Was ist die Fachsprachenprüfung?

Fachsprachprüfung: Ein Ratgeber für ausländische Ärzte und Ärztinnen

Das deutsche Gesundheitswesen braucht ausländische Mediziner:innen. Damit sie sich nicht nur im Alltag auf Deutsch verständigen, sondern auch medizinisch ordentlich mit Patienten und Fachkollegen:innen kommunizieren können, müssen ausländische Ärzte:innen eine Fachsprachprüfung ablegen. Was diese Prüfung umfasst, wer sie unter welchen Voraussetzungen absolvieren muss und wie man sich dafür anmelden kann, erfahren sie in folgendem Beitrag. Außerdem bekommen sie von uns Tipps, wie sie sich optimal vorbereiten, um mögliche Wiederholungsprüfungen zu vermeiden.

Warum werden ausländische Ärzte und Ärztinnen für unser Gesundheitswesen immer wichtiger?

In Deutschland fehlen schon seit längerem Mediziner:innen. Die Bevölkerung altert rapide und erfordert aufgrund ihrer Krankheitsdisposition eine höhere Behandlungsfrequenz. Auch die Pflegebedürftigkeit älterer Menschen nimmt überproportional zu. In den nächsten 10 Jahren scheiden mehr Ärzte:innen aus dem aktiven Berufsleben aus, als sich junge Leute in Deutschland für den Arztberuf interessieren könnten. Insbesondere auf dem Land besteht teilweise bereits heute ein eklatanter Ärztemangel. Weniger Ärzte:innen sowie mehr und ältere Patienten stellen höchste Anforderungen an Qualität, Organisation und Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems. Der Fachkräftemangel kann nur durch verstärkte Digitalisierung, Strukturreformen und Zuwanderung von ausländischen Medizinern:innen nach Deutschland bewältigt werden. Daher sind Ärzte:innen aus dem Ausland willkommen, die, bevor sie eingesetzt werden können, das Beherrschen der deutschen Fachsprache nachweisen müssen.

Fachsprachprüfung
Fachsprachprüfung

Was ist eine Fachsprachenprüfung?

Mediziner:innen, die in Deutschland eine Approbation für ausländische Ärzte:Ärztinnen anstreben, müssen laut Bundesärzteordnung die erforderlichen Deutschkenntnisse belegen. Das Gleiche gilt für die vorübergehende Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland, die Berufserlaubnis. Für die ärztliche Tätigkeit genügt die Anwendung der Umgangssprache nicht, der Fachwortschatz muss einwandfrei beherrscht oder eine Fachsprachprüfung Medizin abgelegt werden. Das ist auch unerlässlich für einen Dialog auf Augenhöhe mit Kollegen:innen und anderen Fachkräften. 

Welches Sprachniveau braucht ein:e Arzt:Ärztin?

Um als Mediziner:in in diesem Land zugelassen zu werden, müssen als Grundlage Sprachkenntnisse auf dem Deutsch-B2-Niveau vorhanden sein. Es wird vorausgesetzt, sich fließend und direkt mit Muttersprachlern normal verständigen zu können, ohne dass jemand eingreifen muss oder besondere Anstrengungen notwendig sind. Auf diesem Sprachniveau ist ein übliches Arzt-Patienten-Gespräch zu Symptomen und Therapien möglich. Der:die ausländische Arzt:Ärztin kann sich klar ausdrücken, seine:ihre Therapievorschläge erläutern und Vor- und Nachteile von Heilmethoden benennen. 

Da jedoch allgemeine Sprachkenntnisse für Mediziner:innen in vielen Fällen nicht reichen, wurde 2014 auf der Gesundheitskonferenz beschlossen, dass zur Approbation für ausländische Ärzte:Ärztinnen eine Fachsprachprüfung mindestens auf dem Niveau eines Deutsch-C1-Zertifikats nötig ist. Die medizinische Fachsprache muss in Deutsch sicher, zusammenhängend und im anspruchsvollen Kontext verwendet werden. Der allgemeine Wortschatz wird im Sprachkurs hauptsächlich um berufliche Termini gegenüber dem B2-Niveau erweitert.

Wer muss die Fachsprachprüfung Medizin absolvieren?

Voraussetzung für die Ausübung des Arztberufs ist das fließende Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Nicht alle ausländischen Mediziner:innen müssen jedoch die Fachsprachprüfung ablegen. Ausgenommen davon sind:

  • Absolvent:innen einer deutschsprachigen Hochschule,
  • Ärzte:innen, die eine zehnjährige allgemeinbildende deutschsprachige Schule abgeschlossen haben,
  • Mediziner:innen mit Berufsabschluss nach mindestens 3 Jahren Ausbildung in deutscher Sprache.

