Praxisversicherung

 

Ihre Praxis gut geschützt


Die Praxis ist für den niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt die Quelle seines Einkommens. Deshalb muss diese auch besonders geschützt werden. Denn nichts ist schlimmer, als nach einem erholsamen Wochenende vor der Praxistür zustehen und ein Feuer, ein Wasserschaden oder ein Einbruch hat die Praxis für 3 Wochen lahm gelegt. Dann müssen die laufenden Kosten wie Gehälter, Miete, Versicherungen, Beiträge und mehr gezahlt werden. Außerdem muss die beschädigte oder entwendete Praxiseinrichtung ersetzt werden.


Die Praxisversicherung erstattet beschädigte oder entwendete Sachen in gleicher Art und Güte zum Neuwert. Neben dem Sachschaden werden auch weitere Kosten wie z.B. Aufräumkosten, Schutzkosten, Hotelübernachtungen, Reiserückholkosten oder ein Sachverständiger erstattet.
 

  • Schutz vor Schäden durch Feuer, Blitz, Überspannung, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl
  • Elementarschäden wie Überschwemmung und Starkregen möglich
  • Umsatzausfall
  • Medikamentenverderb, Arztkoffer
  • Medizinische Geräte, Laptop, Notebook, Handy

 

Der Umfang der Praxisversicherung kann sehr vielfältig sein. Das hängt von der Größe und Struktur der Praxis, aber auch von der Fachrichtung ab. Hierzu gibt Ihnen Ihr BAZ-Berater gerne eine Übersicht und arbeitet ein passendes Konzept aus. Sprechen Sie ihn wegen eines Termins an.

 

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