Nicht immer ist eine klassische Finanzierung der beste Weg
Meist wird Leasing in der Arztpraxis genutzt. Es ist eine sinnvolle Alternative zu einem Darlehen. Besonders unter steuerlichen Gesichtspunkten spricht vieles für Leasing. Ob Praxisfahrzeug oder medizinische Geräte, alles lässt sich schnell und unkompliziert leasen. Am Ende des Leasingvertrags können Sie das Leasingobjekt zurückgeben, kaufen oder weiter leasen.
Ärzte können die Leasingraten steuerlich als Praxisausgaben geltend machen. Die Leasingverträge lassen sich nach den individuellen Wünschen gestalten. Durch unsere Kooperation mit vielen Leasinggesellschaften finden wir ein Konzept, das optimal zu Ihnen passt. Fragen Sie Ihren BAZ-Berater, er kann Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot unterbreiten.
LAZ Leasing
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