeignet. DiGA können daher nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage für Ärzte dienen, sind jedoch eine gute Hilfe für Diagnose und Therapie. Anfangs bedeutet die Beschäftigung mit dem Thema einen Mehraufwand für Ärzte. Haftungsfragen bei mangelhaften Behandlungsergebnissen oder fehlerhaftem Einsatz der Apps sind aufgrund ihrer kurzen Anwendungshistorie noch nicht abschließend geklärt.

Gesundheits-Apps
Gesundheits-Apps

Wie wird eine DiGA verschrieben?

Eine Med-App kann wie jedes Arzneimittel auf dem roten Rezept der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Voraussetzung ist, dass die digitale Anwendung im DiGA-Verzeichnis enthalten ist und eine 8-stellige Pharmazentralnummer (PZN) besitzt. Das BfArM aktualisiert laufend das DiGA-Verzeichnis und veröffentlicht die Aufnahme neuer digitaler Anwendungen, deren wesentliche Änderungen sowie die Streichung von Apps aus dem DiGA-Verzeichnis.

Die Verordnung wird im Praxisverwaltungssystem (PVS) erfasst. Zusätzlich erforderliche Geräte wie Pulsmesser müssen mit verschrieben werden, sie haben eine eigene PZN. Anschließend reichen die Behandlungsbedürftigen das Rezept bei ihrer Krankenkasse ein. Diese prüft es und übermittelt dem Patienten einen Freischaltcode, damit er die App auf Rezept gratis nutzen kann. Künftig sollen alle Informationen zu den DiGA komplett in das PVS eingebunden und der Zugang für Ärzte zu den Apps auf Rezept erleichtert werden. 

Was finden Mediziner im DiGA-Verzeichnis?

Das Verzeichnis enthält wichtige Informationen für die Entscheidung zur Verordnung, zum Beispiel:

  • Patientengruppe/Indikation mit konkreten nachgewiesenen bzw. nachzuweisenden positiven Versorgungseffekten,
  • empfohlene Mindest- und ggf. Höchstdauer der Nutzung,
  • mit der Verschreibung im Zusammenhang stehende eventuell notwendige ärztliche Leistungen,
  • aktuell gültiger Preis: Herstellerpreis bzw. verhandelter Preis (ab dem 13. Monat nach Verzeichnisaufnahme).

Was sollten Ärzte bei der Verschreibung beachten?

Bevor der Arzt eine App aus dem DiGA-Verzeichnis verordnet, sollte er folgende Punkte berücksichtigen:

  • Für niedergelassene Ärzte gilt bei der Verordnung das Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach deren Einsatz ausreichend, zweckmäßig und ökonomisch sein muss.
  • Es besteht für Vertragsärzte ein Kooperationsverbot mit Herstellern von digitalen Gesundheitsanwendungen.
  • Der Arzt muss zuverlässig einschätzen können, ob der Behandlungsbedürftige geeignet und in der Lage ist, die digitale Technik richtig anzuwenden.
  • Die Nutzen-Risiko-Abwägung für digitale Gesundheitsanwendungen muss sich am Fortschritt für den Patienten orientieren.
  • Die Nutzen-Risiko-Bewertung muss ebenso wie die Aufklärung des Patienten dokumentiert werden.

Tipp:

Die für Vertragsärzte relevanten Angaben finden sich im DiGA-Verzeichnis unter „Informationen für Fachkreise“. Folgeverordnungen sind zulässig, es sind keine DiGA-Höchstverordnungsmengen für Versicherte festgelegt. Solange es medizinisch indiziert ist, dürfen einem Patienten auch unterschiedliche digitale Anwendungen verschrieben werden, pro Rezeptblatt jedoch nur eine.

Wie werden DiGA’s geprüft und zugelassen?

