Unser Berater Andreas Kaminski

Berufshaftpflichtversicherung: Deckungskonzept für Großpraxen erforderlich

Gerade in Großpraxen bestehen Deckungslücken bei der Berufshaftpflichtversicherung.

Der Trend geht auch in der Medizin in den letzten Jahren zu größeren Einheiten. Diese Entwicklung ist nicht nur auf den Krankenhaussektor begrenzt. Auch im Bereich der niedergelassenen Ärzte zeigt sich ein Hang zur Konzentration.

Mittlerweile ist es nicht selten, dass Praxen mehr als drei Inhaber haben und diese an mehreren Praxisstandorten tätig sind. An einem Standort ist die Versorgung durch eine Vielzahl von Ärzten irgendwann begrenzt. Deshalb wird verstärkt auf Filialpraxen gesetzt, um größere Regionen abzudecken, mehr Patientenpotenzial zu nutzen und eventuell auch Leistungen auf bestimmte Standorte zu konzentrieren. Das hat für die Patientenversorgung viele Vorteile, bring diesen Großpraxen aber auch einen entscheidenden wirtschaftlichen und organisatorischen Nutzen.

Die Arbeitswelt hat sich gewandelt. Neue Kollegen sind nicht immer bereit in das unternehmerische Risiko zu gehen und wollen sich nur anstellen lassen. Die Work-Life-Balance muss berücksichtigt werden, d.h. Familie und Freizeit haben bei jüngeren Kollegen einen anderen Stellenwert wie zwei, drei Generationen zuvor.

Die Folgen sind bei neuen Kooperationsmöglichkeiten fast zwangsläufig größere Praxen, die aus niedergelassenen Kassenärzten und angestellten Ärzten (auf einem KV-Sitz) sowie mehreren Praxisstandorten bestehen.

In einer Einzel- oder Zweierpraxis lassen sich viele wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen noch durch eine Person bewerkstelligen, aber in einer Großpraxis ist das durch die regionale Verteilung der Standorte oder schlicht durch die große Anzahl an Personal nahe zu unmöglich. Vor allem wenn Managementkompetenzen auf mehrere Inhaber verteilt werden, jeder also nur noch einen Teil der Praxisverwaltung verantwortet. Dann treten gerade im Versicherungs- und Haftungsbereich schnell Lücken auf.

Eine Praxis ist gegen Sachschäden wie Feuer, Rohrbruch, Einbruch und Elektronikschäden versichert. Darüber hinaus kommt der Praxisausfall zum Tragen, der durch die genannten Sachgefahren ausgelöst, aber auch durch behördlich angeordnete Quarantäne oder Krankheit eines oder mehrerer Ärzte entstehen kann. Ergänzend besteht oftmals eine Rechtsschutz- und Regressversicherung.

Die für Ärzte wichtigste Versicherung ist aber die Berufshaftpflichtversicherung.

Wenn bei den vorgenannten Versicherungen noch eine Aufteilung nach Standorten in irgendeiner Form möglich erscheint wird es im Falle einer Großpraxis mit der Berufshaftpflichtversicherung schwierig.

Üblicherweise handelt es sich bei der Berufshaftpflichtversicherung um eine persönliche Versicherung, d.h. die Versicherung lautet auf den jeweiligen Inhaber und versichert sein angestelltes Personal mit. Mit Weiterbildungsassistenten gibt es keine Schwierigkeiten, aber schon angestellte Fachärzte werden kompliziert. Insbesondere wenn berücksichtigt wird, dass angestellte Fachärzte nach dem Kassenarztrecht und dem Haftungsrecht organisatorisch unterschiedlich betrachtet werden.

In der Praxis hat sich als Lösung angeboten, nicht mehr den einzelnen Arzt/Inhaber zu betrachten, sondern das Unternehmen „Arztpraxis“ als Ganzes, mit allen Standorten und allen tätigen Ärzten, eventuell sogar beteiligten Honorarärzten. Nach außen treten bei den Großpraxen ohnehin nicht mehr die einzelnen Ärzte auf, sondern die Praxis als Unternehmen. Das wirkt sich auf organisatorische Abläufe in den Praxen aus und hat letztlich auch in der Wahrnehmung der Patienten, auch was Ansprüche angeht, seinen Niederschlag gefunden.

Für eine Großpraxis bedeutet das vor allem eins: Es muss das Gesamtkonzept zur Absicherung der Praxis im Hinblick auf Risiken und Gefahren geprüft werden. Es muss in der Regel ein individuell ausgearbeitetes Deckungskonzept mit dem Versicherungsunternehmen gefunden werden. Auch müssen Gesamtlösungen gefunden werden, die keine Deckungslücken aufweisen.

Als Konsequenz werden für die Großpraxen eigene Vertragswerke formuliert, die den jeweiligen Belangen der Praxen entsprechen.

Der große Vorteil dieser Vorgehensweise ist es, dass Veränderungen in der Praxis erst im Nachgang durch eine Jahresmeldung erfasst und prämientechnisch berücksichtigt werden, aber ab Änderungszeitpunkt versicherungstechnisch voll erfasst sind. Hat im klassischen Konzept der Ein- oder Ausstieg eines Arztes in der Praxis das bestehende Haftungskonzept zerschlagen gibt es nun einen Schutzschirm für die Arztpraxis, unabhängig von Veränderungen bezüglich der tätigten Mediziner. In der Haftpflichtversicherung stellt das ein Novum dar und schützt die Praxis und deren Inhaber.

Andreas Kaminski
Experte für die Absicherung von Großpraxen bei der BAZ Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte, Hauptverwaltung Würzburg.

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