Im Einzelfall entscheidet die zuständige Approbationsbehörde über die Teilnahme an der Fachsprachprüfung. Sie klärt ebenso, ob eine bereits in einem anderen Bundesland absolvierte Prüfung anerkannt wird.

Wer erteilt die ärztliche Approbation in Deutschland?

Jeder Arzt und jede Ärztin, die in Deutschland praktizieren möchten, benötigen eine staatliche Zulassung, unabhängig von ihrer Herkunft oder davon, wo sie ihre Qualifikation erworben haben. Personen, die dauerhaft in der Bundesrepublik den Arztberuf ausüben wollen, brauchen eine Approbation. Sollten die Behörden diese nicht erteilen, weil die erforderlichen Prüfungen nicht bestanden wurden oder kein gleichwertiger Abschluss vorliegt, kann eine für 2 Jahre befristete Berufserlaubnis genehmigt werden. Wer in Deutschland eine Approbation für ausländische Ärzte:Ärztinnen erhalten will, muss hinlängliche deutsche Sprachkenntnisse beweisen. Die Approbation für ausländische Ärzte:Ärztinnen ist zu beantragen, um in deutschen Krankenhäusern und Praxen als Arzt:Ärztin zu arbeiten und den Titel „Arzt“ oder „Ärztin“ führen zu können. 

Von der Beantragung bis zur Entscheidung dauert es bei nicht aus Deutschland stammenden Medizinern:innen durchschnittlich 1 bis 2 Jahre. Die Beurteilung erfolgt immer individuell. Während Absolvent:innen, die im Inland studierten, ihre Approbation als Arzt:Ärztin unmittelbar nach dem Studienabschluss erhalten, müssen Ärzte:innen, die im Ausland Medizin studiert haben, hohe bürokratische Hürden nehmen. Aufgrund unterschiedlicher Studieninhalte kann eine Approbation für ausländische Ärzte nicht so einfach erteilt werden. Außerdem gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Anforderungen. Daher wird zunächst die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gegenüber dem deutschen Medizinstudium geprüft. Das ist meist sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Einfacher gestaltet sich der Entscheidungsprozess bei Ärzten:innen aus dem EU-Ausland, da sie bereits über eine Arbeitserlaubnis verfügen und vergleichbare Standards in Europa gelten. Treten bei Ärzten:innen aus Drittstaaten größere Differenzen auf und ist wenig Berufserfahrung vorhanden, müssen diese noch zusätzlich eine Kenntnisprüfung ablegen.

Die Erteilung der Approbation ist in Deutschland Ländersache. Zuständig sind die Bezirks- bzw. Landesregierung, Landesämter für Gesundheit, Landesverwaltungs-, Landesprüfungsämter oder vergleichbare Behörden des Bundeslandes, in dem der:die Mediziner:in sein Abschlussexamen abgelegt hat. Die Approbation für ausländische Ärzte oder Absolventen:innen, die im Ausland studiert haben, wird dagegen in dem Bundesland erteilt, in dem der:die Arzt:Ärztin arbeiten bzw. sich niederlassen will. Die Landesärztekammern sind mit der Durchführung der Fachsprachprüfung beauftragt. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Fachsprachzertifikat ausgestellt.

Ärztliche Approbation
Ärztliche Approbation

Woran ist vor Beantragung der Approbation zu denken?

Zuerst müssen sie sich entscheiden, wo sie arbeiten und wohnen möchten, in welchem Bundesland sie planen, sich ggf. später einmal niederzulassen. Das gewählte Land entscheidet darüber, welche Unterlagen sie vorlegen müssen und wie lange die Genehmigung der Approbation dauert. So verlangen einige Bundesländer beispielsweise die Stellenzusage einer Klinik, um eine Berufserlaubnis zu erhalten. Unter Umständen muss für die Approbation ein Nachweis über die geplante Tätigkeitsaufnahme eingereicht bzw. diese schriftlich glaubhaft dargelegt werden. Für etliche Bescheinigungen benötigen sie einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Wochen oder Monaten, beschaffen sie sich nachstehende Papiere rechtzeitig:

  • Als Bedingung, um in Deutschland arbeiten zu können, gilt der Erwerb des deutschen Sprachzertifikats mit mindestens Stufe B2. Der Abschluss muss an einer amtlich zugelassenen Sprachschule erfolgt sein, wie sie u. a. die Goethe-Institute darstellen. Das Sprachzertifikat ist dem Antrag auf Approbation beizufügen.
  • Die zur Beantragung einzureichenden Dokumente müssen übersetzt und beglaubigt werden, ein Lebenslauf in Deutsch ist Pflicht.
  • Ärzte:innen aus Drittstaaten brauchen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie eine Berufserlaubnis aus dem Herkunfts- oder Studienland.
  • Ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für den Arztberuf ist einzuholen. Ebenso müssen ein amtliches Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. ein Strafregisterauszug des Herkunfts- bzw. Studienlandes beschafft werden. Beides darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Monat sein.