Überprüft und zugelassen werden Medi-Apps vom BfArM, das eine App erst in das DiGA-Verzeichnis aufnimmt, wenn sie ein Bewertungsverfahren durchlaufen hat. Die Anforderungen sind in einem Leitfaden des BfArM erfasst. Der Hersteller hat einen Antrag zur Bewertung einzureichen. Die Angaben des Herstellers werden durch das Bundesinstitut auf Plausibilität geprüft, ein wichtiges Kriterium dabei ist die Unbedenklichkeit der App. Dazu gehört, dass der Hersteller ein CE-Zertifikat vorlegt. Damit wird gesichert, dass die Anwendung allen geltenden EU-Bestimmungen entspricht. Als Medizinprodukt zählen die digitalen Programme zu den beiden niedrigsten Risikoklassen (geringes oder mittleres Risiko). Weiterhin muss durch den Entwickler nachgewiesen werden, dass die App technisch gut funktioniert und einen medizinischen Nutzen hat, ebenso ist die Datensicherheit zu belegen. Mit diesem neben den Prüfungen der Länderbehörden zusätzlichen Prüfverfahren wird die Qualität des Medizinprodukts sichergestellt. Details und weitere Informationen zu den erstattungsfähigen Med-Apps finden Sie auf der Webseite des BfArM unter: diga.bfarm.de/de/

Wurde die Wirksamkeit der App durch klinische Studien nachgewiesen, erhält die Anwendung eine dauerhafte Zulassung. Vorläufig, das heißt auf Probe, wird eine digitale Gesundheitsanwendung genehmigt, wenn Datenanalysen und Recherchen in der Fachliteratur einen positiven Versorgungseffekt für Patienten erbracht haben. Innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis muss der positive Nutzen endgültig belegt werden.

Wie sind DiGA’s in medizinischer Hinsicht zu bewerten?

Der medizinische Nutzen von digitalen Anwendungen wurde bisher insgesamt wenig untersucht, da diese noch nicht lange am Markt vertreten sind. Eine CE-Kennzeichnung allein bedeutet nicht, dass die App auf ihre inhaltliche Substanz oder medizinische Wirksamkeit geprüft wurde. Im DiGA-Verzeichnis auf der offiziellen Webseite des BfArM sind unter den „Informationen für Fachkreise“ Angaben zur Studienlage und Evidenz der jeweiligen App aufgeführt. 

Die Qualität einer medizinischen App hängt nicht zuletzt von ihrer Handhabung durch den Patienten ab. Eine zuverlässige Diagnose kann ausschließlich der Arzt stellen. Nur in Verbindung mit einer kompetenten ärztlichen Leistung entfalten die Anwendungen ihren vollen Nutzen. Einige Apps können beispielsweise eine plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten erkennen und melden. Digitale Gesundheitsanwendungen werden daher weiterhin vor allem eine Kontrollfunktion für bestehende Krankheiten und chronisch Kranke haben und der Dokumentation von Symptomen und Beschwerden dienen. 

Welche Rolle spielen Gesundheits-Apps für Patienten?

Die Nutzung der App oder webbasierten Anwendung ersetzt keinen Arztbesuch und spart auch keine Medikamenteneinnahme. Die Versicherten haben dennoch die Chance, von den digitalen Anwendungen zu profitieren. Medi-Apps sind nicht zur Prävention und Leistungssteigerung gesunder, fitter Personen gedacht. Sie helfen Kranken, ihre Erkrankung zu erkennen, zu lindern, zu heilen oder besser zu überwachen. Damit kann der Patient täglich mit seinen Beschwerden besser zurechtkommen und seine Lebensqualität verbessern. E- und M-Health tragen dazu bei, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu erhöhen. 

Die unterstützende Wirkung wird gern von jungen Patienten genutzt. Sie wollen nicht mehr viel Schreibkram erledigen und Zettel durch die Gegend tragen, sondern erwarten von ihrem Arzt, dass er moderne Kommunikationsmittel und Softwarelösungen in seiner Praxis einsetzt. Sie setzen voraus, dass der Arzt sich im digitalen Zeitalter nicht nur zurechtfindet, sondern ebenso aktiv die neuen Möglichkeiten anbietet. Jeder Vertragsarzt kann bereits heute in seinem Praxisalltag mit digitalen Gesundheitsanwendungen konfrontiert werden, sei es vom Patienten selbst oder durch eine von einem anderen Arzt verordnete DiGA. 

Welche Anforderungen ergeben sich für niedergelassene Ärzte?

Um mit den Patienten der Zukunft richtig umgehen zu können, sollten sich Vertragsarzt oder Vertragsärztin heute schon modern und digital aufstellen. Zu jedem niedergelassenen Arzt gehört eine übersichtlich gestaltete und eindeutig formulierte Praxishomepage mit einem Online-Termin-Buchungssystem. Wege- und Zeitersparnis sind heutzutage wesentliche Kriterien bei der Arztwahl. Dabei helfen auch Apps auf Rezept, die ePA und Videosprechstunden. Deren Wert kann jedoch nicht nur unter medizinischen Aspekten beurteilt werden. Wichtig ist gleichermaßen der Schutz der sensiblen Patientendaten. 

