Das GKV-VStG soll Maßnahmen zur Behebung von Unter- und Überversorgung ermöglichen und umfaßt folgende Schwerpunkte:
1. Flexibler Zuschnitt der Planungsbereiche
2. Förderung für unterversorgte Gebiete
3. Vorkaufsrecht der KV bei Paxisab- bzw. übergabe
4. Einschränkungen bei MVZs
5. Ambulante spezialärztliche Versorgung für schwere und seltene Erkrankungen
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