Berufshaftpflichtversicherung

 

Risikoschutz für ärztliche Tätigkeit

Für Schäden, die Sie anderen zufügen, sind Sie haftbar. Da Sie bei jeder ärztlichen Tätigkeit andere an Leib und Leben beeinträchtigen können, ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt die Schadenszahlung und gegebenenfalls auch ein Schmerzensgeld. Deshalb fordern die Ärztekammer auch von jedem Arzt einen adäquaten Versicherungsschutz ein.
Die Berufshaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall die Rechtslage, begleicht berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

  • Befriedigung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

 

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken. Durch einen flexiblen Versicherungsschutz passt sich die Versicherung Ihrer beruflichen Situation an. Mit dem Zusatzbaustein des erweiterten beruflichen Strafrechtsschutz bietet die Berufshaftpflichtversicherung auch Schutz vor dem Prozesskostenrisiko, wenn Sie einmal im Rahmen Ihrer ärztlichen Tätigkeit dem Vorwurf einer Straftat ausgesetzt sind (Körperverletzung, Tötung).


Ihr BAZ-Berater kann Ihnen genau sagen, welchen Umfang die für Sie passende Versicherung haben sollte. Er steht Ihnen gerne mit seinem Rat zur Seite.

 

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