Tipp: Erkundigen sie sich vor Antragstellung bei der Approbationsbehörde und/oder der zuständigen Ärztekammer, welche Unterlagen und Nachweise abzugeben sind und welche Zertifikate anerkannt werden, da die Bundesländer dies sehr unterschiedlich geregelt haben.

Was umfasst die Fachsprachprüfung?

Die Fachsprachprüfung für ausländische Ärzte wird einzeln abgenommen. Handys, Tablets und sonstige elektronische Hilfsmittel sind in der Prüfung nicht gestattet. Die realitätsnah gestaltete Fachsprachprüfung besteht aus mehreren Teilen. Sie beinhaltet:

  • ein fiktives Arzt-Patienten-Gespräch,
  • die schriftliche Dokumentation und
  • ein nachempfundenes Fachgespräch.

Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf einer guten schriftlichen und mündlichen Ausdrucksfähigkeit. Anhand eines im Arbeitsalltag typischen Fallbeispiels sollen die Prüfenden sprachlich korrekte Diagnosen stellen, Therapievorschläge unterbreiten, Beschwerden erfragen und soziale Aspekte nicht vernachlässigen. Es kommt auf sicheres Verstehen und verständliches Kommunizieren an, medizinische Aspekte stehen nicht im Vordergrund. 

Im Arzt-Patienten-Gespräch wird der Behandlungsbedürftige von einem ärztlichen Prüfungskommissionsmitglied dargestellt. Die zu prüfende Person muss ihre Verdachtsdiagnose und die erforderliche Behandlung einwandfrei erläutern können. Ein Bewertungskriterium ist zudem, ob der:die Kandidat:in ohne zahlreiche Fremdwörter und Fachtermini auf den zu Behandelnden eingehen und sich auch durch Rückfragen von seinem Gesundheitszustand überzeugen kann. Die Medizinstudienabsolventen:innen dürfen sich Notizen zu den wichtigsten Angaben des Patienten machen. 

Aufbauend auf diesem Gespräch ist ein schriftlicher Bericht mit Anamnese, Diagnose und den vorgeschlagenen diagnostischen sowie therapeutischen Maßnahmen zu verfassen. Diese Erkenntnisse sind auf einem Anamnesebogen zu dokumentieren. Verwendet werden darf dazu neben den eigenen Aufzeichnungen ein medizinisches Fachwörterbuch. Im anschließenden Fachgespräch muss der:die Prüfungskandidat:in Fragen des Prüfungsausschusses zum Patienten beantworten, der an eine:n Arztkollegen:in übergeben werden soll. In dem Übergabegespräch wird Wert darauf gelegt, dass der:die zu Prüfende strukturiert vorgeht und die richtigen Fachbegriffe verwendet. Die eigene Einschätzung der Situation und Behandlungsvorschläge sollten nicht fehlen. Die beauftragten Prüfer:innen können noch weitere Dokumente zum:r Patienten:in vorlegen, die beurteilt werden sollen. Den Abschluss der Prüfung bildet ggf. das Übersetzen von medizinischen Fachausdrücken in deutschsprachige Begriffe. Die Prüfungskommission bewertet die Qualität der Prüfung und teilt dem:der Teilnehmer:in das Ergebnis unmittelbar im Anschluss an die Fachsprachprüfung Medizin mit. 

Umfang Fachsprachprüfung
Umfang Fachsprachprüfung

Wie lange dauert die Fachsprachenprüfung?

Die Prüfung führen erfahrene Mediziner:innen durch. Im Allgemeinen umfasst der Prüfungsausschuss zwei Mediziner:innen und eine:n Sprachwissenschaftler:in. Die einzelnen Teile der Fachsprachprüfung Medizin dauern jeweils ungefähr 20 Minuten, sodass die eigentliche Prüfung insgesamt ca. 1 Stunde umfasst. Wenigstens 2 Stunden Zeit sollten sie für den gesamten Prüfungsablauf einplanen. Die Fachsprachprüfung kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden. Empfehlenswert sind 3 bis 6 Monate Abstand bis zum nächsten Prüfungsversuch, um sich sprachlich ausreichend weiterzubilden und zu festigen.

