12.01.2012

Patientenverfügung - Experten raten zur Vorsicht


Viele in Umlauf befindlichen Patientenverfügungen sind zu pauschal und unzureichend. Unterschreiben Sie nicht einfach einen x-beliebigen Vordruck oder juristisch vermeintlich wasserdichte aber in der klinischen Praxis untaugliche Muster-Formulare. Denn - anders als beim Testament – geht es bei der Patientenverfügung keinesfalls nur um rechtliche Formalien, sondern vor allem auch um medizinische Inhalte! Nehmen Sie deshalb bei dieser ernsten Angelegenheit juristisch und medizinisch fachkundige Unterstützung in Anspruch. 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Formulierung der Patientenverfügung, die zu Ihren Bedürfnissen paßt.

Prinzipiell ist eine Patientenverfügung genau so wie die Vorsorgevollmacht und ein Testament, welches regelmäßig auf Aktualität überprüft werden sollte, sinnvoll. 

Das Patientenverfügungs-Gesetz regelt die Details und unsere Berater stehen Ihnen zur Seite, wenn Erbschaften vorbereitet oder schon zu Lebzeiten Vermögen auf Nachkommen oder andere Begünstigte steueroptimal transferiert werden sollen.

Unsere Erfahrung lehrt uns, dass im Todesfall oftmals das Finanzamt mehr bedacht wird, als die Erben. Bauen Sie deshalb vor und denken Sie rechtzeitig über Ihr Alter, über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Schenkung, Erbe und Testament nach. Wir unterstützen Sie dabei gerne!


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