Medizinische Apps müssen datenschutzrechtlichen Prämissen genügen, sonst werden sie vom BfArM nicht zugelassen. Dennoch bieten sich sowohl über die Endgeräte der Patienten als auch den Internetauftritt des Arztes genügend Angriffspunkte für Hacker und andere Kriminelle, um an schützenswerte Daten zu gelangen. Die Cyber-Risiken nehmen überproportional im Vergleich zu den digitalen Möglichkeiten zu. 

Wird die Praxissoftware blockiert und lahmgelegt, ist der Schaden für den Praxisinhaber wie für Patienten groß. Auch durch das schnell einmal passierte Herunterladen von Schadsoftware kann ein beträchtlicher Verlust entstehen. Damit die Cyber-Risiken für den Arzt nicht zum finanziellen Ruin, Imageschaden und/oder Verlust von Patienten führen, sollte dieser sich gegen derartige Schäden mit einer Cyber-Versicherung absichern. Die Cyber-Versicherung reguliert eventuelle Schadensersatzansprüche, gleicht den Ertragsausfall einer Praxisunterbrechung aus oder übernimmt Prozesskosten. Sie erstattet ebenso Kosten zur Wiederherstellung der IT-Systeme durch IT-Forensiker und für die Benachrichtigung von Patienten. Eine unabhängige Ärzteberatung weiß, was Ärzte beim Abschluss einer Cyber-Versicherung beachten sollten, wie Sie die passende Versicherung finden und welches Preis-Leistungs-Verhältnis günstig ist.

Wie kann eine Ärzteberatung helfen?

Eine erfahrene Ärzteberatung versteht Vorbehalte und kennt die Herausforderungen der Digitalisierung für Ärzte und Ärztinnen. Wir als Ärzteberater sind Ansprechpartner bei der Vorbereitung der ärztlichen Selbstständigkeit, Finanzierung einer Praxisgründung oder -übernahme bis zur Nachfolgeregelung. Wir sind genauso auf dem Laufenden bei Ärzte- und Praxisversicherungen und der Verwendung digitaler Gesundheitsanwendungen. Unser Team setzt sich aus Spezialisten zusammen, die über nachhaltige Expertise zu E- und M-Health in der Arztpraxis verfügen. Konsultieren Sie uns bei Fragen zum Einsatz von Gesundheits-Apps.  

Ihr Weg zu uns
Ihr Weg zur BAZ

Zusammenfassung

Eine DiGA ist ein digitales Programm, das von Ärzten auf Rezept verschrieben werden kann. Die Kosten für deren Verordnung tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Es handelt sich um ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt der beiden niedrigsten Risikoklassen, das nach Prüfung und Bewertung im DiGA-Verzeichnis des BfArM veröffentlicht wird. Es kann von Patienten allein oder gemeinsam mit dem behandelnden Arzt genutzt werden. Das Medizinprodukt dient entweder dem Patienten zur Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder verbessert die medizinische Versorgung im Gesundheitswesen. 

Gesundheits-Apps dagegen sind kein zertifiziertes Medizinprodukt, brauchen keinen klinischen Nutzennachweis und sind in der Regel vom Versicherten selbst zu bezahlen. Sie dienen der Steigerung des Wohlbefindens und der Gesunderhaltung, ihre Wirkung wurde nicht unabhängig geprüft.

Die digitale Gesundheitsanwendung muss:

  • einen medizinischen Nutzen nachweisen,
  • sicher und funktionstauglich sein,
  • Datenschutz und Informationssicherheit gewährleisten sowie
  • vereinbar und kombinierbar mit anderen technischen Systemen sein.

Vertragsärzte unterliegen keiner Budgetierung hinsichtlich der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen. Sie sollten sich heute bereits mit einer digitalen Praxisorganisation auf die Bedürfnisse künftiger Patientengenerationen einstellen. Kompetente Ärzteberater begleiten Mediziner auf dem Weg dahin und beraten über Voraussetzungen, gesetzliche Vorgaben sowie Handhabung der Apps wie zur Vermeidung und Absicherung von Cyber-Risiken.