Tipp: Unpünktliches Erscheinen sollten sie unbedingt vermeiden, denn in diesem Fall wird die Fachsprachprüfung als nicht bestanden gewertet. Auch wenn ein neuer Anlauf problemlos möglich ist, kostet er jedes Mal die volle Prüfungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 350 und 600 Euro.

Wie erfolgt die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?

Eine gesonderte Anmeldung für die Fachsprachprüfung Medizin ist nicht nötig. Beantragt der:die Arzt:Ärztin seine Approbation bzw. Berufserlaubnis, überprüft das Amt oder die Landesregierung, ob eine Fachsprachprüfung erforderlich ist. Danach verständigt die Behörde die zuständige Landesärztekammer und übermittelt ihr die eingereichten Unterlagen. 

Die Ärztekammer wendet sich per E-Mail an den:die Kandidaten:in und fordert ihn oder sie auf, die festgelegte Verwaltungsgebühr zu überweisen. Nach Zahlungseingang werden der zu prüfenden Person Datum, Ort und Zeit der Prüfung übermittelt. Für die Prüfung kann ein Wunschmonat benannt werden, die Wartezeit darauf beträgt erfahrungsgemäß durchschnittlich 4 bis 8 Wochen.

Wo finde ich Angebote für Vorbereitungskurse zur Fachsprachenprüfung?

Eine gute Planung und Vorbereitung für die Fachsprachprüfung sind der wichtigste Schritt zu ihrem Bestehen. Wer es schafft, sie nur ein- oder zweimal absolvieren zu müssen, spart viel Geld und darüber hinaus auch Zeit und Nerven. Mit bestandener Prüfung steht ihnen der Weg ins Berufsleben in Deutschland offen und sie finden leichter einen angesehenen und fairen Arbeitgeber. Ohne gründliche Vorbereitung wird die Fachsprachenprüfung jedoch schwer zu meistern sein. Die sprachlichen Anforderungen sollten nicht unterschätzt werden, daher ist der Besuch eines Vorbereitungskurses zur Fachsprachprüfung angeraten. Vorbereitungstrainings können online oder vor Ort durchgeführt werden. Der Sprachkurs sollte zwingend auf dem fortgeschrittenen C1-Niveau stattfinden.

Geeignete Fachsprachkurse und Hilfen zum effektiven Lernen werden im Internet angeboten, beispielsweise auf den Webseiten der Landesärztekammern. Eine kompetente Ärzteberatung kann sie dabei unterstützen, Bildungseinrichtungen oder Fortbildungszentren zu finden, deren Schulungen staatlich gefördert werden. Wir empfehlen in Bayern folgenden Anbieter: Berufsbezogener Deutschkurs für akademische Heilberufe C1 (BAMF), der durch die Einbeziehung von Fachexperten höchsten Ansprüchen genügt. Ratsam sind ebenso Hospitationen in Kliniken und Arztpraxen, um die Sprachkenntnisse in der unmittelbaren Patientenkommunikation zu vervollkommnen. Weitere Informationen und Hinweise zur Fachsprachenprüfung in Bayern gibt es auf der Seite der Bayerischen Landesärztekammer unter: Fachsprachenprüfung.

Warum sollte ich mir von Anfang an einen kompetenten Ärzteberater an die Seite holen?

Bei der Bewältigung der hohen fachlichen und sprachlichen Leistungsanforderungen in Deutschland können sich ausländische Mediziner:innen gegenseitig unterstützen. Hilfe bekommen sie ebenso in ihrem Arbeitsumfeld oder von anderen Ärzten:innen. Das reicht jedoch nicht aus. Ein:e kompetenter Ärzteberater:in kennt die Bedingungen für Sprachkurse, Approbationen und Arbeitsmöglichkeiten, weil er:sie den Überblick über sämtliche Vorschriften hat. Er:Sie begleitet sie als ausländische:n Mediziner:in fachkundig von der Wohnungssuche bis zum gelungenen Arbeitsbeginn in Deutschland. Der:Die Ärzteberater:in kann insbesondere vor Behördengängen und beim besseren Verständnis der deutschen Bürokratie behilflich sein. Außerdem weiß er:sie, wie Sprachlehrgänge finanziert werden können und welche Versicherungen für eine:n Mediziner:in notwendig sind. Wenden sie sich daher frühzeitig mit ihren Fragen und Problemen an uns. Hier finden sie den:die richtige:n Ansprechpartner:in unter: Ansprechpartner. Unser Ziel besteht darin, dass sie ihre Arztstelle in Deutschland bestmöglich vorbereitet antreten können. 

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